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wie z. B. von englischer, amerikanischer und
belgischer Seite bekundet wird.
Die Preise bewegten sich ziemlich stetig
zwischen 3,15 und 3,65 Rs.') für fine pale
erepe-, um dann im März auf 3,971 „ Rs.
hinaufzusteigen.
Die Nachfrage, besonders nach mittleren
„Brown erepe-, war sehr rege und es hat sich der
bisher bestehende Preisunterschied zwischen diesem
und dem 2 pale erepes prozentnal verringert.
Auch für Lieferungskontrakte bis Ende des
Jahres bestand ununterbrochenes Interesse, und
es sind mehrere Kontrakte abgeschlossen worden
zu Preisen, die dadurch von 3,50 auf 3,75 Rs.
stiegen.
Es wurde bezahlt für pale erepe 3,30 bis
3,97½ Rs., für Brown oder dark crepe 3,25
bis 3,70 Rs., für scrap 2,82 bis 3,15 Rs.
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Caleutta
vom 22. April 1912.)
Die Gummielndustrie Boltviens.
Schon seit geraumer Zeit beschäftigen sich hier
Presse und öffentliche Meinung mit den Gefahren,
die der Ausbeuntung der riesigen bolivianischen
natürlichen Gummiwaldungen aus den in briti-
schen und sonstigen Kolonien unternommenen An-
pflanzungen drohen. Mit Bestürzung wird man
gewahr, daß deren Umfang neuerdings ganz er-
heblich zugenommen hat und, während die Preise
für die hiesigen Erzeugnisse heruntergegangen sind,
der Anpflanzungsgummi in den Verbrauchsmärkten
immer höher bewertet wird. Im Vergleiche zu
dieser Gefahr wird hier der Tatsache, daß die
künstliche Herstellung des Kautschuks auf chemischen
Wegen wissenschaftlich ein bereits gelöstes Pro-
blem darstellt, geringere Bedeutung beigemessen.
Der Direktor des hiesigen statistischen Amts, Herr
Mannel V. Ballivian, hat in einer „ Industria
de la Goma Elasticaz betitelten Monographie,
unter Hinweis auf die drohende Gefahr eine
ausführliche Darstellung der für Bolivien auf
dem Spiele stehenden Interessen gegeben. In
seiner Untersuchung, die für den Interessenten
dadurch an Wert gewinnt, daß der wissenschaftlich
hochgebildete Verfasser sich auf dem von ihm be-
handelten Gebiete großer praktischer Erfahrung
rühmen darf, da er im Territorio Nacional de
Colonias del Noroeste, dessen einziger Ausfuhr-
artikel der Gummi ist, jahrelang als Subdelegado
gewirkt hat, weist er die mannigfachen Fehler
nach, die der Ausbentung des Gummibaumes
anhaften.
*) 1 Rupie = 1,36 ..
Der Monographie seien nachstehende Daten
entnommen:
Die Gummiprodnktion Boliviens erreichte
in dem Jahrfünft 1906 bis 1910 folgende Mengen:
Departement Beni 6 891 801 kzz
Lolonialgebiet . Wiss-HG-
Departement La Pa; 1 62 1186 e=
- Santa Cruz 1 (000#2 9003 =
12 530 S15 kg
Zusammen
J " 5 1 * ; v u
In demselben neitraum hat Gummi gewertet:
Bei einem Wechselkurse
auf London von
19000 5 8 0 (I 191n 4
1907 4-4-- 1912.
1908 1 00 1912.OD
1909 6-8„ 181-5
1910 8. 64 20 =
für das englische Pfund.
Die Ausfuhr von Gummi, ihr Wert sowie
der von ihr erhobene gollbetrag sind aus folgender
Tabelle ersichtlich:
Wert Zollertra
Jahr ku Bs 8 Bs 9
1890 291 000 1 260 000 28 000
1891 345 000 1 350 000 30 000.
1892 :/63 40. 1 122 000 31 600
1893 391 818 1 504 940 322535
1894 6 #2 500 2 4175 000 55 000.
1895 820 100 3 070 300 71 3410.
1896 1 110 712 1853 560 107888
1897 1 674216 6 551 26860 145 586
1898 3 155 955 13 556 593 497 580“
1809 2 110 000 8210 000 796250
1900 . 3496 240 10403 959 808 536
1901 3 465 063 9 151 823 1261 533
1902 1 902 993 5910 334 1 000 781
1903 1 321 034 2977819 241 406
1004 1 509 628 4 175 828 240 888
1905 1 677 796 7341 165 587292
1906 1 929 608 10 612 818 694 609
1907 1 8#0 513 8 841 380 653 865
1908 2 606 5901 11 286 511 756 979
1909 3 052 453 21 947138 1 395 346
1910 3 117650 27 6533 555 1 920 168
Die steuerliche Belastung der Produktion und-
der Ausfuhr von Gummi hat schon im Jahre
1880 begonnen und seitdem die verschiedensten
Wandlungen durchgemacht, die mit dem gegen-
wärtig noch geltenden Gesetze vom 26. Januar
1900 ihren vorläufigen Abschluß erreicht haben.
Nach diesem darf der Ausfuhrzoll für Gummi
aus dem Acregebiet 20 v. H. des Werts nicht
übersteigen und die Regierung ist ermächtigt, ihn
für das genannte Gebiet bis zu 15 v. H. und im
den anderen Produktionszonen bis zu 8 v. H.
herabzusetzen. Nach der Verordnung vom
14. Februar 1900 hat der im Nordwesten über
die Flüsse Acre, Daco, Purüs und Yurua zur
Ausfuhr gelangende Gummi 15 v. H., der über
Gaiba und Puerto Suarez am Paraguay, der
aus dem Departement La Paz über Mollendo
ins Ausland gehende Gummi 8 v. H. vom Werte
zu bezahlen. Der über Villa Bella ausgeführte