Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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lich große Beruhigung bei dem jetzt fühlbaren Mangel 
an Baumwolle hervorrufen wird. Am 1. September 
1914 waren im Lande nicht weniger als 6 Mill. Pud 
Baumwolle vorrätig; über die mittelasiatische Grenze 
wurden 2 Mill. Pud eingeführt, und Rußland selbst 
hatte 15½ Mill. Pud Baumwolle von der letzten Ernte. 
Demnach verfügt Rußland bis zum 1. September d. Js. 
über eine Menge von 23½ Mill. Pud Faser. Da nun 
für den Bedarf der russischen Fabriken (ohne den 
Rayon von Lodz) nicht mehr als 20 bis 21 Mill. Pud 
Faser erforderlich sind (der Rayon von Lodg verbraucht 
etwa 4 Mill. Pud Baumwolle), so wird, selbst wenn 
aus dem Ausland bis zum 1. September keine Bamm- 
wolle eingeführt werden sollte, die Arbeit in den 
russischen Fabriken nicht aufgehalten werden. 
(Nach der Torg. Prom. (#azeta vom 28. April- 
11. Mai 1915.) 
Französische Kolonien. 
Zollbegünstigte Einfuhr von Erzeugnissen 
der Zahnküste. 
Eine Verordnung der Französischen Regierung 
vom 11. Mai 1915 setzt für Kaffee von der Zahnküste 
die Menge, die unter den in den Verordnungen vom 
30. Juni 1892 und 25. August 1900 angegebenen Be- 
dingungen während des Jahres 1915 in Frankreich 
zugelassen werden kann, auf 60 000 kg fest. 
Eine weitere Verordnung der Französischen Re- 
gierung vom gleichen Tage bestimmt, daß 100 000 kg 
Kakav in Bohnen und Schalen von der Zahnküste 
unter den in der Verordnung vom 16. November 1911 
angegebenen Bedingungen während des Jahres 1915 
in Frankreich zugelassen werden können. 
(Journal officicl de la République Françaisc.) 
Zollbegünstigte Einfuhr von Kakago in Bohnen 
und Schalen aus Dahomey. 
Laut Verordnung der Französischen Regierung 
vom 11. Mai 1915 dürfen 12 000 kg Kakao in Bohnen 
und Schalen dahomeyischen Ursprunges während des 
Jahres 1915 unter den in der Verordnung vom 
17. August 1907 angegebenen Bedingungen nach 
Frankreich eingeführt werden. 
(Journal officiel de lu République Françaisc.) 
  
  
Moʒambique. 
Verbrauchssteuer für Tabak. 
Nach einem Berichte des Kaiserlichen Konsulats 
in Laurenco Marques ist in den der unmittelbaren 
staatlichen Verwaltung unterstehenden Gebieten der 
Kolonie Mozambique die Erhebung einer Verbrauchs- 
steuer von 70 Centavos (-— 700 Reis) für 1 kg Tabak 
angeordnet worden. 
Die Verbrauchssteuer soll lant Kundmachung im 
Amtsblatt der Kolonie Mozambique zum teilweisen 
Ausgleich des seit Beginn des europäischen Krieges 
sich fühlbar machenden Ausfalls an Einnahmen er- 
hoben werden. 
Miederländisch- Indien. 
Kopraausfuhr aus Samarang (Java) 1911. 
Der größte Abnehmer für Kopra ist Deutsch- 
land und daneben Frankreich. Da die Verschiffung 
nach Deutschland nicht möglich war, blieb der Arrikel 
nach Rriegsausbruch so gut wie unberücksichtigt. Die 
Preise gingen dadurch bedeutend zurück und erreichten 
einen Tiefstand von 9 gegen 20 Gulden für 1 Pikul 
bei Jahresanfang. Danach traten plötzlich die Nieder- 
lande als Käufer auf den Markt, wodurch sich der 
Preis wieder auf 18 Gulden erholen konnte. Zur Zeit 
(Ende April 1915) ist eine Verschiffungsmöglichkeit 
überhaupt ausgeschlossen, da Großbritannien den Ar- 
tikel als Konterbande erklärt hat. Da der Anbau 
hauptsächlich von Eingeborenen betrieben wird, so 
leiden diese in erster Linie unter dem britischen Vor- 
gehen. Ubrigens geht, wie aus den folgenden Zahlen 
ersichtlich, die Ausfuhr von Jahr zu Jahr immer mehr 
zurück, welche Erscheinung dem Umstand zugeschrieben 
wird, daß die Clfabrikation im Lande mehr und mehr 
zunimmt, während anderseits der Anbau seitens der 
Eingeborenen nicht mit der nötigen Fachkenntnis be- 
trieben wird. Nach den Statistiken kommen für Sama- 
rang die folgenden Auofuhrzahlen (Menge in Tonnen) 
in Betracht: 1910: 7468, 1911: 5417, 1912: 4736, 
1913: 3410, 1914: 2205. 
(Aus einem Berichte des Kaiserl. Konsulats 
in Samarang.) 
—. 
Verantwortlicher Redakteur für den nichtamtlichen Teil: Oskar Biesenthal, Berlin. 
Verlag und Druck der Königlichen Hofbuchhandlung und Hofbuchdruckerei von E. S. Mittler A Sohn, Berlin 8W 68, Kochstr. 668—71. 
. Dieser Nummer liegt das 2. Heft des XXVIII. Bandes der „Mitteilungen aus ven 
deutschen Schutggebieten“ bei. 
 
	        
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