a. Jeder Lehrer handle uͤber den ersten Ar-
tikel des neuen Lehrplanes: Gott,
d. i. Religions-Tugend= und Sitten-
lehre, biblische Geschichte 2c. die Woche
hindurch vier Mahl; — über den
zweyten Artikel: Mensch, d. i. vom
menschlichen Körper, von der menschli-
chen Seele, und von der Menschenge-
schichte drey Mahl; — über den
dritten Artikel: Natur, d. i. Natur-
geschichte, Naturlehre oder Erdebeschrei-
bung, vier Mahl; — über den vier-
ten Artikel: Kunst, d. i. Handwerke,
Künste, Feld= oder Gartenbau u. dgl.
drey Mahl; — über den fünften Ar-
tikel: Sprache, d. i. Unterricht im
Sprechen, im Lesen, im Schreiben
und Schönschreiben, in der Sprachlehre
und im Rechtschreiben u. s. w., sechs
Mahl; — endlich über den sechs-
ten Artikel: Zahl= und Maaßver-
hältnisse, d. i. Kopfrechnen, Tafel-
rechnen, Messen mit Hand und Auge,
Messen mit Maaßen und Gewichten 2c.,
vier Mahl.
b. Nie dauere der Unterricht über einen
Gegenstand (besonders für die kleineren
Schüler) außer wenn mit demselben
zugleich das Abwechselnde praktischer
Uebungen verbunden werden kann, über
eine halbe Stunde.
c. Nie werde ein behrgegenstand, vielleicht
aus besonderer Vorliebe des Lehrers für
denselben, auf Unkosten eines oder aller
anderen, Vorzugs weise betrieben;
25 —
dafür aber um so öfter auf die gegensei-
tige Verbindung, Beleuchtung
und Unterstützung derselben mit,
durch und unter einander hingewiesen.
8. 24.
Rücksichtlich des Mädchen-Unter-
rich tes finden zwar alle hier aufgestellten
Grundsätze und Vorschristen im Berresfe des
Lehrstoffes und der Lehrmethode im All-
gemeinen ebenfalls ihre volle Anwendung.
Nur in einzelnen Lehrgegenständen und de-
rer Behandlungsweise finden im Bezug auf
das weibliche Geschleche mehr oder min-
der bedeutende Abweichungen vom allgemei-
nen Lehrplane statt; so z. B. bey der Lehre
von der Bestimmung des Menschen auf die-
ser Erde, bey der Lehre von der Erhaltung
der Gesundheic, bey der Sitten= und Wohl-
anständigkeics-Lehre, bey der Wirthschafts-
lehre, beym Kopfrechnen u. s. w. Der ver-
ständige Lehrer wird bey dem Unterrichte über
alle diese Gegenstände den Hauptgesichtspunkt
— die verschiedene natürliche und
bürgerliche Bestimmung des Kna-
bens, der zum Manne, zum Bür-
ger des Staates, zum Haus= und
Familien-Vater heranwächst, und
des Mädchens, das zur Magd oder
Hausfrau, zum Eheweibe, zur Mut-
ter, zur Pflegerinn und ersten Er-
zieherinn ihrer Kinder bestimmt
ist, — nie aus den Augen verlieren, und,
dieser höchst wesentlichen Verschiedenheit zur
Folge, seinen Unterricht jedes Mahl dem
einen oder anderen Geschlechte so anzupassen