Full text : Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

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freit  sind,  wird  dieser  Betrag  nach  den  Ergebnissen  der  in  den  Jahren  1865  bis  1869
zum  Zwecke  der  Grundstuerregulirung  ausgeführten  Einschätzung  unter  Berücksichtigung
der  bis  zum  Beginne  des  Jahres  1870  etwa  vorgekommenen  Veränderungen  berechnet,
der  gesundene  Belrag  jedoch  nur  zu  zwei  Drittheilen  von  der  Entschädigungsrente  in
Abzug  gebracht.
Urkundlich  haben  Wir  diesen  Gesebesnachtrag  Höchsteigenhändig  vollzogen  und
Unser  Hürstliches  Insiegel  beifügen  lassen.
Gegeben  Greiz,  den  28.  Februar  1873.
(L.  S.)  Heinrich  XXlII.
O.  Meusel.

11.  Patent,
die  für  das  Jahr  1873  zu  entrichtende  Einkommensteuer
etressend.

Unter  Bezugnahme  auf  das  unterm  30.  December  v.  J.  erlassene  Patent  bezüglich

  der  im  Jahre  1873  zu  entrichtenden  Landesabgaben  (Gesetzsammlung  S.  243)
werden  die  im  laufenden  Jahre  zu  entrichtenden  15  Termine  Einkommensteuer  wie  folgt
ausgeschrieben:

drei  auf  den  16.  April,

zwei  auf  den  15.  Mai,

einer  auf  den  16.  Juni,

zwei  auf  den  15.  Juli,

einer  auf  den  15.  August,

zwei  auf  den  15.  September,

einer  auf  den  15.  Oktober,

zwei  auf  den  15.  November,

einer  auf  den  15.  December.

GEreiz,  den  15.  März  1873.
Fürstlich  Reuß-Plauische  Landesregierung.
Kunze  i.  V.
-

 

12.  Bekanntmachung  vom  15.  März  1873,
Abänderungen  des  Postreglemente  vom  30.  November  1871
belreffend.

 

Nachstehende  „Abänderungen  des  Post-Reglements  vom  30.  November  1871“"
werden  in  Gemäßheit  §.  50  des  Gesehes  über  das  Postwesen  des  Deutschen  Reichs  vom
26.  Oktober  1871  (Reeichegesetelat  S  347)  audurch  zur  öffentlichen  Kennluiß  gebracht.

Greiz,  den  15.  März  187

Furhli  Neuf-Plauisce  iandesregierung.

Merz.