Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht von Sachsen-Weimar-Eisenach.

Vorwort. 
Die vorliegende Darstellung des Staats- und Ver- 
waltungsrechtes von Sachsen-Weimar-Eisenach hat 
den Zweck, dem Leser in gemeinverständlicher Weise 
diejenigen öffentlichen Einrichtungen des Großherzog- 
tums vorzuführen, die man unter dem Inbegriff 
„Staats- und Verwaltungsrecht“ zu erörtern pflegt. Zur 
Vermeidung von Unklarheiten und in Anbetracht des 
rein praktischen Zwecks dieses Werkes wurde von 
geschichtlichen BRückblicken nach Möglichkeit ab- 
gesehen. Aus demselben Grunde ist es auch unter- 
blieben, über die zahlreichen Streitfragen zu berichten, 
die sich naturgemäß hinsichtlich wichtiger Rechts- 
vorschriften herausgebildet haben. Den Nicht- 
juristen, für den hauptsächlich dieses Buch be- 
stimmt ist, würde es zu weit führen, wollte man ihn 
über die Mannigfaltigkeit der Gesetzesauslegungen in- 
formieren. Großen Wert legte Verfasser dagegen 
auf eine übersichtliche Anordnung des Stoffes, und 
soll das nachfolgende eingehende Inhaltsverzeichnis 
dazu dienen, dem Leser auf leichte Art ein Bild von 
dem gewaltigen Verwaltungsorganismus eines Staates 
zu verschaffen. Die Darstellung der Verfassung und 
Verwaltung selbst. mußte entsprechend dem Zwecke 
des Buches kurz gefaßt werden. Es wurden nur 
diejenigen Materien eingehender behandelt, die dem 
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