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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XXVI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 4. März 1898. Nr 9.
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ermächtigung zur Vor- 2. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
nahme von Civilstands-Akten — Todesfall Seite 135 Reichsgebiete 136
1. Konsulat - Wesen.
Dem Kanzler-Dragoman a. i. bei dem Kaiserlichen Konsulat in Beirut, Dulheuer, ist auf Grund des
§. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 die
Ermächtigung ertheilt worden, in Vertretung des Kaiserlichen Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen
von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer,
vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
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Der Kaiserliche Konsul F. H. Feddersen in Hammerfest ist gestorben.