W 814 2#
Dapua.
Vorschriften zur Verhinderung der Ein-
schleppung und zur Ausrottung von
Pflanzenkrankheiten.
Durch eine Verordnung des Lieutenant-Go-
vernor von Papua vom 20. November 1911.—
Plants’ Diseases Ordinance, 1911 (Nr. XXVIII
1911) — sind unter Aufhebung der Plants'
Diseases Ordinance of 1892 (Nr. VIII/1892)
neue Vorschriften zur Verhinderung der Ein-
schleppung und zur Ausrottung von Pflanzen-
krankheiten erlassen worden. Danach kann u. a.
der Lieutenant-Governor von Zeit zu Zeit in
der Gazette erklären, daß die Einfuhr oder
Einbringung irgendeines Baumes, einer Pflanze
oder eines Gemüses, welche geeignet sind, eine
Pilz= oder eine Insektenkrankheit einzuschleppen,
*
entweder unbedingt verboten oder nur unter
Beschränkungen und Bedingungen zugelassen
werden soll.
—. —
Mozsambique.
Regelung der Herstellung und des Ver-
kaufs von gegorenen Getränken im Bezirk
Inhambane.
Die Portugiesische Regierung hat unter dem
20. Juli 1912 eine Verordnung erlassen, wonach
im Bezirk Inhambane die Herstellung und der
Verkauf von gegorenen Getränken, die in dem
früher mitgeteilten Gesetzentwurf'’) aufgeführt sind,
unter bestimmten Bedingungen gestattet ist.
(Diario do Gorerno.)
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1912, S. 509.
— —
— —
— — —
Vermischtes.
Eine votanische Studienreise.
Der außerordentliche Professor der Botanik
an der Universität Münster, Dr. Friedrich Tobler,
dem für das Jahr 1912 das botanische Tropen-
stipendium (sog. Buitenzorgstipendium) verliehen
worden ist, hat am 29. Juli seine Studienreise
von Antwerpen aus angetreten.
Professor Tobler will sich zunächst in Britisch=
Südafrika mit der Kaplandflora und Meeres-
vegetation beschäftigen, den größten Teil seiner
Studienzeit aber im Biologisch-landwirtschaft-
lichen Institut in Amani (Deutsch-Ostafrika)
zubringen. Die hier anzustellenden Forschungen
sollen sich insbesondere auf die Verfahren der
Anzapfung von Kautschukbäumen, auf Kultur-
versuche mit parasitären Pilzen, auf die Feststellung
von Schädlingen ostafrikanischer Nutzpflanzen sowie
auf die Untersuchung von Farbstoffen, besonders
der tropischen Früchte, erstrecken.
Die Rückreise wird im Frühjahr 1913 erfolgen.
Die Land- und Kcherbaubank im Transvaal
und Oranjefreistaat.)
Nach dem kürzlich veröffentlichten Berichte der
Transvaal Land= und Ackerbaubank für die neun Mo-
nate 1. Juli 1910 bis 31. Märg 1911 hat die Bank
in den 3 Jahren 5 Monaten von der Eröffnung ihres
Betriebs (4. November 1907) bis zum Ende der Berichts-
periode 6376 Amträge auf Darlehen von im ganzen
2 750 057 L erhalten. 2 128 752 LK Darlehen bewilligt,
wovon 1 743 331 LK ungenommen und 1 623 091 L aus-
be zahlt worden sind.
Sowohl die Anträge auf Darlehen als die be-
willigten Summen sind stetig zurückgegangen. Es
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1907, S. 1169 ff.
wurden bewilligt und angenommen: vom 4. No-
vember 1907 bis 30. Juni 1908 (8 Monate) 561 505.
vom 1. Juli 1908 bis 30. Juni 1909 (12 Monate)
544 063, vom 1. Juli 1909 bis 30. Juni 1910 (12 Mo-
nate) 382 310 und vom 1. Juli 1910 bis 31. März 1911
(0 Monate) 255 423 K.
Desdgleichen ist die durchschnittliche Höhe der
Darlehen zurückgegangen, nämlich von 409 L in der
ersten Periode auf 382 L in der zweiten Periodc., auf
339 L in der dritten Periode, auf 331 L in der vierten
Periode.
Die Durchschnittshöhe der seit Beginn der Bank
gewährten Darlehen ist 359 K.
Nach dem Gesetz ist in gewöhnlichen Fällen 2500 &
der Höchst= und 50 der Mindestbetrag der Darleben.
Seit Bestehen der Bank wurden ausgezahlt:
97 Darlehen zwischen 1500 und 2500, zusammen
204 835 L. 175 Darlehen zwischen 1000 und 1500, zu-
sammen 223 451 L, 576 Darleben zwischen 500 und
1000, zusammen 424 3056 EK, 1080 Darlehen zwischen
2510) und 500, zusammen 411 723 L, 1566 Darlehen von
100 und weniger, zusammen 83 633 L.
Die Darlehen haben gedient: 1. zur Ab-
stoßung vorhandener BVerbindlichkeiten in Höhe von
773369 L, 2. zum Kaufe von Vieh, Maschinen und
Geräten oder anderen landwirtschaftlichen Bedarfs-
artikeln 450 544 L, 3. zum Landkauf zu einem der
unter 1, 2 und 4 genanuten Zwecke 227 937 L, 4. zu
Ameliorationen, Farmgebäuden, Bewässerungsanlagen,
Einfriedigungen und Anpflan zen von Bäumen 162 3/i0 L
und 5. zu Kosten von Landteilungen 8881 L, zusammen
1 623 091 L.
Für die Begründung und Förderung landwirtschaft-
licher und ländlicher Industrien — nach dem Landbank-
gesenz ebenfalls ein beleihwürdiger Zweck — wurden
bisher keine Darlehen gewährt.
Der Darlehnofumme von 16230091 L stehen Sicher-
heiten im Gesamtwert von 5978549 gegennber,
meistens ländliche, zum geringen Teil stadlische
Grundsiucke.
Nur in drei Fällen hat die Bank in der leuten
Berichtsperiode wegen Nichtzahlung von Zinien
vorgehen und in einem Falle das verpfändete Anwesen
übernehmen müssen; dieses ist inzwischen verkauft