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aus Duala, aus dem Gebiet des Kamernnberges,
der Nord= und Mittellandbahn und der Südküste
entfernt. Davon blieben auch Frauen mit Säug-
lingen und in schwangerem Zustande nicht verschont.
II.
Das Abführen in die Gefangenschaft erfolgte
in einer Art und Weise, die den Grundsätzen der
Menschlichkeit ebenso wie den Anschauungen über
die Stellung der Weißen zur farbigen Rasse wider-
sprach. Die Gefangenen wurden gerade an den
Plätzen und Orten erniedrigt, die vorher das Feld
ihrer beruflichen Tätigkeit gewesen waren. Eng-
lische sowie französische Offiziere und Beamte und
ihre weißen Organe haben dabei Beschimpfungen
und Mißhandlungen der Gefangenen durch schwarze
Soldaten nicht nur geduldet, sondern sich an ihnen
beteiligt. Eine solche Behandlung haben die Ge-
fangenen von Kamina und Atakpame in Togo
und von Duala in Kamerun über sich ergehen
lassen müssen, obwohl der englische Oberbefehls-
haber bei den Ubergabeverhandlungen an diesen
Orten Schutz der Person und angemessene Be-
handlung zugesichert und in Atakpame die Ge-
fangenen noch durch einen Neutralitätseid ver-
pflichtet hatte. Die Abgabe des Nenutralitätseides
wurde sogar unter Zwang gefordert.
Eine besonders erniedrigende Behandlung
wurde dem stellvertretenden Gouverneur von Togo
sowie dem Bezirksamtmann Wieneke von Stadt
und Bezirk Duala zuteil.
Hervorzuheben ist auch das gewalttätige Auf-
treten der Engländer gegen die Basler Missions-
station in Buea und deren Präses, die ehren-
kränkende Behandlung deutscher Frauen durch
englische Offiziere, endlich die schwere Gefährdung
des Lebens von Frauen und Kindern durch einen
anderen englischen Offizier.
Mit welcher Rücksicht dagegen die in Duala
tätigen Engländer nach Kriegsausbruch von der
deutschen Behörde behandelt worden sind, geht
daraus hervor, daß sie in der ersten Zeit ihren
Geschäften nachgehen konnten und später auf einem
größeren Passagierdampfer der Worermann-Linie,
der im Hafen von Duala lag, angemessen unter-
gebracht und verpflegt wurden.
III.
Euglische Soldaten haben im Zusammenwirken
mit Eingeborenen an der Grenze von Südkamerun
und dem spanischen Munigebiet die beiden deut-
schen Kaufleute Lehning und Arms mouchlerisch
ermordet. '
IV.
In der Zeit, welche die Deutschen in Ge—
faugenschaft auf dem Boden Togos und Kameruns
zubringen mußten, wurden sie so mangelhaft
untergebracht und verpflegt, daß ihre Gesundheit
ernstlich in Gefahr geriet. So waren Deutsche
und Neutrale, darunter Frauen und Kinder,
wochenlang Entbehrungen und Demütigungen im
Sammellager in Duala ausgesetzt.
V.
Bei der zwangsweisen Beförderung nach Eng-
land wurden selbst die bescheidensten Anforde=
rungen an angemessene Unterbringung, Verpfle-
gung, Hygiene und Behandlung nicht erfüllt.
Zudem war den Gefangenen vor Antritt der See—
reise nicht gestattet worden, sich mit genügend
warmer Kleidung zu versehen. Sie litten deshalb
empfindlich unter der winterlichen Kälte, als sie
in die nordischen Gewässer kamen.
Der englische Befehlshaber in Duala schente
sich nicht, Anfang Januar 1915 Deutsche und
Neutrale, darunter Frauen und Kinder, als Ge-
fangene auf den Hilfskrenzer „Laurentic“ zu
überführen, trotzdem dadurch ihr Leben aufs Spiel
gesetzt wurde.
VI.
Die gleichen Leiden wie in den deutschen
Schutzgebieten und auf den Trausportschiffen hatten
die Gefangenen in den Sammellagern der afri-
kanischen Kolonien Englands, wo sie während der
liberführung nach Eungland längeren Aufenthalt
nehmen mußten, zu erdulden. Besonders traurige
Erfahrungen machte in dieser Hinsicht der Missionar
Märtens während der Krankheit und beim Tode
seiner Ehefrau im Sammellager in Accera.
VII.
Auf englischem Boden in Europa wurden die
Gefangenen während ihrer Uberführung in die
Gefangenenlager vor libergriffen und Gewalttätig=
keiten nicht geschützt.
In den Lagern waren für die Aufnahme der
durch den Tropenaufenthalt und die Art der Über-
führung geschwächten Gefangenen keine genügenden
Vorkehrungen getroffen. Die Folge war, daß
alsbald Erkrankungen der verschiedensten Art auf-
traten.
VIII.
Sowohl in Togo wie in Kamernn haben sich
die englisch-französischen Truppen schwerer über-
griffe gegen das Privateigentum schuldig gemacht.
Bezeichnend für die Anschauung der verantwort-
lichen englischen Stellen in Duala sind die Worte,
die der politische Offizier l'ow! dem Direktor der
Deutsch-Westafrikanischen Bank in Duala auf dessen
Protest gegen die gewaltsame Wegnahme der Bank-
schlüssel und des Barbestandes der Bank gebrauchte:
*Damn the whole International lar! We
neither rospeet nor protect private pro-
pertr, we do as we like; in case Fou would
not give us the kers, we should simplz
break it open.''