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Damals war der Bauernstand von den Rittergutsbesitzern noch
sehr abhängig. Er hatte drückende Frohndienste zu verrichten, allerlei
Lieferungen zu leisten 2c., während der Rittergutsbesitzer auf dem
Grund und Boden des Bauern das Jagd= und Schafhutungsrecht
ausübte. Daß dabei manche Härten und Ungerechtigkeiten mit unter-
liefen, läßt sich nicht leugnen. Wollte der Bauer Klage erheben, so
fand er damals nicht so leicht Gehör, als jetzt. Viele Ritterguts-
besitzer waren zugleich auch Gerichtsherren und hatten als solche das
Recht, den Gerichtshalter selbst zu wählen. Hier und da mochte es
nun wohl vorkommen, daß sich diese kein Gewissen daraus machten,
die Rechte der Rittergutsbesitzer mehr zu wahren, als die der Bauern.
Gewiß klagten viele von diesen nicht ohne Grund über ungebührliche
Behandlung seitens der Gerichtshalter.
Dies alles zusammengenommen erregte unter dem Bauernstande
die größte Unzufriedenheit, welche sich immer mehr steigerte, da man
ja allgemein wußte, daß nach des Kurfürsten Willen selbst dem
geringsten seiner Unterthanen Gerechtigkeit widerfahren solle. Zu-
nächst stellte sich im Juli 1790 ein gewisser Geißler aus Liebstadt
an die Spitze der unzufriedenen Bauern jener Gegend und beabsich-
tigte mit 17 bis 18 000 Menschen in Pillnitz zu erscheinen. Von
hier aus sollte der Kurfürst im Triumphe mit fliegenden Fahnen nach
Dresden geführt und ihm alsdann acht Wünsche zur Unterschrift und
Erfüllung vorgelegt werden. Dieser beabsichtigte Triumphzug kam
nicht zu Stande. Geißler ward in Pirna gefangen genommen und
von den Aerzten für geisteskrank erklärt. In Folge dessen sah man
natürlich von seiner Bestrafung ab und brachte ihn in einer Ver-
sorgungsanstalt unter. Jene Wünsche fanden im Laufe der Zeit ihre
vollständige Erledigung. Geißlers Unternehmen wurde sonach im
Keime erstickt und die Gemüther beruhigten sich wieder.
Einen Monat später brachen aber unter den Bauern in der Lom-
matzscher und Oschatzer Gegend bedenkliche Unruhen aus. Massenhaft
rotteten sich die Unzufriedenen zusammen, drangen in die Schlösser der
Rittergutsbesitzer, kündigten diesen die Frohndienste auf und zwangen
sie, auf gewisse Vorrechte, z. B. auf das eben erwähnte Jagd= und
Hutungsrecht 2c. Verzicht zu leisten. Sehr bald erstreckten sich diese
Bewegungen auch auf andere Gegenden; namentlich betheiligten sich
die Bauern in den schönburgischen Receßherrschaften an denselben.
Auf dem Wege der Gewalt sich seiner Pflichten zu entledigen
und anderen seine Rechte zu nehmen, kann in einem wohlgeordneten
Staate nicht geduldet werden. Es wurden deshalb Truppen gegen
die Aufrührerischen ausgesendet und Verordnungen von den Kanzeln
verlesen, in welchen von der Theilnahme an diesen Gewaltmaßregeln
gewarnt, zugleich auch versichert wurde, daß der Kurfürst billigen
Wünschen seiner Unterthanen Gehör schenken und wirkliche Uebelstände