Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

ranten  zu  dieser  Stelle  laͤngst  innerhalb  vier
Wochen  dießorts  mittels  Vorstellung  zu  melden,
  und  ihre  Diplomen  und  medizinische
Attestate  im  Original  beyzulegen.  München
  den  18.  Junius  #  6.
Königliche  kandes-Direktion.
Zreyherr  von  Weichs.
Haider.

 

(Den  königlichen  Landrichter  zu  Moosburg,  Frevberun
  von  Seraing,  betreffend.)

Im  Namen  Sr.  Majestät  des  Königs.
Nachdem  Seine  königliche  Majestät  in
Kenntniß  gesetzt  wurden,  daß  sich  der  von
dem  Magistrate  in  Moosburg  angerühmte
dortige  Landrichter,  Freyh.  von  Seraing
durch  seine  Geschäftsgewandtheit  und  angemessenes
  Benehmen  mit  fremden  Truppen  im
letzten  Kriege  besonders  ausgezeichnet,  und
der  Stadt  und  dem  Landgerichte  dadurch  sehr
wesentliche  Dienste  geleistet  habe:  so  haben
Seine  königliche  Majestat  durch  ein  allerhöchstes
  Reseripe  vom  ag.  May  anbefohlen:  dem
Freyh.  von  Seraing  hiemit  die  besondere
allergnddigste  Zufriedenheie  zu  erösfnen.  München

  den  10.  Junius  1806.

Königliches  General'  Landes-Kommissariat.

FKrepherr  von  Weichs.

von  Schmöger.

 

(Den  Revierfbdeiter,  Anton  Wiegam,  zu  Reichenhafl
  betreffend.)
Im  Namen  Sr.  Majestät  des  Königs.
Mit  besonderem  Wohlgefallen  haben  Seine
  königliche  Majestät  aus  dießseitigem  Berichte
  rom  aJ.  April  das  mutholle  Betragen

23.  —

des  Revierförsters  Anton  Wiegand  don
Reichenhall  in  dem  letzten  Feldzuge  vernommen,
  und  daher  durch  ein  allerhöchstes  Reseript
  vom  4.  May  heurigen  Jahres  bewilliget,
  daß  demselben  die  silberne  Verdienst-Medaille
  ertheilt  werden  solle.

Diese  Verdienst·  Medaille  wird  daher  dem
königlichen  Landgerichte  Reichenhall  mit  dem
allergnddigsten  Austrage  zugeschlossen,  solche
dem  Wiegand  bey  einer  seyerlichen  Gelegenheit
  im  Namen  Seiner  königlichen  Majestär
  zuzustellen,  und  wie  geschehen,  anher
anzuzeigen.  München  den  18.  Junius  1806.

Königliches  General-Landes-Kommissariat.


Irepherr  von  Weichs.
von  Schmbger.

 

Bekanntmachung.

Durch  eine  allerhöchste  Ensschließung  vom
31.  May  laufenden  Jahres  haben  Seine  königliche
  Majestät  geruhet,  dem  regierenden
Herrn  Fürsten  von  Löwenstein-Wertheim
  state  des  aufgelösten  1a.  Linien  Infanterie-Regiments
  das  7.  Linien  Infanterie=Regiment
  zu  verleihen.

Das  aus  dem  Reste  der  Offziere,  Unteroffiziere
  und  Gemeinen  des  aufgelösten  12.  kinien=
  Infanterie:  Regiments  (ausschließlich
jener,  welche  zur  Abgabe  an  Kur:  Würzburg
sich  eignen)  gebildet  werdende  neue  14.  Linien=
  Infanterie:  Regiment  erhält  die  nämltche
  Uniform,  wie  das  13.  Linien-Infanterie-Regimenr,
  nämlich  blau  mit  schwarzen  Klappen
  und  Aufschlägen,  und  nur  statt  weissen,
gelbe  Knöpfe.  Beyde  Regimenter  aber  erhalten
  rorhe  Krägen.  —  Zur  Garnison  des
14.  Einten-Infanterie-Regiments  ist  vorläusig
  Ingolstadt  bestimme  worden.