Full text: Geschichte des Königreichs Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der wichtigsten culturgeschichtlichen Erscheinungen.

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des Glaubens ist nicht Haß, sondern Liebe, welche „dem Nächsten 
nichts Böses thut“. „Und der Herr wird sein Volk“ auch ferner 
„segnen in Frieden“. 
b) Verkauf oder Verpfändung verschiedener Besitzungen, Rechte und Ansprüche. 
Polen war im Ganzen ein armes, ausgehungertes Land und war 
nicht im Stande, für seinen König die Mittel aufzubringen, welche er 
zur Erhaltung seiner Macht bedurfte. Da August II. seine Königs- 
würde auch noch mit dem höchsten Glanze umgab, so wußte das ver- 
armte Polen selten Rath zu schaffen. In dem wohlhabenden Sachsen 
waren die Kassen besser gefüllt und sah es ja einmal leer in denselben 
aus, da rechnete man auf die Steuern, die hier viel leichter eingingen, 
als in dem armseligen Polen. Doch auch diese Quellen flossen nicht 
immer so reichlich, als Friedrich August wünschte, und so sah er sich 
genöthigt, noch andere aufzusuchen. Mit dem jetzigen Herzogthum 
Holstein war bis 1865 das Herzogthum Lauenburg, früher Sachsen- 
Lauenburg genannt, vereinigt; ein Stück Land, das jetzt noch 
19 Quadratmeilen umfaßt. Mit den Fürsten dieses Landes hatte 
es folgende Bewandtniß. Der Seite 48 erwähnte Herzog Bernhard 
von Sachsen hatte einen Bruder, Johann mit Namen, welcher im 
Herzogthum Anhalt und in Lauenburg regierte. Lauenburg war ein 
kleiner Theil von dem alten großen Sachsen, das 1180 unter Heinrich 
dem Löwen (Seite 48) unterging und welches von dem alten Stamm- 
lande den Namen Sachsen (Lauenburg) behielt. Den Nachkommen 
Heinrich des Löwen war von dem alten berühmten Sachsen nichts 
weiter geblieben, als das jetzige Herzogthum Braunschweig mit Lüneburg. 
Diese Fürsten gaben ihr Erbrecht auf Lauenburg nicht auf und wollten 
dasselbe dann besonders geltend machen, wenn die Fürstenfamilie 
in Lauenburg ausstürbe. Dessenungeachtet hatte der Kaiser die Kur- 
fürsten von Sachsen, Friedrich den Weisen und Johann den Be- 
ständigen, als die rechtmäßigen Erben dieses Landes bestätigt, welches 
Erbrecht auch auf die späteren sächsischen Fürsten übertragen wurde. 
Im Jahre 1689 starb die Regentenfamilie von Sachsen-Lauenburg 
aus. Unglücklicher Weise befand sich der Kurfürst von Sachsen, 
Johann Georg III., gerade zu der Zeit mit seinen Truppen in Frank- 
reich, weshalb er das Land nicht besetzen und seine Erbansprüche nicht 
geltend machen konnte. Zwar schickte er unverzüglich Bevollmächtigte 
nach Lauenburg, allein diese wurden von den Truppen des Herzogs 
von Braunschweig vertrieben. Nun übergab unser Kurfürst diese An- 
gelegenheit einem Schiedsgerichte, aber er starb vor der Entscheidung. 
Seine Nachfolger, Johann Georg IV. und Friedrich August I., gaben 
natürlich ihre Ansprüche auf Lauenburg nicht auf, während sich der 
Herzog von Braunschweig auf sein Recht berief und sich beharrlich
	        
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