Full text : Meyers Großes Konversations-Lexikon. Zweiter Teil. (2)

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Politische  Geschichte.  Das  Kronland  Galizien,
offiziell  „Königreich  Galizien  und  Lodomerien  mit
dem  Großherzogtum  Krakau  und  dem  Herzogtum
Auschwitz  und  Zatore,  hat  seinen  Namen  vom
Fürstentum  Halitsch  (=  Galitsch,  lat.  Galicia),  das
sich  über  das  südöstliche  Gebiet  des  heutigen  Galiziens
ausdehnte.  Die  einzelnen  Landschaften  führen  verschiedene
  Landesfarben  und  Wappen.  Aus  drei
politischen  Sondergebilden  setzt  sich  eben  das
heutige  Galizien  zusammen,  aus  den  kleinen  schlesischen
  Herzogtümern  Auschwitz  und  Zator  des  Westens,
aus  dem  kleinpolnischen,  vornehmlich  den  Fürstentümern
  Krakau  und  Sandomirz  entstammenden
Mittelgebiet  und  aus  dem  vorwiegend  ruthenischen
Land  des  Ostens,  das  aus  den  Fürstentümern  Halitsch
(Galicia)  und  Wladimir  (Lodomerien)  hervorgeganen

  ist.  Bei  der  ersten  Teilung  Polens  hat  das  Haus
absburg-Lothringen  die  Herzogtümer  Auschwitzator
  auf  Grund  böhmischer  Herrschaftsrechte,  das
Königreich  Galizien  und  Lodomerien  aber  als  einstigen
  Teil  des  ungarischen  Königreichs  beansprucht.
uschwitz-Zator  hatte  im  12.  und  13.  Jahrhundert
  die  Segnungen  der  deutschen  Kultur  empfangen;
  es  war  gleich  den  anderen  piastischen  Teilfürstentümern
  im  großen  germanisierenden  Kulturprozeß
den  deutschen  Verhältnissen  auch  politisch  nahe  gerüückt
  und  im  14.  Jahrhundert  als  Land  der  böhmischen
  Krone  und  damit  als  deutsches  Reichsland
erklärt  worden.  Polen  hat  damals  ein  für  allemal
verzichtet,  den  festen  staatsrechtlichen  Zusammenhang
Auschwitz  Zators  mit  Böhmen  und  mit  dem  Reich
stören  zu  wollen.  Als  dann  später  das  erstarkte  polnische
  Königtum  die  Zurückgewinnung  Schlesiens
versuchte,  wurde  Auschwitz  1457,  Zator  1494  erworben;
  aber  diese  Loslösung  wurde  von  den  legalen
Mächten,  insbesondere  vom  böhmischen  König,  niemals
  in  vollem  Umfang  anerkannt,  der  Charakter
der  beiden  Herzogtümer  als  schlesisches  Lehnsgebiet,
das  zu  Böhmen  und  dem  Deutschen  Reich  gehört,  nie
ganz  verleugnet.  Daher  konnte  Habsburg-Lothringen
  1772  mit  Recht  die  Rückgabe  fordern;  daher  wurden
  nach  Begründung  des  Deutschen  Bundes  1815
und  ausdrücklich  1818  unter  den  Gebieten  des  österreichischen
  Kaiserstaats,  die  als  einstige  deutsche  Reichsländer
  zum  Deutschen  Bund  gehören  sollten,  die  Herzogtümer
  Auschwitz  und  Zator  besonders  genannt.

Galizien  und  Lodomerien.  Die  1772  erhobenen
  Ansprüche  der  ungarischen  Krone  auf  das
Ruthenenland  gehen  bis  auf  das  12.  Jahrhundert
zurück.  Lange  bildete  das  Tscherwenische  (Rotes
Land),  d.  i.  Ostgalizien  und  Wolhynien,  ein  Streitobjekt
  zwischen  den  beiden  großen  slawischen  Mächten,
den  Polen  im  Westen  und  den  Ukrainern  in  Kiew.
Seit  1087  stand  das  Gebiet  als  Kiewer  Teilfürstentum
  unter  der  Herrschaftvon  Nachkommen  Wladimirs
des  Großen  von  Kiew  im  östlichen  Staatsverband,
wobei  anfangs  Przemysl,  dann  im  12.  Jahrhundert
Halitsch  die  Hauptstadt  war.  Dritthalb  Jahrhunderte
blieb  der  Zusammenhang  mit  Kiew  gewahrt.  Das
Christentum,  Ende  des  10.  Jahrhunderts  in  der
griechisch-orientalischen  Form  angenommen,  wurde
von  den  unter  der  Metropole  Kiew  stehenden  Bistümern
  Przemysl,  Wladimir,  Halitsch,  später  auch
Chelm  gepflegt.  Politisch  traten  damals  in  bestimmter
  Ausprägung  die  Fürstentümer  Halitsch
(d.  i.  das  Land  um  Halitsch,  Galicia)  und  Wladimir
d.  i.  das  Land  um  Wladimir--Wolynskij,  Lodomeria)
genon  die  zeitweilig,  besonders  unter  der  Dynastie

I.  Politik  und  Geschichte

der  Romanowitschen,  den  Nachfolgern  der  1198  ausgestorbenen
  Rostislawitschen,  vereinigt  wurden.  Damals
  suchten  zuerst  die  Ungarn  Einfluß  zu  gewinnen.
Schon  1099  waren  sie  ins  Land  gekommen;  1124
hatten  sich  Stephan  II.  und  1194  Bela  III.  rex  Galiciae--genannt.
  Im  Vertrag  von  Sanok  1206  aber
scheint  Andreas  II.  eine  formelle  uerhehe  Ungarns
über  Ruthenien  erlangt  zu  haben;  seitdem  führen
wenigstens  die  ungarischen  Könige  im  großen  Titel
die  Bezeichnung  srex  Galiciae  et  Lodomeriaec,  obschon
  wiederholte  Versuche,  eine  wirkliche  Herrschaft
auszuüben  und  eine  kirchliche  Angliederung  an  Rom
anzuregen,  nur  vorübergehenden  Erfolg  hatten.  Als
1310  das  einheimische  rotruthenische  Herrscherhaus
ausstarb,  erhoben  Polen  und  Ungarn  Ansprüche.
Kasimir  von  Polen  eroberte  das  Land;  Ungarn  verwies
  nur  auf  angebliche  alte  Gerechtsame.  Schließlich
  einigten  sich  die  beiden  1352  dahin,  daß  Kasimir
das  Land  Reußen  („Russia-),  das  ausdrücklich  als
ungarisches  Eigentum  bezeichnet  wurde,  auf  Lebenszeit
  erhielt,  daß  aber  nach  Kasimirs  Tod  der  Rückfall
an  Ungarn  vorgesehen  blieb.  Im  Widerspruch  mit
diesen  Abmachungen  besetzten  1387  die  Polen  das
Reußenland,  und  Ungarn  ließ  sich  das  gefallen.
Nach  endlosen  Verhandlungen  kam  es  zum  Lublower
Vertrag  von  1412,  wonach  Reußen  bis  zum  Tode
eines  der  beiden  vertragschließenden  Könige  und  noch
weitere  fünf  Jahre  bei  Polen  verbleiben  sollte,  damit
in  der  Zwischenzeit  endgültige  Abmachungen  erfolgten.
1434  starb  König  Wladislaw  Jagello;  1439  ging  die
1412  gestellte  Frist  zu  Ende,  ohne  daß  neue  Entscheidungen
  getroffen  waren.  Galizien,  das  schon
1433  als  Provinz  dem  polnischen  Reich  einverleibt
worden  war,  galt  fortan  schlechthin  als  Gebiet  der
polnischen  Krone.  Und  Ungarn  erhob  keinen  Widerspruch.
  Zwar  nannten  sich  die  ungarischen  Könige
auch  weiterhin  Könige  von  Galizien  und  Lodomerien,
  aber  sie  haben  in  Verträgen,  besonders  1442
und  1689,  die  Zugehörigkeit  des  Ruthenenlandes  zu
Polen  anerkannt.  Wenn  das  Haus  Habsburg  1772
Anspruch  auf  Galizien  und  Lodomerien  erhob,  so
ist  das  rechtlich  wenig  begründet,  anders  als  beim
Anspruch  auf  Auschwitz--Zator.  Dort  kein  Verzicht,
sondern  wiederholte  Anmeldung  des  Rechts.  hier
Aufgeben  früherer  Gerechtsame,  L.  minsverfall  und
mittelbare  Anerkennung  des  polnischen  Besitzes.
Neu-Galizien.  Die  Teilungen  Polens  waren
keine  Rechtsakte,  sondern  Maßnahmen  der  Gewalt.
1772  erhielt  Osterreich  Galizien  und  Lodomerien,
Auschwitz-Zator  und  einen  Teil  Kleinpolens  südlich
der  Weichsel.  Die  dritte  Teilung  1795  brachte  das
goose  kleinpolnische  Gebiet  mit  Krakau  nördlich  der
Leichsel  zwischen  Pilica  und  Bug:  Neu-Galizien.
Der  Schönbrunner  Frieden  1809  und  Abmachungen
1810  überwiesen  Neu-(West-)  Galizien  und  den  Fomosker
  Kreis  an  das  Großfürstentum  Warschau,  Tarnopol
  und  Tschortkow  in  Ostgalizien  an  Rußland.
Auf  dem  Wiener  Kongreß  1815  ward  im  wesentlichen
  auf  den  Besitzstand  von  1772  zurückgegangen,
nur  daß  einige  Grenzdistrikte  des  Ostens  an  Rußland
kamen.  Der  damals  begründete  kleine  Freistaat
Krakau  aber  ist  1846  an  Pnerrreich  übertragen  worden.
  Zeitweilig,  und  zwar  1786—1849  und  1860
bis  1861,  war  die  1774  von  Österreich  gewonnene  Bukowina
  als  Czernowitzer  Kreis  mit  dem  Kronland
Galizien  administrativ  verbunden.
Die  polnische  Frage  und  die  Proklamation  am
5.  November  1916.  Der  Weltkrieg  verlangte  von