— 143 —
dem Kurfürsten die dringendsten Bitten an den Herzog, sein Thun
und Treiben aufzugeben und den Einflüsterungen seines Verführers
kein Gehör zu schenken; aber alles umsonst. Selbst gegen die Bitten
seiner Gattin und seines Bruders blieb er taub. Jetzt verwandelte
der Kaiser seine Vorstellungen in Drohungen und fügte die ernstliche
Forderung bei, der Herzog solle den geächteten Grumbach ausliefern,
aber Johann Friedrich II. war mit Blindheit geschlagen, er
schützte Grumbach nach wie vor.
Was voraus zu sehen war, geschah. Des Kaisers Nachsicht ging
zu Ende. Johann Friedrich II. wurde in die Reichsacht erklärt,
und Kurfürst August erhielt den Auftrag, dieselbe an dem geächteten
Herzoge zu vollziehen. Mit 15 000 Mann erschien der Kurfürst den
17. Januar 1567 vor Gotha. Immer noch blieb der Herzog gutes
Muthes, da er sich in seiner Festung sicher glaubte. Die Belagerung
nahm ihren Anfang. Gar bald herrschte in Gotha Noth und Elend.
Alle sahen ein, daß Widerstand unnütz sei, nur der Herzog und sein
Anhang gaben die Hoffnung auf Sieg ihrer Sache nicht auf. Endlich
mußte sich die Festung ergeben. Der Kurfürst hielt seinen Einzug
und die kaiserlichen Abgeordneten kündigten dem besiegten Herzoge
lebenslängliche Gefangenschaft an. Das war das traurige Schicksal
des unglücklichen Sohnes eines unglücklichen Vaters. Merkwürdiger-
weise trug sich dies an demselben Sonntage (misericordias domini) zu,
an welchem Johann Friedrich der Großmüthige 20 Jahre früher
bei Mühlberg gefangen genommen worden war. Dessenungeachtet
bestand zwischen dem beklagenswerthen Schicksale des Vaters und des
Sohnes ein großer Unterschied. Der Vater erlitt die Trübsal um
seines Glaubens willen. Verschuldet hatte er nichts, denn daß er
unterlag, weil ihm Feldherrntalente abgingen, kann seiner Gesinnung
nicht zum Vorwurfe gereichen. Sein Sohn dagegen hatte sich sein
trauriges Schicksal selbst bereitet. In unverzeihlicher Verblendung
hatte dieser sein Ohr Verführern geliehen, die ihn taub gegen alle
Bitten und Vorstellungen seiner wahren Freunde machten.
Der unglückliche Fürst ward als Gefangener nach Oesterreich
abgeführt, wo er 28 Jahre lang bis an sein Ende in Haft schmachten
mußtel Sein Elend erregte allgemeine Theilnahme, allein der Kaiser
und der Kurfürst August konnten sich nicht entschließen, den Gefan-
genen in Freiheit zu setzen. Man hat gemeint, der sonst so edle
August sei gegen seinen Vetter zu hart gewesen. Wahr ist es, des
Herzogs Schicksal war ein beklagenswerthes; allein vergessen darf man
andererseits nicht, daß die Schuld des Gefangenen eine große war,
daß er lange Zeit die größte Nachsicht erfahren und daß es an Er-
mahnungen und Vorstellungen nicht gefehlt hatte; auch fürchtete Kur-
fürst August, sein Vetter könne sich nach erlangter Freiheit an ihm
rächen und den Frieden aufs neue stören.