Metadata : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

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nahme  auf  8  28  des  obenbezeichneten  Ausführungsgesetzes,  daß  zur  Deckung  der
für  das  Jahr  1911  vorschußweise  aus  der  Verbandskasse  der  Rindviehbesitzer  ge—
zahlten  Entschädigungen  in  Milzbrand=  und  Rauschbrandfällen  die  hierzu  erforderliche
  Abgabe  in  Höhe  von

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von  den  Rindviehbesitzern  gleichzeitig

43  für  das  Stück  Rindvieh  im  l.  Verwaltungsbezirke,

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mit  der  oben  geordneten  Abgabe  zur  Ver—

bandskasse  zu  entrichten  ist.
Die  Beitragspflichtigen  werden  aufgefordert,  die  nach  den  festgestellten  Viehstandsverzeichnissen
  auf  sie  entfallenden  Beiträge  an  die  Ortssteuereinnahmen

pünktlich  abzuführen.

Diese  haben  gemäß  §  8  der  Ministerialverordnung  vom

20.  vor.  Mts.  für  rechtzeitige  Beibringung  und  Ablieferung  der  Beiträge  an  die
Großherzoglichen  Rechnungsämter  zu  sorgen.

Weimar,  den  3.  Oktober  1912.

Großherzoglich  Sächsisches  Staatsministerium,
Departement  des  Innern.
Paulssen.

 

(Nr.  113.)  Inhaltsverzeichnis  aus  dem  Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich.
Das  Zentralblatt  für  das  Deutsche  MReich  enthält  in  der  Nummer  43:

7T

727.
730.
730.
730.

733.

Ermächtigungen  zur  Vornahme  von  Zivilstandshandlungen.

Zulassung  von  Arten  von  Elektrizitätszählern  zur  amtlichen  Beglaubigung-Ernennung
  eines  als  Stationskontrolleur  tätigen  Zollinspektors  zum
Ober-Zollrevisor.

Notierung  von  Terminpreisen  oder  Preisen  für  Zeitgeschäfte  für  Waren
an  inländischen  Börsen.

Gesamtverzeichnis  der  gemäß  §  90  der  Wehrordnung  zur  Ausstellung
von  Zeugnissen  über  die  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst
  berechtigten  Lehranstalten.

 

Druck:  Welmarischer  Derlag  G.m.  b.  GB.  m  Weimar.