Metadata : Bürgerliches Gesetzbuch nebst Einführungsgesetz.

368

2.  Des  Rectoratamts  der  Universitaͤt  Tuͤbingen.

Bekauntmachung  der  Vorlesungen,  welche  von  den  öffentlichen  und  Privatlehrern  der  Uniderfitaͤt  firr
das  nächsie  Winter-Halbjahr  angekündigt  find.
Theologie.
3)  Ebangelische  Fekueultät.
Die  öffentlichen  Vorträge  über  Rellgion  und  Christenthum  für  Studirende

erangelischer  Confession  aus  allen  Fakultaͤten  wird  D.  Kern  an  den  Donnerstagen
um  1  Uhr  halten.

Die  Apologetik,  oder  den  ersten  Theil  der  christlichen  Dogmattk,  wird
D.  Steudel  böffentlich  vortrager,  um  11  Uhr.

Den  ersten  Theil  der  christlichen  Moral  wird  D.  Kern  öffentlich  vortrogen
uim  10  Uhr.

Die  Weissagungen  des  Jesajas  erklärt  von  10—  11  Uhr  privatim  Prof.  Jaͤger

Ebenderselbe  erklaͤrt  oͤffentllch  von  5—4  Uhr  ein  apokryphisches  Buch  des  A.T.

Das  Evangelium  Johannis  wird  D.  Steudel  privatim  erklären  um  3  Uhr.

Die  sonoptische  Erklärung  der  Evangelien  des  Matthäus,  Markus  und  Lukas
wird  in  Privat=  Vorlesungen  D.  Kern  beginnen  um  5  Uhr.

Ueber  die  in  der  Württembergischen  evangelischen  Kirche  eingeführeen
Perikopen  wird  D.  Schmid  praktische  Vorträge  priratim  halten  um  9  Uhr.

Den  ersten  Theil  der  christlichen  Kirchengeschichte  wicd  D.  Baur  #s  nikich
vortragen  um  3  Uhr.

Homiletik  und  Katechetik  wird  D.  Schmid  öffentlich  lehren  um  4  Uhr.

Ebenderselbe  wird  die  homiletischen  und  katechetischen  öffentlichen  und
Privat=  Uebungen  zu  leiten  fortfahren.

Ueber  Pastoral-Theologie  wird  öffentliche  Vorträge  Archidiakoaus  Pressel
um  b  Uhr  halten.