Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Schule, sondern auch zuweilen auf lehrrei- 
chen Spahiergängen religiöse Gesinnungen 
und sitrliche Gefühle einzuflösen; sie mittelst 
Betrachtung der erschaffenen Wesen auf die 
unnachahmlichen Meisterwerke Gottes, auf 
dessen Allmacht, Güte und Weisheit bey 
jeder Gelegenheit aufnerksam zu machen, und 
ihnen eben dadurch schon frühe zum eigenen 
Beobachten Alles dessen, was sie nur giebt, 
und zum Nachdenken über die Würde und 
hohe Bestimmung des Menschen, als Got- 
tes Ebenbild, Aunleitung zu geben. 
. 14. 
Hierzu wird der, seinem Amte gewach- 
sene und über seine Berufs, Pflichten selbst 
nachdenkende Schulmann beynahe in jeder 
Zeile des neuen Lehrplanes niche nur Stoff, 
sondern auch Aufforderung finden. Die Art 
und Weise aber, wie er den Stoff zu be- 
arbeiten und der Aufforderung Genüge zu 
leisten hat, wird er theils aus den Elemen- 
tar-Lehrbüchern und den dazu bestimmten 
Anweisungen über ihren Gebrauch; theils 
aus dem im Schullehrer-Institute der Haupt- 
stadt empfangenen theoretischen und prakti- 
schen Unterrichte herhohlen müssen. Wer 
diesen zu geniessen noch nicht Gelegenheir, 
Willen oder Hülfsmittel hatte, dem wird es 
freylich hie und da sehr schwer werden, den 
durch den neuen Lehrplan an ihn gemachten 
Forderungen zu entsprechen. Allein der recht- 
schaffene Schulmann, dem sein Amt und 
seine Pflicht heilig sind, wird eben darin 
einen neuen Beweggrund finden, entweder 
aus jener Unterrichts-Quelle noch zu schs- 
21 
psen, oder durch eigenen, von seinen unmit- 
telbaren Schulvorständen unterstützten Pri- 
vatfleiß die Lücken seines unzulänglichen Wis- 
sens auszufüllen und sich zu seinem wichli- 
gen Geschäfte der öffentlichen Jugend-Be- 
lehrung mehr zu befähigen. 
S. 15. 
Zu dieser Selbstbefähigung werden ihm 
die im königlich= deutschen Schulbücherverla- 
ge theils schon gedruckten, theils noch un- 
ter die Presse kommenden Lehr= und Hülfs- 
bücher eben so zweckmäßige als unentbehrliche 
Dienste leisten. 
Hieher gehören vorzüglich folgende: 
1. Lehr= und Lesebuch für die ersten Anfän= 
ger, 3 Abtheilungen (4 kr., gebund. 8 kr.) 
a. Anweisung für Lehrer über den Gebrauch 
des Lehr- und Lesebuches der A BC 
Schuͤler; 2 Abtheil. (12 kr., geb. 15 kr.) 
3. Kleiner christkatholischer Katechismus von 
Ch. Schmid (1 kr., geb. 2 kr.) 
4. Die heil. Evangelien und Episteln oder 
Lektionen auf alle Sonn- und Festtage 
des Jahres zum Gebrauche der Schulen 
auf koͤnigl. hoͤchsten Befehl, und mit den 
Approbationen der Ordinariate Salzburg, 
Regensburg, Augsburg. Passau, Frey- 
sing, Eichstädt und Bamberg herausgege- 
geben 1804. 1a kr., geb. 16 kr., Rück 
und Eck im Leder 13 kr., im Franzband 
30 kr. 
5) Ueber die Methode des Religions-Unter- 
richtes in den deutschen Elementar-Schu- 
len. Den kniglich baierischen Lehrern
	        
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