Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1898. (26)

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Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
XXVI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 4. März 1898. Nr 9. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ermächtigung zur Vor- 2. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
nahme von Civilstands-Akten — Todesfall Seite 135 Reichsgebiete 136 
  
1. Konsulat - Wesen. 
Dem Kanzler-Dragoman a. i. bei dem Kaiserlichen Konsulat in Beirut, Dulheuer, ist auf Grund des 
§. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 die 
Ermächtigung ertheilt worden, in Vertretung des Kaiserlichen Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen 
von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, 
vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
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Der Kaiserliche Konsul F. H. Feddersen in Hammerfest ist gestorben.