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irgendwo hingestellt werden und deren gegenseitige Lage durch Messung und Bussolenablesung fest-
gelegt wird.
Die Grenzzüge, die mit Längenmaß und Bussole aufgemessen werden, sind bei etwa jedem
Kilometer durch Steinpyramiden und je nach Vorhandensein von einfachem dauerhaften Vermarkungs-
material dazwischen noch so häufig als möglich auf irgendeine Weise zu markieren, und zwar beim
Passieren von Terrainerhebungen auf diesen selbst oder, wenn letztere nicht vorhanden, in unregel-
mäßigen Abständen. Eine Vermarkungssicherung der Eckpunkte findet hier in derselben Weise wie
bei den trigonometrisch aufgemessenen Farmen statt.
In jedem Falle ist die Vermarkung und somit die Begrenzung durch genaue Grenz-
verhandlung zu beschreiben.
3. Die Basis it viermal in möglichst günstigem Gelände mittels eines Stahlmeßbandes
zu messen. Das Meßband ist vor der Messung mit den Normalmetern zu vergleichen, größere
Differenzen sind in Rechnung zu ziehen. Der aus der viermaligen Messung ermittelte mittlere Fehler
darf den Betrag 0,0025 S + 0,00 1 s2 nicht übersteigen. Der mittlere Fehler ist nach folgendem
Beispiele in jedem Falle zu ermitteln:
V in Zentimeter V2
1. Messung 489,36 m + 79.2 51,8.
2. Messung 489,52 m — 8,8 77,4
3. Messung 489,48 m "4,8 23.0
4. Messung 489,37 m .. —s!-6,2 38,4
— 13,6 190,6
13
Mittel 489,432 m
% / 1906 6
(TCNT
gestattet ist: 0,00251 489 3 — 0,00251 728 — 0,067 m.
4. Bei der Basisvergrößerung ist zu berücksichtigen, daß Fehler in den den zu über—
tragenden Seiten gegenüberliegenden Winkeln um so größeren Einfluß auf die Genauigkeit der
berechneten Seite haben, je spitzer die Winkel sind. Infolgedessen sind die Winkel nicht unter
30 Grad zu wählen. Bei einem guten Theodoliten von 10 bis 20 Sekunden Nonienangabe ogenüt
es, wenn die erwähnten Winkel bei einer Größe von 30 bis 40 Grad in 4, von 40 bis 50 Grad
in 3 und über 50 Grad in 2 Doppelsätzen sorgfältig (gut zentrieren) beobachtet werden.
5. Die trigonometrischen Punkte und Beobachtungsseiten sind so zu wählen, daß
die zu vermessende Farm in möglichst gleichseitige Dreiecke zerlegt wird, sich überschneidende Seiten
vermieden werden und jeder Winkel meßbar ist. Ist die zu vermessende Farm an eine bestehende
Triangulation anzuschließen, so hat die Winkelbeobachtung derart zu erfolgen, daß eine eventuelle
Ausgleichungsrechnung — vergl. hierzu Koordinatenberechnung C1 — möglich ist.
6. Die Beobachtung der Dreieckswinkel hat in zwei Doppelsätzen zu erfolgen, falls
nicht nach Nr. 4 die Messung in 3 bzw. 4 Sätzen zu erfolgen hat. Der Widerspruch im Dreieck
gegen 180 Grad darf nicht größer als 30“ sein.
7. Azimutbestimmung. Auf mindestens einem Dreieckspunkte einer für sich vermessenen
Farm ist noch das Azimut einer Dreiecksseite gegen den magnetischen Norden oder (unter Berück-
sichtigung der Abweichung der Magnetnadel) gegen den genäherten geographischen Meridian zu
bestimmen. ·
8. Die Höhenmessungen, welche möglichst zahlreich auf verschiedenen Punkten einer
Farm auszuführen sind, erfolgen mit Aneroidbarometern, welche, so oft sich eine Gelegenheit bietet,
zu kontrollieren sind.
. Werden die Grenzen durch natürliche Objekte, wie Wege, Wasserläufe, Gebirgs-
kämme usw. dargestellt, so müssen die Grenzen zwischen den trigonometrisch bestimmten Eckpunkten
aufgenommen werden entweder durch Polygon= oder Bussolenzug. Gebirgskämme sollen eigemtlich
in ihrer vielgestaltigen Form nicht Grenzen sein, sondern in solchen Fällen nur die gerade Linie.
10. Für die topographische Aufnahme der Farmen genügt im allgemeinen ein skizzen-
haftes Eintragen der Wege, Flußläufe und Geländeformationen usw. Die diesbezüglichen Aufnahmen
— 115,9 — T em = o,04