Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

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Sirenensignale bei Nebel von der Brücke: 
In kurzen Pausen ein langgezogener Ton bedeutet: 
„Gute See, es wird mit großen Booten und Leichtern an der Brücke gearbeitet“. 
In kurzen Pausen zwei lange Töne bedeutet: 
„Einfahrt für Barkassen gefährlich, wir können nur mit großen Booten arbeiten“. 
In kurzen Pausen drei lange Töne bedeutet: 
„Schlechte See, es wird nicht gearbeitet“. 
Die Steuerer der Schiffsbarkassen sind von der Schiffsleitung zu unterrichten, daß sie den 
Anordnungen des ausfsichtführenden Beamten vom Außendienst sowie dem Brückenaufseher des 
Betriebsunternehmers Folge zu leisten haben. 
  
Jusatzverordnung des Couverneurs von Meuguinen zu der Verordnung, betr. das 
Verbot der Verabfolgung geistiger Getränke an Eingeborene. 
Vom 11. April 1912. 
· Auf Grund des § 15 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900, S. 813) und des 
§ 5 der Verfügung des Reichskanzlers, betreffend die seemannsamtlichen und konsularischen Befugnisse 
und das Verordnungsrecht der Behörden in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee, vom 
27. September 1903 (Kol. Bl. 1903, S. 509) wird hiermit für das Schutzgebiet Neuguinea ein- 
schließlich des Inselgebiets der Karolinen, Palau, Marianen und Marschall-Inseln verordnet, 
was folgt: 
§ 2 der Verordnung, betreffend das Verbot der Verabfolgung geistiger Getränke an Ein- 
geborene, vom 1. Oktober 1909 (Kol. Bl. 1910, S. 47 f.) erhält als Absatz VII den nachstehenden Zusatz: 
Die örtlich zuständige Behörde (Bezirksamt, Station) kann dauernd oder vorübergehend 
Ausnahmen von den Bestimmungen des § 2 gestatten. 
Rabaul, den 11. April 1912. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Hahl. 
  
  
  
  
  
personalie. — 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den bisherigen Gouverneur 
von Togo Edmund Brückner zum Geheimen Ober-Regierungsrat und vortragenden Rat im Reichs- 
Kolonialamt, Seine Hoheit den Herzog Adolf Friedrich zu Mecklenburg zum Kaeiserlichen 
Gouverneur von Togo sowie den bisherigen Oberrichter und Ersten Referenten bei dem Gouvernement 
von Samoa, Geheimen Regierungsrat Dr. Erich Schultz zum Kaiserlichen Gouverneur von Samoa 
zu ernennen. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den mit Wirkung vom 1. August 
d. Is. zum Landgerichtsdirektor beim Landgericht II in Berlin ernannten Kammergerichtsrat 
Straehler auch für die Dauer seines neuen Amts zum Mitgliede (Beisitzer) des Disziplinarhofs 
für die Schutzgebiete zu ernennen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den nachgenannten 
Beamten die Erlaubnis zur Annahme und Anlegung der ihnen von Seiner Königlichen Hoheit dem 
Großherzog von Mecklenburg verliehenen Ordensauszeichnungen zu erteilen, und zwar: 
des Komturkreuzes des Greifenordens: 
dem Gouverneur von Togo Brückner; 
des Ehrenkreuzes des Greifenordens: 
dem Geheimen Regierungsrat Tecklen burg.
	        
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