Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXX. Jahrgang, 1919. (30)

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Wenn auch die harte Notwendigkeit den Schutztruppen manchmal die Waffe in die Hand 
zwang, um im Kampfe mit einem oft grausamen und heimtückischen Feinde das Land von der 
Geißel der Sklaverei und dem Fluch finstersten Aberglaubens zu befreien, so lag ihre Hauptaufgabe 
doch auf anderem Gebiet. In unermüdlicher Friedensarbeit im Wetibewerb mit Beamten, Kauf- 
leuten, Pflanzern und Missionaren haben Offiziere, Unteroffiziere und Reiter hervorragend dazu 
beigetragen, daß den Eingeborenen die Segnungen deutscher Kultur zugeführt wurden. 
Glänzend sind die Taten der Schutztruppen im Wellkriege. In dem Goldenen Buch der 
Geschichte ist eingetragen, wie Deutschlands Söhne, fern der Heimat, auf verlorenem Posten, sich 
einer UÜbermacht von Feinden erwehrten. Ewiger Dank des Vaterlandes gebührt den Helden. 
Dank auch den deutschen Frauen, die in selbstlosem Wirken um das Wohl der kämpfenden Männer 
der eigenen bitteren Not nicht achteten. Dank schließlich den treuen Farbigen, die um das schwarz- 
weiß-rote Banner geschart, lieber den Heldentod starben als ihre deutschen Führer verrieten. Sie 
lohnten die ihnen erwiesenen Wohltaten und stete treue Fürsorge! 
Der Geist unserer Landsleute dort draußen soll und wird uns den Mut und die Zuversicht 
geben, daß deutsche Tüchtigkeit und deutsche Kraft, daß die Liebe zum Vaterland und das Gefühl 
der Pflicht uns auch aus den gegenwärtigen Nöten wieder heraus= und emporführen wird; er ver- 
bürgt uns, daß der stolze Glanz und das achtunggebietende Ansehen des deutschen Namens in fernen 
Erdteilen dereinst wieder in hellerem Lichte erstrahlen wird. 
Berlin, den 1. November 1919. 
Der Reichskolonialminister. 
gez. Bell. 
  
Dersonalien. 
Dem Vortragenden Rat im Reichskolonialministerium, Geheimen Oberregierungsrat Dr. Busse, 
ist die nachgesuchte Versetzung in den Ruhestand mit dem gesetzlichen Ruhegehalt erteilt worden. 
Verfügung des Reichspräsidenten vom 17. September 1919. 
Dem Kriegsgerichtsrat Schmitt von der Schutztruppe für Südwestafrika wird der Stellen- 
rang der vierten Klasse der höheren Provinzialbeamten verliehen. 
Verfügung des Reichspräsidenten vom 16. Oktober 1919. 
Der Major Krueger in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika scheidet mit dem 29. Sep- 
tember 1919 aus dieser aus und wird der Reichswehrbefehlsstelle Preußen zur weiteren 
Verwendung zur Verfügung gestellt. 
Dem Hauptmann Pöppl in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika wird der Abschied mit der 
gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform unter Ver- 
leihung des Charakters als Major bewilligt. 
Dem Hauptmann Stemmermaun in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika wird der Abschied mit 
der gesetzlichen Pension und der Erlanbnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform unter 
Verleihung des Charakters als Major bewilligt. 
Der Oberstabsarzt Dr. Merdas in der Schutztruppe für Kamerun scheidet mit dem 15. Oktober 1919 
aus dieser aus und wird dem Reichswehrministerium zur weiteren Verwendung zur Ver- 
fügung gestellt.
	        
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