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geheime Zentral -Rechnungs-Kommissariar
des Innern konstituirt:
1. aus einem Chef, welcher in allen
Funktions-Objekten des Rechnungs-
Kommissariates bei dem Ministerium des In-
nern den unmittelbaren Vortrag führe,
die Repartition des Dienstes f(o-
wohl bei dem Rechnungs= Kommissariate,
als bei der Zeutral-Stistungs-Kasse besorgt,
und über ihre Erfüllung wacht;
nach Verlauf eines jeden Semestercs
einen General-Konspekt über den Be-
stand des Steiftungs= und Kommunal--Ver-
mögens vorlege, und denselben am Schluße
des Erats-Jahres mir einer kritlschen Re
dalktion des statistischen und finan-
ziellen Zustandes dieser beiden Verms-
gen begleitet, worin jedesmal eine Ver-
gleichung mit den Resultaten des voraus-
gegangenen Jahres aufgenommen werden
muß, damit sowohl die Fortschritte, als
die Hindernisse, welche sich auf diesem
Gebiete der Staats-Administration darstellen,
gewürdiger, und für die Befestigung sener,
wie für die Beseitigung dieser die zweckmd-
bigen Maaßregeln ergriffen werden können.
2. Aus zwei Rechnungs= Sektionen,
nämlich
der Stistungs= Sektion, und der
Kommunal-Sektion, #
wovon eine jede, unter einem Ober-Rech-
munge Kommissär mit der erfoderlichen
Anzahl von Rechnungs-Kommtssarien
und Kalkulatoren besezet ist;
3. aus einem Sekretär welcher zugleich
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den Ein- und Auslauf besorgt, und das Ex-
hibitions- und Ecpeditions P.ototoll fuhit;
4. endlich aus der noͤthigen Anzahl von
Registratoren, Tabellisten, Kau-
zellisten, Dienern und Boten.
B. Die General-Landes: Kommissariate
I. üben im Namen des Ministeriums des
Innern unmittelbar die ganze Kommunal=
und Patrimonial-Kuratel aus;
2. ste erheben die Inventarisation
des gesamren einschlägigen Vermögens;
3. sie pruͤfen alle Kommunal-Etats,
und bereifen sie zut allerhoͤchsten Sanktion;
4 sie ordnen die Revision aller Kom-
munal = Rechnungen, und die Prür-
fung der von den Patrimonial-Ge=
richtsherren einzusendenden Rechnungs-
Duplikate an:
§. sie liesern nach Verlauf eines jeden Mo-
nats den Konspekt der Manuals-Ertrakte,
und nach Verlauf eines jeden Semesters eis
nen General-Konspekt über den De-
stand des Kommunal-Vermigens;
6. sie bealeiren diesen Konspekt am Schluße
des Erats Jahres mit der Einsendung
der revidirteu Kommunal-Rech-
nungen, und mit einem General= Be
richte über die Resultate ihrer Kuratel Funk-
tion, woraus der Chef des gehelmen Zentral-
Rechnungs: Kommissariates für die ihm uͤber-
tragene kritische Redaktion des Ganzen die
einschlägigen Materialien schöpfen kann.
Jur Erfüllung dieser Kompetenz sind die
General: Landes-Kommissariate konstitulre: