Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

GV 557 c&0 
unterliegt nach einer Verordnung vom 26. Jannar 
d. Is. einem Zolle von 10 v. H. des Wertes. 
Der Erwerb von Gummiwäldern regelt sich 
heute im wesentlichen nach dem die brachliegen- 
den Staatsländereien (tierras baldias) betreffenden 
Gesetze vom 28. Oktober 1905; der mit Gummi- 
bäumen (Siphonia elastica und llevea brasi- 
liensis) bestandene Hektar kostet 1 Boliviano. 
Trotz seiner Warnungen und Ermahnungen 
will Ballivian keinen übertriebenen Pessimismus 
aufkommen lassen. Wohl nicht mit Unrecht macht 
er geltend, daß selbst wenn die Ausbentung der 
Gummiwälder nicht mehr lohnend sein sollte, die 
dieser zu verdankende Erschließung und Be- 
siedelung des Gebietes, sowie die Schaffung der 
Handelsstraßen, zu denen in erster Linie die 
Madera— Mamoré-Bahn zu rechnen sei. dem 
unausbleiblichen Anbau von Baumwolle, Reis, 
Zucker und anderen tropischen Gewächsen in jenem 
außerordentlich fruchtbaren Gebiete zugute kommen 
müsse, und letzteres selbst daher auf alle Fälle 
einer wirtschaftlich besseren Zukunft entgegensehen 
dürfe. 
PDbosphatgewinnung in Ngppten. 
Dem in dem Artikel „Petroleumfelder in 
Agypten“ erwähnten Aufsatz des Mineningenieurs 
Ismalun") wird noch folgendes entnommen: 
Phosphatlager finden sich sehr zahlreich im 
Niltale. Ihre Entdeckung geht zurück auf das 
Jahr 1897 und hat seitdem immer weitere Aus- 
dehnung genommen. Man kann drei Verteilungs- 
zentren annehmen: die Phosphate längs des Nil 
oder in seiner Nachbarschaft, die Phosphate am 
Roten Meere und die Phosphate in den westlichen 
Oasen. 
Der Phosphatgehalt ist sehr verschieden. Er 
schwankt zwischen 50 und 72 vH. Mit der Aus- 
beutung befassen sich mehrere Gesellschaften. Da- 
neben bestehen noch eine ganze Reihe von Kon- 
zessionen, die aber noch nicht ausgebentet werden. 
Darunter ist auch eine deutsche, die möglicher- 
weise in einiger Zeit das ihr gehörende Feld in 
rationeller Weise bearbeiten wird. Von den er- 
wähnenswerten Konzessionen, die jetzt ausgebeutet 
werden, gehören zwei Privatleuten, die dritte 
einer Gesellschaft, der Egyptian Phosphate Co. 
Ltd., gegründet in London im September 1910 
mit einem Kapital von 120 000 K. Sie arbeitet 
am Roten Meere, soll sehr erfolgreich sein und 
im Januar 1912 nach Ostasien 65 000 Tonnen 
ausgeführt haben. Fernere regelmäßige Liefe- 
rungen sind vorgesehen. 
Daß die Phosphatlager Agyptens teilweise 
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1912, S. 508. 
  
ergiebig werden können, scheint auch aus der 
Zollstatistik hervorzugehen. Früher erschienen 
diese Artikel in der Statistik nicht unter beson- 
derer Rubrik. Das geschah zum ersten Male im 
Jahre 1911 in der Statistik für 1910 mit 
2186 Tounnen im Werte von 1288 FLE. 1911 
ist die Ausfuhr gestiegen auf 1952 Tonnen im 
Werte von 4079 LTE. 
(Aus einem Bericht des Kaiserl. Konsulats 
in Cairo) 
Außenhaondel von Britisch-Neugulnea (Dapua) 
im Jahre 1910 11. 
Der Außenhandel von Britisch Neuguinea 
(Papua) bewertete sich in dem am 30. Juni 
endigenden Fiskaljahr 1910°/°11 (1909/10) auf 
insgesamt 320 320 (220 776) K. Davon ent- 
fielen auf die Einfuhr 202 910 (120 177) #. 
und auf die Ausfuhr 117410 (100599) T. 
Auf die einzelnen Warengattungen verteilten 
sich die Ein= und Ausfuhrwerte (in L) im Fiskal- 
jahr 1910/11 (1909/10) folgendermaßen: 
Einfuhr: Nahrungsmittel 57 743 (35 785), 
Tuche und Kleidungsstücke 29 060 (14 366), 
Maschinen 8516 (4322), Baumaterial 12 433 
(5991), Metall= und Kleineisenwaren 13 818 
(16 047), Tabak und Zigarren 11 445 (9659), 
Wein, Spirituosen und Bier 6685 (3677), Boote 
und Barkassen 3866 (3969), Feuerwaffen und 
Schießbedarf 1570 (1206), Kohlen 702 (1371), 
Drogen und Chemikalien 2773 (2281), Ole und 
Kerosen (Brennpetroleum) 3869 (3202), Andere 
Waren 44 914 (16 171), Lebendes Vieh 5516 
(2130). 
Ausfuhr: Gold 62 112 (59 427), Sandel- 
holz 190 (4628), Kopra 17 837 (24 498), Tre- 
pang 180 (171), Perlmutter 530 (1445), Schid- 
patt 701 (943), Perlen 7635 (4290), Natur- 
geschichtliche Präparate 2 (232), Kautschuk 2054 
(904), Kaffeebohnen — (654), Kupfererz 12 386 
(1439), Nutzholz 681 (263), Andere Waren 
13 102 (1705). 
(Official Returns to accompany the annual Report 
(Pnpua) for the yenr ended 30. Junc 1911.) 
Goldküste. 
Vorschriften über die Einfuhr 
von Pflanzen usw. 
Auf Grund einer Verordnung vom 17. Fe- 
bruar 1912 — Destructive Pests Ordinance, 
1912 (Nr. 2/1912) — ist der Gouverneur im 
Rate ermächtigt, zur Abwehr der Einschleppung 
von Insekten-, Pilz= oder anderen verheerenden 
Krankheiten an Bäumen, Pflanzen oder Getreide
	        
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