Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

a. Jeder Lehrer handle uͤber den ersten Ar- 
tikel des neuen Lehrplanes: Gott, 
d. i. Religions-Tugend= und Sitten- 
lehre, biblische Geschichte 2c. die Woche 
hindurch vier Mahl; — über den 
zweyten Artikel: Mensch, d. i. vom 
menschlichen Körper, von der menschli- 
chen Seele, und von der Menschenge- 
schichte drey Mahl; — über den 
dritten Artikel: Natur, d. i. Natur- 
geschichte, Naturlehre oder Erdebeschrei- 
bung, vier Mahl; — über den vier- 
ten Artikel: Kunst, d. i. Handwerke, 
Künste, Feld= oder Gartenbau u. dgl. 
drey Mahl; — über den fünften Ar- 
tikel: Sprache, d. i. Unterricht im 
Sprechen, im Lesen, im Schreiben 
und Schönschreiben, in der Sprachlehre 
und im Rechtschreiben u. s. w., sechs 
Mahl; — endlich über den sechs- 
ten Artikel: Zahl= und Maaßver- 
hältnisse, d. i. Kopfrechnen, Tafel- 
rechnen, Messen mit Hand und Auge, 
Messen mit Maaßen und Gewichten 2c., 
vier Mahl. 
b. Nie dauere der Unterricht über einen 
Gegenstand (besonders für die kleineren 
Schüler) außer wenn mit demselben 
zugleich das Abwechselnde praktischer 
Uebungen verbunden werden kann, über 
eine halbe Stunde. 
c. Nie werde ein behrgegenstand, vielleicht 
aus besonderer Vorliebe des Lehrers für 
denselben, auf Unkosten eines oder aller 
anderen, Vorzugs weise betrieben; 
25 — 
dafür aber um so öfter auf die gegensei- 
tige Verbindung, Beleuchtung 
und Unterstützung derselben mit, 
durch und unter einander hingewiesen. 
8. 24. 
Rücksichtlich des Mädchen-Unter- 
rich tes finden zwar alle hier aufgestellten 
Grundsätze und Vorschristen im Berresfe des 
Lehrstoffes und der Lehrmethode im All- 
gemeinen ebenfalls ihre volle Anwendung. 
Nur in einzelnen Lehrgegenständen und de- 
rer Behandlungsweise finden im Bezug auf 
das weibliche Geschleche mehr oder min- 
der bedeutende Abweichungen vom allgemei- 
nen Lehrplane statt; so z. B. bey der Lehre 
von der Bestimmung des Menschen auf die- 
ser Erde, bey der Lehre von der Erhaltung 
der Gesundheic, bey der Sitten= und Wohl- 
anständigkeics-Lehre, bey der Wirthschafts- 
lehre, beym Kopfrechnen u. s. w. Der ver- 
ständige Lehrer wird bey dem Unterrichte über 
alle diese Gegenstände den Hauptgesichtspunkt 
— die verschiedene natürliche und 
bürgerliche Bestimmung des Kna- 
bens, der zum Manne, zum Bür- 
ger des Staates, zum Haus= und 
Familien-Vater heranwächst, und 
des Mädchens, das zur Magd oder 
Hausfrau, zum Eheweibe, zur Mut- 
ter, zur Pflegerinn und ersten Er- 
zieherinn ihrer Kinder bestimmt 
ist, — nie aus den Augen verlieren, und, 
dieser höchst wesentlichen Verschiedenheit zur 
Folge, seinen Unterricht jedes Mahl dem 
einen oder anderen Geschlechte so anzupassen
	        
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