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4) In g. 72 Abs. VI erhält der Schlußsatz folgende Fassung:
„Nach dem Rrichspostgeblete und Württemberg dürfen mehr als drei Stücke
nicht zu einer Begleitadresse gebören.“
München, den 3. Februar 1876.
b. Pfretzschner.
Hofdienst-Nachricht.
Seine Majestät der König haben Slch
unter'm 17. Januar h. Is. allergnädigst bewogen
gefunden, den k. Kammerjunker und
Reserve-Secondlieutenant, Carl Robert Freiherrn
von Eichthal, auf sein allerunterhänigstes
Ansuchen zu Allerhöchst-Ihrem Rämmerer zu
ernennen.
Königlich Allerhöchste Genehmigung,
die Wahl einer Hofmeisterin Ihrer Königlichen
Hobeit der Prinzessin Isabella von Bayern betr.
Seine Majestät der König haben unterm
12. December v. Is. unter Bestätigung
der von Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin
Amalie von Bayern getroffenen Wabl
allergnädigst zu genehmigen geruht, daß Höchstderselben
Tochter, Ihrer Königlichen Hoheit
der Prinzessin Isabella von Bayern, die
Freiin Franzlska von Lerchenfeld-Aham
als Hefmeisterin beigegeben werde.
Der General-Secretär,
Dr. v. Prestele.
Staatedienst-NMachrichten.
Seine Majestät der König haben Sich
unter'm 30. Januar l. J. allergnädigst bewogen
gefunden, den Staatsrath im ordentlichen
Dienste, Heinrich von Schubert, seiner allerunterthänigsten
Bitte entsprechend, auf Grund
des §. 22 lit. 1 und C der IX. Beilage zur
Verfassungs-Urkunde in den wohlverdienten Ruhestand
zu versetzen, ihn in die Zahl der Staatsräthe
im außerordentlichen Dienste einzureihen
und ihm in vollster Anerkennung seiner ausgezeichneten
und unermüdeten Thätigkeit das
Großcomthurkreuz des Verdienstordens der Boyerischen
Krone zu verleihen, hiernächst
auf die hiedurch erledigte Stelle eines Staatsrathes
im ordentlichen Dienste den Ministerialrath
im Staatsministerium des Innern, Franz
von Dillis, zu ernennen.
Ordens-Werleihungen.
Seine Majestät der König haben Sich