Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXXI. Jahrgang, 1920. (31)

Deutsches Kolonialblatt 
Kmtsblatt des Reichskolonialministeriums. 
  
  
31. Jahrgang. Berlin, den 28. Februar 1920. Uummer 1—4. 
Dlese Zeitschrift gelangt in der Regel am 1. und 15. jedes Monats Ausgabe. Derselben werden als gwanglos cheinend. Ve 
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Wés, Kochstraße 669— 
  
Inhalt: Amtlicher Teil: Personalien S. 
Richtamtlicher Teil: Die Schuldfrage, rd gie Übertragung der Feindseligkeiten auf das Kongobecken 
(eine Entgegnung auf das zweite belgische Graubuch) S 
Vermischtes: Die Entschädigung der zanbuch S.. S. 13. — Kolonlale Vorizaufgabe . S. 14. 
Literatur-Bericht S. 14. — Neue Literatur (I.) S. 15. — Anzeige S. 
KAmtlicher Teil 
Dersonalien. 
Verfügung des Reichspräsidenten vom 30. November 1919. 
Befördert werden 
nach Rückkehr aus der Gefangenschaft bzw. Internierung die nachbenannten aktiven Offiziere der 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika und Kamerun: 
zu Majoren: 
der Hauptmann Willmann mit Patent vom 22. März 1918 
der Hauptmann Doering mit Patent vom 20. September 1918 
zu Hauptleuten: 
der Oberleutnant Bender mit Patent vom 15. Juli 1918 (Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika), 
der Oberleutnant Bier mit Patent vom 22. März 1917 (Schutztruppe für Kamerun). 
     
    
  
  
von der Schutztruppe 
für Deutsch-Ostafrika; 
Verfügung des Reichswehrministers vom 10. Dezember 1919. 
Dem Hauptmann a. D. Krueger, zuletzt in der Reichswehr, früher in der Schutztruppe für Deutsch- 
Südwestafrika, wird die Erlaubnis zum Tragen der Uniform der genannten Schutztruppe 
erteilt. 
Der Stabsarzt Dr. Falb in der Schutztruppe für Kamerun scheidet mit dem 30. September 1919 
aus dieser aus. 
Der Stabsveterinär Meißner in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika scheidet mit dem 
30. September 1919 aus dieser aus. 
Verfügung des Reichspräsidenten vom 15. Dezember 1919. 
Dem Major a. D. Streitwolf, zuletzt in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika, wird der 
Charakter als Oberstleutnant verliehen. 
Dem Major a. D. Ernst Pischel, zuletzt im Feldartillerie-Regiment Nr. 5, früher in der Schut- 
truppe für Deutsch-Südwestafrika, wird die Erlaubnis zum Tragen der Uniform der ge- 
nannten Schutztruppe erteilt. 
Dem Stabsarzt a. D. Dr. Jungels, bisher in der Schugtztruppe für Deutsch-Ostafrika, wird der 
Charakter als Oberstabsarzt verliehen. 
Dem Stabsarzt a. D. Dr. Koch, bisher in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika, wird der Charakter 
als Oberstabsarzt verliehen.
	        
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