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Politische Geschichte. Das Kronland Galizien,
offiziell „Königreich Galizien und Lodomerien mit
dem Großherzogtum Krakau und dem Herzogtum
Auschwitz und Zatore, hat seinen Namen vom
Fürstentum Halitsch (= Galitsch, lat. Galicia), das
sich über das südöstliche Gebiet des heutigen Galiziens
ausdehnte. Die einzelnen Landschaften führen verschiedene
Landesfarben und Wappen. Aus drei
politischen Sondergebilden setzt sich eben das
heutige Galizien zusammen, aus den kleinen schlesischen
Herzogtümern Auschwitz und Zator des Westens,
aus dem kleinpolnischen, vornehmlich den Fürstentümern
Krakau und Sandomirz entstammenden
Mittelgebiet und aus dem vorwiegend ruthenischen
Land des Ostens, das aus den Fürstentümern Halitsch
(Galicia) und Wladimir (Lodomerien) hervorgeganen
ist. Bei der ersten Teilung Polens hat das Haus
absburg-Lothringen die Herzogtümer Auschwitzator
auf Grund böhmischer Herrschaftsrechte, das
Königreich Galizien und Lodomerien aber als einstigen
Teil des ungarischen Königreichs beansprucht.
uschwitz-Zator hatte im 12. und 13. Jahrhundert
die Segnungen der deutschen Kultur empfangen;
es war gleich den anderen piastischen Teilfürstentümern
im großen germanisierenden Kulturprozeß
den deutschen Verhältnissen auch politisch nahe gerüückt
und im 14. Jahrhundert als Land der böhmischen
Krone und damit als deutsches Reichsland
erklärt worden. Polen hat damals ein für allemal
verzichtet, den festen staatsrechtlichen Zusammenhang
Auschwitz Zators mit Böhmen und mit dem Reich
stören zu wollen. Als dann später das erstarkte polnische
Königtum die Zurückgewinnung Schlesiens
versuchte, wurde Auschwitz 1457, Zator 1494 erworben;
aber diese Loslösung wurde von den legalen
Mächten, insbesondere vom böhmischen König, niemals
in vollem Umfang anerkannt, der Charakter
der beiden Herzogtümer als schlesisches Lehnsgebiet,
das zu Böhmen und dem Deutschen Reich gehört, nie
ganz verleugnet. Daher konnte Habsburg-Lothringen
1772 mit Recht die Rückgabe fordern; daher wurden
nach Begründung des Deutschen Bundes 1815
und ausdrücklich 1818 unter den Gebieten des österreichischen
Kaiserstaats, die als einstige deutsche Reichsländer
zum Deutschen Bund gehören sollten, die Herzogtümer
Auschwitz und Zator besonders genannt.
Galizien und Lodomerien. Die 1772 erhobenen
Ansprüche der ungarischen Krone auf das
Ruthenenland gehen bis auf das 12. Jahrhundert
zurück. Lange bildete das Tscherwenische (Rotes
Land), d. i. Ostgalizien und Wolhynien, ein Streitobjekt
zwischen den beiden großen slawischen Mächten,
den Polen im Westen und den Ukrainern in Kiew.
Seit 1087 stand das Gebiet als Kiewer Teilfürstentum
unter der Herrschaftvon Nachkommen Wladimirs
des Großen von Kiew im östlichen Staatsverband,
wobei anfangs Przemysl, dann im 12. Jahrhundert
Halitsch die Hauptstadt war. Dritthalb Jahrhunderte
blieb der Zusammenhang mit Kiew gewahrt. Das
Christentum, Ende des 10. Jahrhunderts in der
griechisch-orientalischen Form angenommen, wurde
von den unter der Metropole Kiew stehenden Bistümern
Przemysl, Wladimir, Halitsch, später auch
Chelm gepflegt. Politisch traten damals in bestimmter
Ausprägung die Fürstentümer Halitsch
(d. i. das Land um Halitsch, Galicia) und Wladimir
d. i. das Land um Wladimir--Wolynskij, Lodomeria)
genon die zeitweilig, besonders unter der Dynastie
I. Politik und Geschichte
der Romanowitschen, den Nachfolgern der 1198 ausgestorbenen
Rostislawitschen, vereinigt wurden. Damals
suchten zuerst die Ungarn Einfluß zu gewinnen.
Schon 1099 waren sie ins Land gekommen; 1124
hatten sich Stephan II. und 1194 Bela III. rex Galiciae--genannt.
Im Vertrag von Sanok 1206 aber
scheint Andreas II. eine formelle uerhehe Ungarns
über Ruthenien erlangt zu haben; seitdem führen
wenigstens die ungarischen Könige im großen Titel
die Bezeichnung srex Galiciae et Lodomeriaec, obschon
wiederholte Versuche, eine wirkliche Herrschaft
auszuüben und eine kirchliche Angliederung an Rom
anzuregen, nur vorübergehenden Erfolg hatten. Als
1310 das einheimische rotruthenische Herrscherhaus
ausstarb, erhoben Polen und Ungarn Ansprüche.
Kasimir von Polen eroberte das Land; Ungarn verwies
nur auf angebliche alte Gerechtsame. Schließlich
einigten sich die beiden 1352 dahin, daß Kasimir
das Land Reußen („Russia-), das ausdrücklich als
ungarisches Eigentum bezeichnet wurde, auf Lebenszeit
erhielt, daß aber nach Kasimirs Tod der Rückfall
an Ungarn vorgesehen blieb. Im Widerspruch mit
diesen Abmachungen besetzten 1387 die Polen das
Reußenland, und Ungarn ließ sich das gefallen.
Nach endlosen Verhandlungen kam es zum Lublower
Vertrag von 1412, wonach Reußen bis zum Tode
eines der beiden vertragschließenden Könige und noch
weitere fünf Jahre bei Polen verbleiben sollte, damit
in der Zwischenzeit endgültige Abmachungen erfolgten.
1434 starb König Wladislaw Jagello; 1439 ging die
1412 gestellte Frist zu Ende, ohne daß neue Entscheidungen
getroffen waren. Galizien, das schon
1433 als Provinz dem polnischen Reich einverleibt
worden war, galt fortan schlechthin als Gebiet der
polnischen Krone. Und Ungarn erhob keinen Widerspruch.
Zwar nannten sich die ungarischen Könige
auch weiterhin Könige von Galizien und Lodomerien,
aber sie haben in Verträgen, besonders 1442
und 1689, die Zugehörigkeit des Ruthenenlandes zu
Polen anerkannt. Wenn das Haus Habsburg 1772
Anspruch auf Galizien und Lodomerien erhob, so
ist das rechtlich wenig begründet, anders als beim
Anspruch auf Auschwitz--Zator. Dort kein Verzicht,
sondern wiederholte Anmeldung des Rechts. hier
Aufgeben früherer Gerechtsame, L. minsverfall und
mittelbare Anerkennung des polnischen Besitzes.
Neu-Galizien. Die Teilungen Polens waren
keine Rechtsakte, sondern Maßnahmen der Gewalt.
1772 erhielt Osterreich Galizien und Lodomerien,
Auschwitz-Zator und einen Teil Kleinpolens südlich
der Weichsel. Die dritte Teilung 1795 brachte das
goose kleinpolnische Gebiet mit Krakau nördlich der
Leichsel zwischen Pilica und Bug: Neu-Galizien.
Der Schönbrunner Frieden 1809 und Abmachungen
1810 überwiesen Neu-(West-) Galizien und den Fomosker
Kreis an das Großfürstentum Warschau, Tarnopol
und Tschortkow in Ostgalizien an Rußland.
Auf dem Wiener Kongreß 1815 ward im wesentlichen
auf den Besitzstand von 1772 zurückgegangen,
nur daß einige Grenzdistrikte des Ostens an Rußland
kamen. Der damals begründete kleine Freistaat
Krakau aber ist 1846 an Pnerrreich übertragen worden.
Zeitweilig, und zwar 1786—1849 und 1860
bis 1861, war die 1774 von Österreich gewonnene Bukowina
als Czernowitzer Kreis mit dem Kronland
Galizien administrativ verbunden.
Die polnische Frage und die Proklamation am
5. November 1916. Der Weltkrieg verlangte von