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des Glaubens ist nicht Haß, sondern Liebe, welche „dem Nächsten
nichts Böses thut“. „Und der Herr wird sein Volk“ auch ferner
„segnen in Frieden“.
b) Verkauf oder Verpfändung verschiedener Besitzungen, Rechte und Ansprüche.
Polen war im Ganzen ein armes, ausgehungertes Land und war
nicht im Stande, für seinen König die Mittel aufzubringen, welche er
zur Erhaltung seiner Macht bedurfte. Da August II. seine Königs-
würde auch noch mit dem höchsten Glanze umgab, so wußte das ver-
armte Polen selten Rath zu schaffen. In dem wohlhabenden Sachsen
waren die Kassen besser gefüllt und sah es ja einmal leer in denselben
aus, da rechnete man auf die Steuern, die hier viel leichter eingingen,
als in dem armseligen Polen. Doch auch diese Quellen flossen nicht
immer so reichlich, als Friedrich August wünschte, und so sah er sich
genöthigt, noch andere aufzusuchen. Mit dem jetzigen Herzogthum
Holstein war bis 1865 das Herzogthum Lauenburg, früher Sachsen-
Lauenburg genannt, vereinigt; ein Stück Land, das jetzt noch
19 Quadratmeilen umfaßt. Mit den Fürsten dieses Landes hatte
es folgende Bewandtniß. Der Seite 48 erwähnte Herzog Bernhard
von Sachsen hatte einen Bruder, Johann mit Namen, welcher im
Herzogthum Anhalt und in Lauenburg regierte. Lauenburg war ein
kleiner Theil von dem alten großen Sachsen, das 1180 unter Heinrich
dem Löwen (Seite 48) unterging und welches von dem alten Stamm-
lande den Namen Sachsen (Lauenburg) behielt. Den Nachkommen
Heinrich des Löwen war von dem alten berühmten Sachsen nichts
weiter geblieben, als das jetzige Herzogthum Braunschweig mit Lüneburg.
Diese Fürsten gaben ihr Erbrecht auf Lauenburg nicht auf und wollten
dasselbe dann besonders geltend machen, wenn die Fürstenfamilie
in Lauenburg ausstürbe. Dessenungeachtet hatte der Kaiser die Kur-
fürsten von Sachsen, Friedrich den Weisen und Johann den Be-
ständigen, als die rechtmäßigen Erben dieses Landes bestätigt, welches
Erbrecht auch auf die späteren sächsischen Fürsten übertragen wurde.
Im Jahre 1689 starb die Regentenfamilie von Sachsen-Lauenburg
aus. Unglücklicher Weise befand sich der Kurfürst von Sachsen,
Johann Georg III., gerade zu der Zeit mit seinen Truppen in Frank-
reich, weshalb er das Land nicht besetzen und seine Erbansprüche nicht
geltend machen konnte. Zwar schickte er unverzüglich Bevollmächtigte
nach Lauenburg, allein diese wurden von den Truppen des Herzogs
von Braunschweig vertrieben. Nun übergab unser Kurfürst diese An-
gelegenheit einem Schiedsgerichte, aber er starb vor der Entscheidung.
Seine Nachfolger, Johann Georg IV. und Friedrich August I., gaben
natürlich ihre Ansprüche auf Lauenburg nicht auf, während sich der
Herzog von Braunschweig auf sein Recht berief und sich beharrlich