Metadata : Wehr-Katechismus.

Soldat.  63

Schullehrer  und  jener  Sohn,  der  die  Familie  unterstützt  hat,
möchte  nun  als  einjähriger  Freiwilliger  zugehen;  wann  hat
er  sich  zumelden!

Vor  der  nächsten  Loosung,  soferne  sie  da  überhaupt  noch
vermöge  ihres  Alters  als  Freiwillige  angenommen  werden  können,
also  das  32.  Lebensjahr  noch  nicht  überschritten  haben  (39).
357.  Sind  keine  Ausnahmen  gestattet,  so  daß  auch  nach  der
Loosung  des  Jahrganges,  mit  dem  man,  wie  gezeigt,  zu

loosen  hat,  ein  Zugang  als  einjähriger  Freiwilliger
möglich  wäre!

Nein,  von  der  Zeit  jener  Loosung  an  darf  einer  schlechterdings
  nicht  mehr  als  Einjährig-Freiwilliger  zugelassen  werden,
außer  dem  Falle  383.

3858.  Was  mag  der  Grund  zu  dieser  Strenge  sein?

Weil  dann  wahrscheinlich  die  meisten  mit  ihrem  Zugange
als  Einjährig-Freiwillige  warten  würden,  bis  sie  durch  das  Loos
zur  Einreihung  kämen,  so  daß  man  bei  Weitem  weniger  junge
gebildete  Männer  in  die  Armee  bekäme.

359.  Sind  keine  besonderen  Tage  für  die  Anmeldung  vor
der  betreffenden  Loosung  bestimmt?

Ja,  die  Anmeldungen  haben  zu  geschehen  vom  15.  bis
letzten  Februar  und  vom  15.  bis  letzten  August  jeden  Jahres
vor  der  betreffenden  Loosung.

II.  Art  und  Ort  derselben.
360.  Wo  und  wie  geschieht  die  Anmeldung?

Persönlich  —  also  nicht  schriftlich  —  beim  Commando  derjenigen
  Heeresabtheilung,  in  welcher  der  Bewerber  den  einjährigen
Freiwilligendienst  abzuleisten  beabsichtiget.

361.  Was  ist  hiebei  noch  zu  beobachten?

I.  Es  sind  die  Nachweise  über  alle  erfüllte  Bedingungen
in  Vorlage  zu  bringen;

II.  der  Bewerber  hat  zu  erklären,  wann  er  seinen  einjährigen
  Freiwilligendienst  abzuleisten  gesonnen  ist.

III.  Wirkung  der  Anmeldung.
362.  Ist  vielleicht  derjenige,  der  sich  als  Einjährig-Freiwilliger
  angemeldet  hat,  von  der  Verbindlichkeit  der  Anmeldung
  in  die  gemeindliche  Urliste  (73  u.  74)  befreit?

Nein,  wohl  aber  vom  Erscheinen  vor  der  Ersatzcommission.