Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVII. Jahrgang, 1916. (27)

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Die hierwegen von hier aus sofort eingeleiteten 
telegraphischen Ermittelungen haben bis jetzt zu 
dem Ergebnis geführt, daß allerdings ein heftiges 
Erdbeben Sachschaden verursacht haben muß, 
jedoch Verluste an Menschenleben infolge dieses 
Naturereignisses nicht zu beklagen sind. 
B. Inselgebiet. 
Auch aus diesem Teil des Schutzgebiets sind 
nur indirekt Nachrichten hier eingegangen. Von 
Deutschen sind mit wenigen Ausnahmen zur Zeit 
nur noch Missionare dort ansässig. Ihrem Wirken 
haben die japanischen Besatzungsbehörden offenbar 
ernste Hindernisse nicht in den Weg gelegt. Da- 
gegen find die Klagen, daß die Japaner die 
einzelnen Inseln vom Verkehr mit der Außenwelt 
und unter sich so gut wie abgeschlossen haben, 
so daß zum Teil erhebliche Knappheit an Nah- 
rungsmitteln eingetreten ist, noch nicht verstummt. 
Es sind von hier aus Schritte eingeleitet worden, 
um Abhilfe zu schaffen. 
ber Rota und Saipaon sind, wie schon in 
der letzten Mitteilung kurz erwähnt, mehrere 
Taifune hinweggegangen. Sie haben namentlich 
auf der Insel Rota den größten Teil der frucht- 
tragenden Bäume vernichtet. Die Not war be- 
sonders auf Rota offenbar sehr groß. Es scheint 
auch, wie aus amerikanischen Zeitungsnachrichten 
zu entnehmen ist, vom amerikanischen Roten Kreuz 
aus eine Hilfsaktion für diese Insel eingeleitet 
worden zu sein. Nachdem inzwischen wieder die 
Regenzeit eingetreten war, steht zu hoffen, daß 
die Eingeborenen wenigstens wieder die nötigsten 
Nahrungsmittel haben pflanzen können. 
2. Samoa. 
Die völlig hermetische Abschließung des Schutz- 
gebiets von der Außenwelt dauert immer noch 
fort, so daß man über die Vorgänge dort so gut 
wie ganz auf Zeitungsnachrichten angewiesen ist. 
Die Bemühungen, einen Postverkehr, wenigstens 
im gleichen Umfange, wie er mit Neuguinea in 
Aussicht steht, zustande zu bringen, werden aber 
fortgesetzt. Seit die Besatzungstruppe in Samoa 
aus durchweg älteren Leuten besteht, sind von 
dort Klagen über Ausschreitungen der Soldaten 
nicht mehr bekannt geworden. Wie in Neu- 
guinea so zeigt aber auch hier die Verwaltung 
offenbar das Bestreben, die deutsche Bevölkerung 
nach Möglichkeit aus dem Lande zu schaffen. 
Die unverheirateten Beamten sind nach den hier 
vorliegenden Nachrichten inzwischen wohl nahezu 
alle als Kriegsgefangene weggebracht worden. 
Aber auch bei anderen Ansiedlern hat die Be- 
satzungsbehörde offenbar den geringsten Vorwand 
  
benutzt, sie des Landes zu verweisen. Abgesehen 
von den früher gemeldeten Deutschen sind in- 
zwischen folgende Personen als Kriegsgefangene 
nach Neuseeland gebracht worden: 
u. Regierungslandmesser Moldenhauer, 
Stationsleiter Osbahr, 
Sekretär Dorn, 
Regierungslehrer Michael, 
4Gerichtsassistent von Egidy, 
Polizeimeister Motzkus, 
4 Postvorsteher Traub, 
. Direltor Hanssen, 
. Pflanzer Eberhardt, 
10. Architekt Stünzner, 
11. Pflanzer Rindt, 
12. - Brenner, 
13. - Winterstein, 
14. Selterwasserfabrikant Höflich, 
15. Zahnarzt Dr. Meineking, 
16. Pastor Heider, 
17. Gouvernementsbeamter Brenner, 
18. Pflanzer Hensell. 
————————— 
Von den verheirateten Beamten befinden sich 
nach Mitteilung eines hier vor kurzem aus Samoa 
eingetroffenen Missionslehrers noch die nachstehend 
aufgeführten im Schutzgebiet: 
— 
. Gouvernementssekretär Peters, 
Klinkmüller, 
- - Kurtz, 
.Zollsekretär Berking, 
. Assistent Reye, 
Cchristoph, 
Tiedemann, 
Bartel, 
Schoen, 
10. Bautechniker Schoeneich, 
11. Lazarettverwalter Krutschinski, 
12. Bureaugehilfe Kallweit, 
13. Polizeimeister Heine, 
14. Landwirtschaftl. Gehilfe Meyer. 
Über die Einnahmen und Ausgaben liegt eine 
Veröffentlichung vom 25. Oktober 1915 vor. 
Danach betrugen die Einkünfte für die Zeit vom 
April 1915 bis September 1915: 524 166 -, 
wogegen sich die Ausgaben für den 
gleichen Zeitraum auf .. . ... 
beliefen. 
Verordnungen sind ergangen: betreffend den 
Verkehr mit Kraftwagen, betreffend die Festsetzung 
von Strafen und betreffend die Verabfolgung 
von alkoholhaltigen Getränken. Ferner ist durch 
Proklamation vom Oktober v. Is. die Berordnung 
wieder in Kraft gesetzt worden, wonach den Unter- 
tanen feindlicher Staaten der Aufenthalt auf den 
—— 
nun 
499121-
	        
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