Soldat. 63
Schullehrer und jener Sohn, der die Familie unterstützt hat,
möchte nun als einjähriger Freiwilliger zugehen; wann hat
er sich zumelden!
Vor der nächsten Loosung, soferne sie da überhaupt noch
vermöge ihres Alters als Freiwillige angenommen werden können,
also das 32. Lebensjahr noch nicht überschritten haben (39).
357. Sind keine Ausnahmen gestattet, so daß auch nach der
Loosung des Jahrganges, mit dem man, wie gezeigt, zu
loosen hat, ein Zugang als einjähriger Freiwilliger
möglich wäre!
Nein, von der Zeit jener Loosung an darf einer schlechterdings
nicht mehr als Einjährig-Freiwilliger zugelassen werden,
außer dem Falle 383.
3858. Was mag der Grund zu dieser Strenge sein?
Weil dann wahrscheinlich die meisten mit ihrem Zugange
als Einjährig-Freiwillige warten würden, bis sie durch das Loos
zur Einreihung kämen, so daß man bei Weitem weniger junge
gebildete Männer in die Armee bekäme.
359. Sind keine besonderen Tage für die Anmeldung vor
der betreffenden Loosung bestimmt?
Ja, die Anmeldungen haben zu geschehen vom 15. bis
letzten Februar und vom 15. bis letzten August jeden Jahres
vor der betreffenden Loosung.
II. Art und Ort derselben.
360. Wo und wie geschieht die Anmeldung?
Persönlich — also nicht schriftlich — beim Commando derjenigen
Heeresabtheilung, in welcher der Bewerber den einjährigen
Freiwilligendienst abzuleisten beabsichtiget.
361. Was ist hiebei noch zu beobachten?
I. Es sind die Nachweise über alle erfüllte Bedingungen
in Vorlage zu bringen;
II. der Bewerber hat zu erklären, wann er seinen einjährigen
Freiwilligendienst abzuleisten gesonnen ist.
III. Wirkung der Anmeldung.
362. Ist vielleicht derjenige, der sich als Einjährig-Freiwilliger
angemeldet hat, von der Verbindlichkeit der Anmeldung
in die gemeindliche Urliste (73 u. 74) befreit?
Nein, wohl aber vom Erscheinen vor der Ersatzcommission.