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in den Eigentümlichkeiten des Erdteils liegende
Verhältnisse werden wie in ganz Südafrika so
auch in unserm Schutzgebiet unvermeidlich sein.
Sie finden ihren Ausgleich durch reichliche Er-
träge in guten Jahren.
Es ist richtig, daß Farmen in Südwestafrika
sich nicht jederzeit unter günstigen Bedingungen
veräußern lassen. Die Statistik der Zwangsver-
steigerungen beweist, daß ein Teil der eingeleiteten
Verfahren aus Mangel an Bietern nicht hat
durchgeführt werden können. Anderseits besteht
aber seit dem letzten Eingeborenen-Aufstand eine
starke Nachfrage nach Farmen seitens zum Teil
wohlhabender Käufer. In günstiger gelegenen
Gebieten find deshalb geeignete Farmen oft kaum
zu bekommen. Diese Erscheinung muß sich mit
zunehmender Befiedelung verschärfen. Unter diesen
Umständen darf die Möglichkeit gelegentlicher
Schwierigkeiten bei der Durchführung von Zwangs-
vollstreckungsanträgen nicht als ernsthaftes Hinder-
nis betrachtet werden.
Mit einem gewissen finanziellen Risiko ist ein
Eingreifen der Regierung allerdings verbunden.
Dieses Risiko ist aber von den meisten wirtschaft-
lichen Unternehmungen in Neuländern nicht zu
trennen. Durch vorsichtige Grundsätze für die
Gewährung des Kredits läßt sich ein Teil des
Risikos beseitigen.
Von den verschiedenen Arten des Kredits
kommt für eine Beteiligung des Staates in erster
Linie der Grundkredit in Betracht. Für eine
Vieh= und Erntebeleihung, wie sie in anderen
Neuländern mit mehr oder minder Erfolg ein-
geführt ist, fehlen in Südwestafrika die nur im
Wege der Reichsgesetzgebung möglichen Vorschriften,
auch könnte auf diesem Wege das angestrebte
Ziel, die Gewährung langfristigen Kredits, nicht
erreicht werden.
Die Gewährung von Grundkredit wird teils
in der Form des (reinen) Bodenkredits, teils in
der des Meliorationskredits zu erfolgen haben.
Von manchem wird die Ansicht vertreten, daß
zur Zeit allein die Gewährung von Meliorations-
kredit möglich sei, weil der Boden jetzt schon im
allgemeinen so stark belastet sei, daß er für weitere
Forderungen keine Sicherheit biete. Ferner ge-
währe allein ein kontrollierter Meliorationskredit
die Sicherheit, daß die Gelder tatsächlich zum
Nutzen der Wirtschaft verwendet würden. Die
Gewährung von Darlehnen zu Meliorations-
zwecken wird allerdings eine bedeutsame Rolle
spielen. Hierfür wird ein Kredit dann unbedenk-
lich zur Verfügung gestellt werden können, wenn
durch die Bedingungen der Auszahlung des
Geldes Sicherheit dafür geschaffen wird, daß die
Meliorationen wirklich zur Ausführung gelangen.
Da auf dem wichtigsten Meliorationsgebiete, dem
der Wassererschließung, noch sehr große Aufgaben
zu lösen sind, wird der Versuch zu machen sein,
durch Gewährung geeigneten Kredits an die
Grundeigentümer und unmittelbare Auszahlung
der Darlehne für Rechnung der Farmer an die
Unternehmer die Entstehung privater Bohrgesell-
schaften anzuregen. Auf diese Weise wird die
richtige Verwendung der kreditierten Summen
zweifelsfrei sichergestellt. Ferner wird die Wasser-
erschließung raschere Fortschritte machen, wenn
sich eine Anzahl von Gesellschaften damit be-
schäftigt, als wenn, wie bisher, diese Aufgabe
ausschließlich der Regierung obliegt. Der Ent-
wurf sieht neben der Gewährung von Melio-
rationskredit gegen hypothekarische Sicherheit die
Hingabe von Meliorationsdarlehnen für land-
wirtschaftliche Zwecke an juristische Personen des
öffentlichen Rechtes ohne Sicherheit vor. Die
Kreditwürdigkeit dieser Darlehnsempfänger wird
den Verzicht auf Sicherstellung ohne weiteres
rechtfertigen. Die Möglichkeit, Darlehne an diese
Verbände zu geben, ist aus dem Grunde erwünscht,
weil sie Meliorationen im Interesse eines größeren
Personenkreises durchzuführen am ehesten in der
Lage sein werden.
Eine Gewährung von Kredit für die drin-
gendsten Meliorationen genügt aber für sich allein
nicht, um das Bedürfnis der Farmer nach Kredit
zu befriedigen. Eine Reihe von ihnen, oft gerade
die tätigsten, haben die notwendigsten Melio-
rationen bereits ausgeführt. Hierfür und für
andere wirtschaftliche Zwecke haben sie fast all-
gemein Geld aufnehmen müssen, wofür sie die in
Südwestafrika landesüblichen hohen Zinsen zahlen.
Für die gesunde wirtschaftliche Fortentwicklung
dieser Betriebe ist es erforderlich, daß der auf
ihnen lastende verhälmismäßig kurzfristige und
hochverzinsliche Hypothekenkredit in langfristigen
mit niedrigeren Zinssätzen umgewandelt wird.
Diese Umwandlung ist eine Aufgabe, die das
Kreditinstitut neben der Gewährung von Melio-
rationskredit auszuführen haben wird. Außerdem
wird aber bei einer Anzahl von Farmern die
Bestellung neuer Hypotheken gegen Einräumung
eines entsprechenden Kredits möglich sein. Die
Möglichkeit ist allerdings in Zweifel gezogen
worden mit der Begründung, der Bodenkredit
sei in der Höhe, in welcher er mit Rücksicht auf
die erforderliche Sicherheit nur gegeben werden
könne, durch bestehende Hypotheken, insbesondere
solche für Restkaufgelder und Ansiedelungs-
beihilfen, erschöpft. Dem Bedürfnis nach Boden-
kredit könne dadurch genügt werden, daß für die
dem Staate geschuldeten Gelder längere Rück-
zahlungsfristen festgesetzt würden.
Was zunächst den letzten Vorschlag anlangt,
so wird die Umwandlung der staatlichen Rest-