Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXXI. Jahrgang, 1920. (31)

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Dem Stabsarzt a. D. Dr. Jaeger, bisher in der Schutztruppe für Kamerun, wird der Charakter 
als Oberstabsarzt verliehen. 
Dem Stabsarzt a. D. Dr. Radloff, bisher in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika, wird der 
Charakter als Oberstabsarzt verliehen. 
Befördert werden nach Rückkehr aus der Internierung die nachbenannten Offiziere 
der Schutztruppe für Kamerun: 
zu Hauptlenten: 
der Oberleutnant Schmitt mit Patent vom 5. Oktober 1916, 
der Oberleutnant Distler mit Patent vom 27. Januar 1918. 
Verfügung des Reichspräsidenten vom 23. Dezember 1919. 
# Befördert werden 
nach Rückkehr aus der Internierung die nachbenannten aktiven Offiziere der Schutztruppe Kamerun: 
zum Oberst: 
der Oberstleutnant Zimmermann mit Patent vom 18. April 1917; 
zum Major: 
der Hauptmann Eymael mit Patent vom 18. Dezember 1917; 
zu Hauptleuten: 
der Oberleutnant Hoppe mit Patent vom 5. Oktober 1916, 
der Oberleutnant Abramowski mit Patent vom 5. Oktober 1916. 
Verfügung des Reichspräsidenten vom 24. Dezember 1919. 
Dem Major Bauszus in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika wird der Abschied mit der 
gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform unter Ver- 
leihung des Charakters als Oberstleutnant bewilligt. 
Dem Major Hensel in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika wird der Abschied mit der 
gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform bewilligt. 
Dem Hauptmann Frhrn. Hiller v. Gaertringen in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika 
wird der Abschied mit der gesetzlichen Pension, der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen 
Uniform und unter Verleihung des Charakters als Major bewilligt. 
Dem Major a. D. Krautwald, zuletzt im Feldartillerie-Regiment Nr. 20, früher in der Schutz- 
truppe für Deutsch-Südwestafrika, wird die Erlaubnis zum Tragen der Uniform der ge- 
nannten Schutztruppe erteilt. 
Der Oberleutnant v. Veltheim in der früheren Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika wird nach Rück- 
kehr aus der Gefangenschaft zum Hauptmann mit Patent vom 24. Juli 1915 befördert. 
Nach Rückkehr aus der Gefangenschaft werden im Hinblick auf ihr fortgesetzt ausgezeichnetes Benehmen 
im Kriege die nachgenannten Oberfeuerwerker der früheren Schutztruppe für Deutsch- 
Südwestafrika zu Feuerwerksleutnants befördert: 
Döring mit Patent vom 1. Mai 1917 — der Genannte rangiert zwischen den Feuer- 
werksleutnants Meyer und Schäffer —, 
Lengefeld, Schmidt — beide ohne Patent. 
Verfügung des Reichswehrministers vom 24. Dezember 1919. 
Dem Hauptmann Kürk Meyer in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika wird der Abschied mit 
der gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform bewilligt. 
Der Hauptmann Detzner im bayerischen Pionier-Bataillon Nr. 3, kommandiert beim Reichskolonial- 
ministerium, wird mit dem 31. Januar 1920 von diesem Kommando enthoben. 
Stabsarzt Dr. Schönebeck in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika scheidet mit dem 15. Oktober 
1919 aus dieser aus. 
Ein Patent ihres Dienstgrades erhalten die Stabsveterinäre: 
Fuchs vom 15. Juni 1916, 
Sommerfeld vom 2. Februar 1917.
	        
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