Full text: Geschichte des Elsasses von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart.

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und im folgenden Jahre schlug man bei Mergentheim und Allersheim, 
während bereits die Friedensverhandlungen in Münster im 
Gange waren, und die Franzosen die Welt der Diplematen in 
gerechtes Erstaunen setzten durch den Grundsatz, daß ein französischer 
König Unterhandlungen über Orte, die seine Truppen ohnehin be- 
säßen, nicht gestatten könnte. 
Die kaiserliche Diplomatie hatte gehofft, mit der Anerkennung 
des den Franzosen noch durch keinen Friedensschluß förmlich abge- 
tretenen Besitzstandes in Lethringen ein billiges Angebot zu thun. 
Die französischen Gesandten aber wiesen höhnend die Zumutung 
zurück, diese Fragen in die Erörterung zu ziehen. Verhältnißmäßig 
rasch hatten die Fanzosen die prinzipielle Grundlage des westphä- 
lischen Friedens beim Congresse, was ihren eigenen Gewinn betraf, 
durchgesetzt. Bevor noch die Fragen über die Gestaltung Deutsch- 
lands, über die Entschädigungen der einzelnen Fürsten, über die An- 
gelegenheiten der Confessionen weiter discutirt werden durften, konnten 
die Franzesen ihre Sache als abgemacht betrachten. Schon am 
17. September 1646 sandten die französischen Bevollmächtigten einen 
Courier an die Königin-Regentin, um sie zu benachrichtigen, daß der 
deutsche Rheinstrom Frankreichs Grenze sei, sie priesen die Fürstin 
glücklich, unter deren Regierung dies geschehen wäre. 
In derselben Form, in welcher damals die Abtretung verabredet 
worden ist, wurde sie auch nachher jenen Friedenstractaten einver- 
leibt, welche den tiefsten Punkt in dem geschichtlichen Leben unseres 
Volkes bezeichnen. 
Der 11. Artikel dieses westphälischen Friedens lautet: 
„Die Oberherschaft, die Landeshoheit und andre Rechte, die 
bisher das römische Reich auf die Bisthümer Metz, Tull, Verdun 
und deren Städte und Gebiete gehabt hat, sollen künftig auf eben 
die Weise der Krone Frankreich zustehen und ihr auf ewig einver- 
leibt sein. Es begeben sich der Kaiser für sich und das ganze Haus 
Oesterreich, wie auch das römische Reich aller Rechte auf die Stadt 
Breisach, die Landgrafschaft Ober- und Niederelsaß, Sundgau, die
	        
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