Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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4)  In  g.  72  Abs.  VI  erhält  der  Schlußsatz  folgende  Fassung:
„Nach  dem  Rrichspostgeblete  und  Württemberg  dürfen  mehr  als  drei  Stücke
nicht  zu  einer  Begleitadresse  gebören.“

München,  den  3.  Februar  1876.

b.  Pfretzschner.

Hofdienst-Nachricht.

Seine  Majestät  der  König  haben  Slch
unter'm  17.  Januar  h.  Is.  allergnädigst  bewogen
  gefunden,  den  k.  Kammerjunker  und
Reserve-Secondlieutenant,  Carl  Robert  Freiherrn
von  Eichthal,  auf  sein  allerunterhänigstes

Ansuchen  zu  Allerhöchst-Ihrem  Rämmerer  zu

ernennen.

Königlich  Allerhöchste  Genehmigung,
die  Wahl  einer  Hofmeisterin  Ihrer  Königlichen
Hobeit  der  Prinzessin  Isabella  von  Bayern  betr.

Seine  Majestät  der  König  haben  unterm
  12.  December  v.  Is.  unter  Bestätigung
der  von  Ihrer  Königlichen  Hoheit  der  Prinzessin
  Amalie  von  Bayern  getroffenen  Wabl
allergnädigst  zu  genehmigen  geruht,  daß  Höchstderselben
  Tochter,  Ihrer  Königlichen  Hoheit
der  Prinzessin  Isabella  von  Bayern,  die
Freiin  Franzlska  von  Lerchenfeld-Aham
als  Hefmeisterin  beigegeben  werde.

Der  General-Secretär,
Dr.  v.  Prestele.

Staatedienst-NMachrichten.

Seine  Majestät  der  König  haben  Sich
unter'm  30.  Januar  l.  J.  allergnädigst  bewogen
  gefunden,  den  Staatsrath  im  ordentlichen
Dienste,  Heinrich  von  Schubert,  seiner  allerunterthänigsten
  Bitte  entsprechend,  auf  Grund
des  §.  22  lit.  1  und  C  der  IX.  Beilage  zur
Verfassungs-Urkunde  in  den  wohlverdienten  Ruhestand
  zu  versetzen,  ihn  in  die  Zahl  der  Staatsräthe
  im  außerordentlichen  Dienste  einzureihen
und  ihm  in  vollster  Anerkennung  seiner  ausgezeichneten
  und  unermüdeten  Thätigkeit  das
Großcomthurkreuz  des  Verdienstordens  der  Boyerischen
  Krone  zu  verleihen,  hiernächst

auf  die  hiedurch  erledigte  Stelle  eines  Staatsrathes
  im  ordentlichen  Dienste  den  Ministerialrath
  im  Staatsministerium  des  Innern,  Franz
von  Dillis,  zu  ernennen.

Ordens-Werleihungen.
Seine  Majestät  der  König  haben  Sich