Full text: Geschichte des Königreichs Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der wichtigsten culturgeschichtlichen Erscheinungen.

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dem Kurfürsten die dringendsten Bitten an den Herzog, sein Thun 
und Treiben aufzugeben und den Einflüsterungen seines Verführers 
kein Gehör zu schenken; aber alles umsonst. Selbst gegen die Bitten 
seiner Gattin und seines Bruders blieb er taub. Jetzt verwandelte 
der Kaiser seine Vorstellungen in Drohungen und fügte die ernstliche 
Forderung bei, der Herzog solle den geächteten Grumbach ausliefern, 
aber Johann Friedrich II. war mit Blindheit geschlagen, er 
schützte Grumbach nach wie vor. 
Was voraus zu sehen war, geschah. Des Kaisers Nachsicht ging 
zu Ende. Johann Friedrich II. wurde in die Reichsacht erklärt, 
und Kurfürst August erhielt den Auftrag, dieselbe an dem geächteten 
Herzoge zu vollziehen. Mit 15 000 Mann erschien der Kurfürst den 
17. Januar 1567 vor Gotha. Immer noch blieb der Herzog gutes 
Muthes, da er sich in seiner Festung sicher glaubte. Die Belagerung 
nahm ihren Anfang. Gar bald herrschte in Gotha Noth und Elend. 
Alle sahen ein, daß Widerstand unnütz sei, nur der Herzog und sein 
Anhang gaben die Hoffnung auf Sieg ihrer Sache nicht auf. Endlich 
mußte sich die Festung ergeben. Der Kurfürst hielt seinen Einzug 
und die kaiserlichen Abgeordneten kündigten dem besiegten Herzoge 
lebenslängliche Gefangenschaft an. Das war das traurige Schicksal 
des unglücklichen Sohnes eines unglücklichen Vaters. Merkwürdiger- 
weise trug sich dies an demselben Sonntage (misericordias domini) zu, 
an welchem Johann Friedrich der Großmüthige 20 Jahre früher 
bei Mühlberg gefangen genommen worden war. Dessenungeachtet 
bestand zwischen dem beklagenswerthen Schicksale des Vaters und des 
Sohnes ein großer Unterschied. Der Vater erlitt die Trübsal um 
seines Glaubens willen. Verschuldet hatte er nichts, denn daß er 
unterlag, weil ihm Feldherrntalente abgingen, kann seiner Gesinnung 
nicht zum Vorwurfe gereichen. Sein Sohn dagegen hatte sich sein 
trauriges Schicksal selbst bereitet. In unverzeihlicher Verblendung 
hatte dieser sein Ohr Verführern geliehen, die ihn taub gegen alle 
Bitten und Vorstellungen seiner wahren Freunde machten. 
Der unglückliche Fürst ward als Gefangener nach Oesterreich 
abgeführt, wo er 28 Jahre lang bis an sein Ende in Haft schmachten 
mußtel Sein Elend erregte allgemeine Theilnahme, allein der Kaiser 
und der Kurfürst August konnten sich nicht entschließen, den Gefan- 
genen in Freiheit zu setzen. Man hat gemeint, der sonst so edle 
August sei gegen seinen Vetter zu hart gewesen. Wahr ist es, des 
Herzogs Schicksal war ein beklagenswerthes; allein vergessen darf man 
andererseits nicht, daß die Schuld des Gefangenen eine große war, 
daß er lange Zeit die größte Nachsicht erfahren und daß es an Er- 
mahnungen und Vorstellungen nicht gefehlt hatte; auch fürchtete Kur- 
fürst August, sein Vetter könne sich nach erlangter Freiheit an ihm 
rächen und den Frieden aufs neue stören.
	        
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