Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916. (27)

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aus Duala, aus dem Gebiet des Kamernnberges, 
der Nord= und Mittellandbahn und der Südküste 
entfernt. Davon blieben auch Frauen mit Säug- 
lingen und in schwangerem Zustande nicht verschont. 
II. 
Das Abführen in die Gefangenschaft erfolgte 
in einer Art und Weise, die den Grundsätzen der 
Menschlichkeit ebenso wie den Anschauungen über 
die Stellung der Weißen zur farbigen Rasse wider- 
sprach. Die Gefangenen wurden gerade an den 
Plätzen und Orten erniedrigt, die vorher das Feld 
ihrer beruflichen Tätigkeit gewesen waren. Eng- 
lische sowie französische Offiziere und Beamte und 
ihre weißen Organe haben dabei Beschimpfungen 
und Mißhandlungen der Gefangenen durch schwarze 
Soldaten nicht nur geduldet, sondern sich an ihnen 
beteiligt. Eine solche Behandlung haben die Ge- 
fangenen von Kamina und Atakpame in Togo 
und von Duala in Kamerun über sich ergehen 
lassen müssen, obwohl der englische Oberbefehls- 
haber bei den Ubergabeverhandlungen an diesen 
Orten Schutz der Person und angemessene Be- 
handlung zugesichert und in Atakpame die Ge- 
fangenen noch durch einen Neutralitätseid ver- 
pflichtet hatte. Die Abgabe des Nenutralitätseides 
wurde sogar unter Zwang gefordert. 
Eine besonders erniedrigende Behandlung 
wurde dem stellvertretenden Gouverneur von Togo 
sowie dem Bezirksamtmann Wieneke von Stadt 
und Bezirk Duala zuteil. 
Hervorzuheben ist auch das gewalttätige Auf- 
treten der Engländer gegen die Basler Missions- 
station in Buea und deren Präses, die ehren- 
kränkende Behandlung deutscher Frauen durch 
englische Offiziere, endlich die schwere Gefährdung 
des Lebens von Frauen und Kindern durch einen 
anderen englischen Offizier. 
Mit welcher Rücksicht dagegen die in Duala 
tätigen Engländer nach Kriegsausbruch von der 
deutschen Behörde behandelt worden sind, geht 
daraus hervor, daß sie in der ersten Zeit ihren 
Geschäften nachgehen konnten und später auf einem 
größeren Passagierdampfer der Worermann-Linie, 
der im Hafen von Duala lag, angemessen unter- 
gebracht und verpflegt wurden. 
III. 
Euglische Soldaten haben im Zusammenwirken 
mit Eingeborenen an der Grenze von Südkamerun 
und dem spanischen Munigebiet die beiden deut- 
schen Kaufleute Lehning und Arms mouchlerisch 
ermordet. ' 
IV. 
In der Zeit, welche die Deutschen in Ge— 
faugenschaft auf dem Boden Togos und Kameruns 
zubringen mußten, wurden sie so mangelhaft 
untergebracht und verpflegt, daß ihre Gesundheit 
  
ernstlich in Gefahr geriet. So waren Deutsche 
und Neutrale, darunter Frauen und Kinder, 
wochenlang Entbehrungen und Demütigungen im 
Sammellager in Duala ausgesetzt. 
V. 
Bei der zwangsweisen Beförderung nach Eng- 
land wurden selbst die bescheidensten Anforde= 
rungen an angemessene Unterbringung, Verpfle- 
gung, Hygiene und Behandlung nicht erfüllt. 
Zudem war den Gefangenen vor Antritt der See— 
reise nicht gestattet worden, sich mit genügend 
warmer Kleidung zu versehen. Sie litten deshalb 
empfindlich unter der winterlichen Kälte, als sie 
in die nordischen Gewässer kamen. 
Der englische Befehlshaber in Duala schente 
sich nicht, Anfang Januar 1915 Deutsche und 
Neutrale, darunter Frauen und Kinder, als Ge- 
fangene auf den Hilfskrenzer „Laurentic“ zu 
überführen, trotzdem dadurch ihr Leben aufs Spiel 
gesetzt wurde. 
VI. 
Die gleichen Leiden wie in den deutschen 
Schutzgebieten und auf den Trausportschiffen hatten 
die Gefangenen in den Sammellagern der afri- 
kanischen Kolonien Englands, wo sie während der 
liberführung nach Eungland längeren Aufenthalt 
nehmen mußten, zu erdulden. Besonders traurige 
Erfahrungen machte in dieser Hinsicht der Missionar 
Märtens während der Krankheit und beim Tode 
seiner Ehefrau im Sammellager in Accera. 
VII. 
Auf englischem Boden in Europa wurden die 
Gefangenen während ihrer Uberführung in die 
Gefangenenlager vor libergriffen und Gewalttätig= 
keiten nicht geschützt. 
In den Lagern waren für die Aufnahme der 
durch den Tropenaufenthalt und die Art der Über- 
führung geschwächten Gefangenen keine genügenden 
Vorkehrungen getroffen. Die Folge war, daß 
alsbald Erkrankungen der verschiedensten Art auf- 
traten. 
VIII. 
Sowohl in Togo wie in Kamernn haben sich 
die englisch-französischen Truppen schwerer über- 
griffe gegen das Privateigentum schuldig gemacht. 
Bezeichnend für die Anschauung der verantwort- 
lichen englischen Stellen in Duala sind die Worte, 
die der politische Offizier l'ow! dem Direktor der 
Deutsch-Westafrikanischen Bank in Duala auf dessen 
Protest gegen die gewaltsame Wegnahme der Bank- 
schlüssel und des Barbestandes der Bank gebrauchte: 
*Damn the whole International lar! We 
neither rospeet nor protect private pro- 
pertr, we do as we like; in case Fou would 
not give us the kers, we should simplz 
break it open.''
	        
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