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der eingeführten allgemeinen Form das Absolutorium
erfolgr.
IX. In Beziehung auf jenes Stiftrungs-
und Kommunal-Vermögen,
welches der Administration der Patrimonial=
Geriches= Herrschaften anvertraut
ist, Gußer#t sich die oberste Minlsterial=Kurarel
auf folgende Weise:
1. Die Patrimonial-Gerichtsherren sind
verbunden:
a. Die Kognition des Vermögens,
mittels Einsendung der Inventarisation,
zu gewähren;
b. die Kognition der Verwendung
der aus diesem Vermögen hervorgehenden
Reute, mittels Einsendung eines Duplikates
der Rechnung zu gewöhren, und
in Beziehung auf die Verwaltung
dieses Vermögens diesenigen Vorschriften im
analoge Erfüllung zu sezen, welche
denselben in Beziehung auf die Gerichrshaltung
durch die allerhöchste Verordnung
vom 6. Junins 1807 gegeben find.
. Die Uebersschüfse des der Administration
der Parrimontal Gerichrsherren anverwauten
Vermögeno werden auf keine
Weife mit dem, unter der königlichen Administratipn
stehenden Vermögen vermische;
sie uncerliegen jedoch der analogen Anwendung
der in Beziehung auf dieses lezte
Vermäögen festgesezten Primzipien. der
Verwendung.
3. Die Ausübung der Minlster al-Kuratel
gegen die Patrimental-Gerichtsherren
geschiehn in allen Beziehungen
durch die einschlägigen Generalandes-Kommissariate.
X. Die Komperenz dersenigen Stellen,
durch welche das Ministerium des Innern
jene oberste Kuratel des gesamten Stifrungsund
Kommunal-Vermögens, mit welcher es
bekleidet ist, ausübr, umfaßt demnach in
Folge jener Bestimmungen, welche theils in
den vorstehenden organischen Gesezen schon
gegeben, theils aus einer vollkommenen Erekution
derselben bedinge sind, nachstehende
Funkteions -Theile, und Personal-Konsticutrung.
A. Das geheime Jentral-Rechnungs Kommissariat
des Innern
1I. führe die oberste Kontrolle über
die Verwaltung des gesamten Stistungs= und
Kommunal= Vermögens;
a. in ihm konzentrirt sich die Kognition
des gesameen Fundirungo= Vermsgens;
es ist daher der Depolar aller
Bermögens= Inventarisarionen;
3. in ihm konzentrirc sich die Kognition
aller Renten und basten von allen
Stiftungen und Kommunitken;
es ist daher der Deposirar aller Stif—
tungs und Kommunal-Etato;
4. in ihm konzentrirt sich durch die Revisson,
Super Neviston, und den Enrwurf
der Absolutorien die ganze Komptabilität
der Stifeungs= und Kommunal: Administrarion;
es ist daher der Deposirar
aller Jahres-Rechnungen, der Sriftungs=
und Kommunal-Admiuistraroren.
Jur Erfüllung dieser Komprten; ist das
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