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verbleiben. Auch der französische Verwaltungs-
offizier Leutnant Saint Pere stellte mir nachher
auf Antrag eine gleichlautende Aufenthaltsbewilli-
gung für den franzöfischen Distrikt aus.
Die Notwendigkeit voraussehend, unsere beiden
Geschäftshäuser in Akwa und Bellstadt mit
ihren umfangreichen Warenbeständen im Werte
von rund 400 000 . scharf zu bewachen, um fie
vor einer Plünderung der aus Rand und Band
geratenen Negerbevölkerung zu schützen, ordnete
ich sogleich in unserem Akwa-Geschäft eine all-
gemeine Tag= und Nachtbewachung durch unsere
mit Buschmessern bewaffneten Kru-Jungen an. Es
war allerhöchste Zeit, denn unsere deutschen
Nachbarfirmen, das Missionshaus Bonaku, das
Doktorhaus der Basler Mission und die Missionars-
wohnung in Bonanjo, waren zum größten Teil
von den in Scharen herbeigeströmten Eingeborenen
ausgeplündert. Als ich zum Zwecke der üÜber-
wachungsanordnung mich in unser Bellstadt-Haus
begab, mußte ich die mich bestürzende Wahr-
nehmung machen, daß nach Aufbrechen der fest
verriegelten Türen bereits englisches Militär
Einzug in unsere durch Schweizerflagge und Auf-
schrift deutlich erkennbare Missionshandlung Bell-
stadt gehalten hatte. Die Kru-Jungen, die noch
der inzwischen gefangen genommene Missionskauf-
mann Link zur Hausbewachung instruiert hatte,
wurden von den Engländern weggejagt. Von
den Militärwachen wurde ich verhindert, die Ge-
schäftsräumlichkeiten zu betreten, wahrscheinlich aus
dem Grunde, um es mir unmöglich zu machen,
festzustellen, was die englische Militärverwaltung
schon an Waren aus unseren Lagerräumen weg-
geschleppt hatte. Ich machte geltend, daß ich als
Vorsteher des Duala-Geschäftes der Basler Mis-
sionshandlung jedenfalls das Recht beanspruchen
könne, unsere Häuser zu betreten und unser
Eigentum zu besichtigen. Es wurde mir entgegen-
gehalten, daß ja ausschließlich Deutsche im Bell-
stadt-Haus gewohnt hätten und daß das Haus,
weil unbewohnt, besetzt worden sei. Ich erwiderte,
daß wohl Angestellte deutscher Nationalität hier
gewohnt hätten, aber das ändere nichts an der
Tatsache, daß die Basler Missionshandlung ein
schweizerisches Unternehmen sei und als solches
im Handelsregister eingetragen sei. Die Wohnung
durfte ich dann kurz betreten, aber die Geschäfts-
räumlichkeiten blieben mir verschlossen. Alle meine
Bemühungen in dieser Richtung waren vergeblich.
Ein zweiter Versuch, wenigstens in den Woh-
nungen unseres Bellstadt-Oauses nach dem Rechten
zu sehen, brachte mir eine Begegnung mit dort
internierten deutschen Gefangenen. Ein Kaufmann
versuchte mich zu sprechen, da er von Missionar
St. bezüglich Verwahrung seines Eigentums mir
eine Bitte vorlegen wollte. Kaum hatte der Be-
treffende seine Absicht kundgegeben, wurde ich von
dem wachhabenden englischen Unteroffizier zu einem
Leutnant geführt. Nach ihrer geheimen Unter-
redung forderte mich der Leutnant auf, in seiner
Gegenwart meine sämtlichen Hosen= und Rock-
taschen zu kehren, und versuchte peinlich genau
festzustellen, was ich von schriftlichen Aufzeichnungen
bei mir trug. Natürlich hatte ich in keiner Weise
anfechtbare Aufzeichnungen bei mir, aber doch
hielt es der junge Offizier für seine Pflicht, mir
Ermahnungen in dieser Richtung zu erteilen, unter
Androhung schwerer Strafen bei Nichtbefolgung.
Vom englischen General, bei dem ich mich über
die mir als Schweizer gewordene Behandlung
und Nichtachtung der Rechte der Basler Missions-
handlung als Schweizerfirma beschweren wollte,
wurde ich zum Political Okficer Paul gewiesen,
in dessen Ressort die Angelegenheit gehöre. Dieser
unfreundliche Offizier erwiderte mir auf meine
Vorstellungen wegen Verweigerung des Betretens
des Bellstadt-Geschäftes und der Leibesvisitation:
„Es ist Kriegszeit! Sie haben sich den getroffenen
Anordnungen zu fügen! Wa,s, die Basler Mission
neutral! Gehen Sie mir damit! Auch Sie
Deutschschweizer sind ja Dreiviertels-Reichsdeutsche!
Es kann Ihnen nicht erlaubt werden, das Bell-
stadt-Geschäft zu betreten. Im übrigen mache
ich Sie darauf aufmerksam, daß Sie in große
Schwierigkeiten geraten werden, wenn wir Ursache
haben, Ihres Verhaltens wegen gegen Sie vor-
zugehen.“
Ich muß hierzu bemerken, daß ich den Eng-
ländern in keiner Weise Veranlassung zu derartigen
wiederholten Vermahnungen gab. Je länger je
mehr fühlte ich aber das Bestreben heraus, uns
Neutralen das Verbleiben in Kamerun unerträg-
lich zu gestalten, um in uns den Entschluß der
Abreise zur Reise zu bringen. Speziell wir
Deutschschweizer waren den Engländern und wohl
auch den Franzosen ein Dorn im Auge, da sie
an unsere Neutralität nicht recht glauben wollten
und uns als deutschfreundlich vermuteten. Bei
einer Besprechung über die Bewachung unserer
Geschäftshäuser entfuhr dem Kapt. Paul die Be-
merkung, es wäre am besten, ich würde mit
meiner Frau heimreisen.
Unverhofft erschien in der dritten Woche des
Oktober an einem Nachmittag zu unserem großen
Erstaunen ein englischer Leutnant mit einer An-
zahl schwarzer Soldaten in unserer Wohnung und
befahl uns, mit ihm zu Herrn Paul zu gehen.
Auch unsere sämtlichen Kru-Jungen, die uns in
Akwa als Haus= und Geschäftswachen dienten,
mußten folgen, und ebenso unser ganzes Haus-
personal, wie Koch, Waschmann und Hausdiener.
Wie Verbrecher neben schwarzen Soldaten mit
aufgepflanzten Bajonetten marschierend, waren wir
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