Peisches Reich. (Mai 9. 10.) 529
entnommen. Und wenn der Abg. Noske besonders hervorgehoben hat, daß
die Erfolge der Schutztruppen während des Krieges nur dadurch erzielt
werden konnten, daß die Eingeborenen uns treu zur Seite gestanden hätten,
so freut es mich ganz besonders, daß dieses Lob von jener Seite kommt.
Von diesem Lob möchte auch ich einen Löwenanteil auf den ehemaligen
Gouverneur Herrn v. Rechenberg und seine Eingeborenenpolitik übertragen.
Weiter hube ich heute nichts zu sagen; aber die Stimmung, die ich heute
aus dem ganzen Hause mit einziger Ausnhhme des Abg. Henke vernommen
habe, erfüllt mich mit Zuversicht. (Lebh. Beif.)
Abg. Henke (Soz. Arb.): Ich habe hier bei den Debatten über die
Kolonialpolitik die Arbeiterinteressen gegenüber der kapitalistischen Kolonialpolitik
so vertreten, wie sie vertreten werden mußte. Mich wird der Staatssekretär
nicht bekehren, auch wenn er sich noch 10 Jahre darum Mühe gibt.
Der Haushalt für das Reichskolonialamt wird bewilligt.
Ohne Erörterung werden die Haushaltspläne für das Reichsmilitärgericht
und für die Reichsschuld genehmigt.
Beim Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung fpricht
Abg. Zimmermann (Natl.) dem Reichsbankpräsidenten seinen Dank für
die musterhafte Wahrnehmung der riesenhaft angeschwollenen Geschäfte aus.
Hierauf wird der Haushalt bewilligt.
Schließlich wird das Etatsgesetz angenommen.
Damit ist die zweite Lesung des Reichshaushaltsplanes für 1917 beendet.
9. Mai. (Sachsen.) Verstaatlichung des Kohlenbergbaues.
Die Zweite Kammer stimmt dem Gesetzentwurf zu, der lediglich
den Staat berechtigt, Kohlen aufzusuchen und abzubauen. Erhalten bleiben
die Kohlenwerke, die vor dem 18. Okt. 1916 bestanden. Der Gesetzentwurf
bezweckt, künftig das sächsische Wirtschaftsleben vor der privaten Kohlenpreistreiberei
zu schützen.
10. Mai. Unwürdige Behandlung deutscher kriegsgefangener
Flieger in Frankreich.
Das „WB. teilt amtlich mit: Vor kurzem wurde ein im Westen
erbeuteter Befehl der 1. franz. Armee veröffentlicht, der eine anständige und
ritterliche Behandlung gefangener deutscher Flieger, wie sie zum Leidwesen
der franz. Heeresleitung vereinzelt vorgekommen zu sein scheint, ausdrücklich
auf das schärfste verbot. Wie solche Befehle ausgeführt werden, zeigt
ein soeben bekanntgewordener Bericht über das Ausfragelager für gefangene
deutsche Flieger im franz. Korpsstabsquartier Mondy. Das Lager liegt auf
einer windigen Höhe. Es besteht aus kleinen Einzelzellen, deren jede in
einem besonderen Stacheldrahtkäfig liegt. Als Nachtlager dient loses Stroh
mit einer Zeltbahn als Decke. Die Verpflegung ist knapp und schlecht. Jeder
Offizier erhält täglich eine Büchse kaltes Konservenfleisch, ein halbes Brot
und Wasser aus einem Tränkeimer. Die Mannschafter bekommen nur jeden
dritten Tag kaltes Fleisch. Unter Bedrohungen und Beschimpfungen werden
die Flieger ausgefragt. Verweigern sie die Aussage, so verbleiben sie um
so länger im Lager; oft wird ihnen, um sie durch Kälte gefügig zu machen,
das Lagerstroh und die Decke entzogen. Auf Veranlassung des Kriegsministeriums
hat die Oberste Herresleitung sofort für gefangene franz. Flieger
ein entsprechendes Lager einrichten lassen, das solange bestehen bleiben wird,
bis die franz. Regierung Gewähr für anständige Behandlung gefangener
deutscher Flieger gegeben hat. Es ist bedauerlich, daß wir tapferen Gegnern
die ihnen bisher gewährte Rücksicht nicht weiter erweisen können. Das empörende
Verhalten der Franzosen zwingt Deutschland immer wieder dazu,
Europäischer Geschichtskalender. LVIII. 34