Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

  
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Einnahmen. 
  
  
  
  
*-’ Erklärung Vorschriften u. Erlsuterungen 
Rechnungs- 95 für « Beylagen. 
Rubrikrn. die rechnungsführenden agen. 
Rechnungs-Rubriken. Land= und Stadtgerichte. 
II. Titel. 
Von Schankungen. 
III. Titel. 
Von eignen Erspar- 
nissen. 
IV. Tieel. 
Von aufgeborgtem 
Gelde. 
  
Wird vorstehende Erklä- 
rung hlerher wiederholt. 
Hinterlegt eln Pupill er- 
spartes Vermögen, so ist es 
in diese Rubrik aufzunehmen. 
Diese Rubrik kann nur in 
Fällen Statt finden, wenn 
es um die Verbesserung eines 
eigenthümlichen Hauses oder 
Gutes zu thun ist, außer 
dessen aber nicht. 
Das Beleg ist die Abschrift des 
Donatlonsbriefs, oder wenn kein 
Schankungsbrief hierüber vorhan- 
den ist, eln Zeugniß von dem Amte, 
woher dle Schankung eingeliefert 
worden. 
Jum Belege dienen die Einlags- 
Scheine der Pupillen. - 
Dle Belege hierzu find die Schuld- 
briefs-Abschriften. 
  
  
  
 
	        
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