Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

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in den Eigentümlichkeiten des Erdteils liegende 
Verhältnisse werden wie in ganz Südafrika so 
auch in unserm Schutzgebiet unvermeidlich sein. 
Sie finden ihren Ausgleich durch reichliche Er- 
träge in guten Jahren. 
Es ist richtig, daß Farmen in Südwestafrika 
sich nicht jederzeit unter günstigen Bedingungen 
veräußern lassen. Die Statistik der Zwangsver- 
steigerungen beweist, daß ein Teil der eingeleiteten 
Verfahren aus Mangel an Bietern nicht hat 
durchgeführt werden können. Anderseits besteht 
aber seit dem letzten Eingeborenen-Aufstand eine 
starke Nachfrage nach Farmen seitens zum Teil 
wohlhabender Käufer. In günstiger gelegenen 
Gebieten find deshalb geeignete Farmen oft kaum 
zu bekommen. Diese Erscheinung muß sich mit 
zunehmender Befiedelung verschärfen. Unter diesen 
Umständen darf die Möglichkeit gelegentlicher 
Schwierigkeiten bei der Durchführung von Zwangs- 
vollstreckungsanträgen nicht als ernsthaftes Hinder- 
nis betrachtet werden. 
Mit einem gewissen finanziellen Risiko ist ein 
Eingreifen der Regierung allerdings verbunden. 
Dieses Risiko ist aber von den meisten wirtschaft- 
lichen Unternehmungen in Neuländern nicht zu 
trennen. Durch vorsichtige Grundsätze für die 
Gewährung des Kredits läßt sich ein Teil des 
Risikos beseitigen. 
Von den verschiedenen Arten des Kredits 
kommt für eine Beteiligung des Staates in erster 
Linie der Grundkredit in Betracht. Für eine 
Vieh= und Erntebeleihung, wie sie in anderen 
Neuländern mit mehr oder minder Erfolg ein- 
geführt ist, fehlen in Südwestafrika die nur im 
Wege der Reichsgesetzgebung möglichen Vorschriften, 
auch könnte auf diesem Wege das angestrebte 
Ziel, die Gewährung langfristigen Kredits, nicht 
erreicht werden. 
Die Gewährung von Grundkredit wird teils 
in der Form des (reinen) Bodenkredits, teils in 
der des Meliorationskredits zu erfolgen haben. 
Von manchem wird die Ansicht vertreten, daß 
zur Zeit allein die Gewährung von Meliorations- 
kredit möglich sei, weil der Boden jetzt schon im 
allgemeinen so stark belastet sei, daß er für weitere 
Forderungen keine Sicherheit biete. Ferner ge- 
währe allein ein kontrollierter Meliorationskredit 
die Sicherheit, daß die Gelder tatsächlich zum 
Nutzen der Wirtschaft verwendet würden. Die 
Gewährung von Darlehnen zu Meliorations- 
zwecken wird allerdings eine bedeutsame Rolle 
spielen. Hierfür wird ein Kredit dann unbedenk- 
lich zur Verfügung gestellt werden können, wenn 
durch die Bedingungen der Auszahlung des 
Geldes Sicherheit dafür geschaffen wird, daß die 
Meliorationen wirklich zur Ausführung gelangen. 
Da auf dem wichtigsten Meliorationsgebiete, dem 
  
der Wassererschließung, noch sehr große Aufgaben 
zu lösen sind, wird der Versuch zu machen sein, 
durch Gewährung geeigneten Kredits an die 
Grundeigentümer und unmittelbare Auszahlung 
der Darlehne für Rechnung der Farmer an die 
Unternehmer die Entstehung privater Bohrgesell- 
schaften anzuregen. Auf diese Weise wird die 
richtige Verwendung der kreditierten Summen 
zweifelsfrei sichergestellt. Ferner wird die Wasser- 
erschließung raschere Fortschritte machen, wenn 
sich eine Anzahl von Gesellschaften damit be- 
schäftigt, als wenn, wie bisher, diese Aufgabe 
ausschließlich der Regierung obliegt. Der Ent- 
wurf sieht neben der Gewährung von Melio- 
rationskredit gegen hypothekarische Sicherheit die 
Hingabe von Meliorationsdarlehnen für land- 
wirtschaftliche Zwecke an juristische Personen des 
öffentlichen Rechtes ohne Sicherheit vor. Die 
Kreditwürdigkeit dieser Darlehnsempfänger wird 
den Verzicht auf Sicherstellung ohne weiteres 
rechtfertigen. Die Möglichkeit, Darlehne an diese 
Verbände zu geben, ist aus dem Grunde erwünscht, 
weil sie Meliorationen im Interesse eines größeren 
Personenkreises durchzuführen am ehesten in der 
Lage sein werden. 
Eine Gewährung von Kredit für die drin- 
gendsten Meliorationen genügt aber für sich allein 
nicht, um das Bedürfnis der Farmer nach Kredit 
zu befriedigen. Eine Reihe von ihnen, oft gerade 
die tätigsten, haben die notwendigsten Melio- 
rationen bereits ausgeführt. Hierfür und für 
andere wirtschaftliche Zwecke haben sie fast all- 
gemein Geld aufnehmen müssen, wofür sie die in 
Südwestafrika landesüblichen hohen Zinsen zahlen. 
Für die gesunde wirtschaftliche Fortentwicklung 
dieser Betriebe ist es erforderlich, daß der auf 
ihnen lastende verhälmismäßig kurzfristige und 
hochverzinsliche Hypothekenkredit in langfristigen 
mit niedrigeren Zinssätzen umgewandelt wird. 
Diese Umwandlung ist eine Aufgabe, die das 
Kreditinstitut neben der Gewährung von Melio- 
rationskredit auszuführen haben wird. Außerdem 
wird aber bei einer Anzahl von Farmern die 
Bestellung neuer Hypotheken gegen Einräumung 
eines entsprechenden Kredits möglich sein. Die 
Möglichkeit ist allerdings in Zweifel gezogen 
worden mit der Begründung, der Bodenkredit 
sei in der Höhe, in welcher er mit Rücksicht auf 
die erforderliche Sicherheit nur gegeben werden 
könne, durch bestehende Hypotheken, insbesondere 
solche für Restkaufgelder und Ansiedelungs- 
beihilfen, erschöpft. Dem Bedürfnis nach Boden- 
kredit könne dadurch genügt werden, daß für die 
dem Staate geschuldeten Gelder längere Rück- 
zahlungsfristen festgesetzt würden. 
Was zunächst den letzten Vorschlag anlangt, 
so wird die Umwandlung der staatlichen Rest-
	        
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