Vorwort.
Die vorliegende Darstellung des Staats- und Ver-
waltungsrechtes von Sachsen-Weimar-Eisenach hat
den Zweck, dem Leser in gemeinverständlicher Weise
diejenigen öffentlichen Einrichtungen des Großherzog-
tums vorzuführen, die man unter dem Inbegriff
„Staats- und Verwaltungsrecht“ zu erörtern pflegt. Zur
Vermeidung von Unklarheiten und in Anbetracht des
rein praktischen Zwecks dieses Werkes wurde von
geschichtlichen BRückblicken nach Möglichkeit ab-
gesehen. Aus demselben Grunde ist es auch unter-
blieben, über die zahlreichen Streitfragen zu berichten,
die sich naturgemäß hinsichtlich wichtiger Rechts-
vorschriften herausgebildet haben. Den Nicht-
juristen, für den hauptsächlich dieses Buch be-
stimmt ist, würde es zu weit führen, wollte man ihn
über die Mannigfaltigkeit der Gesetzesauslegungen in-
formieren. Großen Wert legte Verfasser dagegen
auf eine übersichtliche Anordnung des Stoffes, und
soll das nachfolgende eingehende Inhaltsverzeichnis
dazu dienen, dem Leser auf leichte Art ein Bild von
dem gewaltigen Verwaltungsorganismus eines Staates
zu verschaffen. Die Darstellung der Verfassung und
Verwaltung selbst. mußte entsprechend dem Zwecke
des Buches kurz gefaßt werden. Es wurden nur
diejenigen Materien eingehender behandelt, die dem
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