Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

amtlichen  Untersuchung,  so  wie  wegen
versuchten  Ausbruchs  aus  dem  Gefaͤngnisse,
  neben  dem  Ersatze  des  Schadens
und  sämtlicher  Untersuchungs-Kosten,  zu
zehenmonotllcher  Zuchthausstrafe  mis
Willkomm,  und  nachberiger  Einsperrung
  in  ein  Zwangs-Arbeltshaus  bis  zu

erprobter  Besserung,  jedoch  wenigstensauf

  die  Dauer  von  fünf  Monaten.

Am  37.  Juni  wurde:

18.  der  zu  Ludwigsburg  in  Untersuchung
gekommenen  Sophle  Schenk,  von.
Scheppach,  Oberamts  Weinsberg,  wetgen
  wlederholten  Dlebstahls  und  wegen
Betrugs,  dann  wegen  Unzucht  in  den
Residenzstädten,  Vaglrens  und  wiederbolten
  Entlaufens  aus  mehreren  Dlensten,
  auch  Lügens,  neben  Zuscheidung
ihrer  Arrest=  Azungs=  und  :  der  Untersuchungs
  -Kosten,  auch  Ersatz  des
Schadens,  und  neben  Auswelsung  aus
den  Ressdenzstädten  Stuttgart  und  Ludwlgsburg
  elne  sechsmonatliche  Zuchthausstrafe
  und  nachberige  Einsperrung
in  ein  Zwangs-Arbeltshaus  bis  zu  erprobier
  Besserung,  wenigstens  aber  auf
die  Dauer  von  drei  Monaten  zuerkannt.


Am  16.  Juni  wurden  verurthellt:


19.  Franz.  Thomas  Henne,  von  Bachenau,

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Oberamts  Neckarsulm,  welcher  fchon  fruͤ-ber
  wegen  Raubs  zu  lebenslänglicher
Festungsstrafe  verurtheilt  worden  ist,
wegen  Emweichung  vom  Straf-Platze,
Wildersetzlichkele  gegen  seinen  Escortanten
mit  thätlicher  Mißtzhandlung  desselben,
und  wegen  Scortarlen  zu  drelßig
Stockstreichen  und  zum  Ersatze  der
Arrest=  und  Untersuchungs=  Kosten;

20.  der  zu  Ludwigsburg  in  Untersuchung

gekommene  Frledrich  Assamus,  von
Kleinbomwar,  Oberamts  Marbach,  wegen
  zweier  ausgezelchneter  Dlebstähle,
wovon  der  eine  groß  ist,  und  deren  er
für  überwlesen  angenommen  wurde,  neben
  dem  Ersatze  des  Schadens  und  Bezahlung
  selner  Haft=  und  Untersuchungs-Kosten
  zu  viermonatllcher  Festungs-Arbeit;


a#u.  Andreas  Fink,  von  Oetisheim,  Oberà2.

  Catharine  Schäfer,

amts  Maulbronn,  wegen  mehrerer  Dlebstähle,
  worunter  eln  großer  und  quallseirter
  ist,  und  wegen  Vagirens,  neben.
Bezahlung  sämtlicher  Arrest-  Azungsund
  Untersuchungs  Kosten  und  Ersetz
ves  Schadens  zu  elnjähriger  Festungsstrafe.

Am  36.  Juni  wurden  verurtheilt:

von  Rulih,
Amts-Oberamts  Stungort,  wegen  greßen
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