Behandlung d. schriftlichen Klassenarbeiten b. d. höheren Lehranstalten. 137
tafel zu verarbeiten. Die Schüler sind zur sorgfältigen Verbesserung
der Fehler anzuhalten; die Hefte sind regelmäßig nachzusehen. Eine
Zensierung dieser Übungsarbeiten findet nicht statt.
Damit der Lehrer Sicherheit darüber gewinnt, in wie weit die
Schüler den durchgenommenen Lehrstoff verstanden und sich angeeignet
haben, oder ob einzelne Teile noch weiter mit ihnen durchgearbeitet
und befestigt werden müssen, sind in größeren Zeitabschnitten, etwa
alle 4 bis 6 Wochen, aus dem bis dahin gewonnenen Sprachmaterial
Arbeiten zusammenzustellen. Die Texte sind den Schülern im Zu-
sammenhang zu diktieren oder hektographiert in die Hand zu geben;
bei der Bearbeitung ist reichliche Zeit zu gewähren. Der Termin für
diese Arbeiten darf nicht vorher angekündigt werden, damit eine be-
sondere Vorbereitung dafür möglichst verhindert wird. In diesen zu
zensierenden Klassenarbeiten ist eine Häufung grammatischer Schwierig-=
keiten und absonderlicher Wendungen und Konstruktionen zu meiden.
Wenn der Schüler den vom Lehrer beabsichtigten Ausdruck nicht trifft,
aber einen solchen, der sich im Sinne der fremden Sprache recht-
fertigen läßt, so ist ihm deshalb kein Fehler anzurechnen. Bemerkt
der Lehrer bei der Korrektur, daß ein erheblicher Teil, etwa ein
Viertel, der Arbeiten der Klasse geringer als genügend ausgefallen
ist, so hat er von der Zensierung dieser sämtlichen Arbeiten abzusehen.
Die schriftlichen Klassenarbeiten im Rechnen und in der Mathe-
matik, sowie die orthographischen und stilistischen deutschen Klassen-
übungen auf der unteren und mittleren Stufe sind in entsprechender
Weise zu behandeln.
Die Bestimmungen der Lehrpläne über die schriftlichen Haus-
arbeiten bleiben unberührt (vgl. auch Dienstanweisung II, 2).
Den Lehrern wird aus dieser Art der schriftlichen Klassen-
übungen eine größere und verantwortlichere Aufgabe erwachsen. Ich
vertraue darauf, daß sie sich ihr gern unterziehen werden, und be-
merke schließlich, daß durch diese Anderung der Lehrpläne keine Herab-
setzung der Anforderungen beabsichtigt ist, sondern ein besserer Weg
gesucht werden soll, um die Schüler zur Sicherheit in der Anwendung
des Gelernten und Erarbeiteten zu führen und sie zu gewissenhafter
und erfolgreicher Arbeit anzuleiten.
Der Minister der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten
von Trott zu Solz.
An
die Königl. Provinzialschulkollegien.
UII 2338.