Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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geheime Zentral -Rechnungs-Kommissariar 
des Innern konstituirt: 
1. aus einem Chef, welcher in allen 
Funktions-Objekten des Rechnungs- 
Kommissariates bei dem Ministerium des In- 
nern den unmittelbaren Vortrag führe, 
die Repartition des Dienstes f(o- 
wohl bei dem Rechnungs= Kommissariate, 
als bei der Zeutral-Stistungs-Kasse besorgt, 
und über ihre Erfüllung wacht; 
nach Verlauf eines jeden Semestercs 
einen General-Konspekt über den Be- 
stand des Steiftungs= und Kommunal--Ver- 
mögens vorlege, und denselben am Schluße 
des Erats-Jahres mir einer kritlschen Re 
dalktion des statistischen und finan- 
ziellen Zustandes dieser beiden Verms- 
gen begleitet, worin jedesmal eine Ver- 
gleichung mit den Resultaten des voraus- 
gegangenen Jahres aufgenommen werden 
muß, damit sowohl die Fortschritte, als 
die Hindernisse, welche sich auf diesem 
Gebiete der Staats-Administration darstellen, 
gewürdiger, und für die Befestigung sener, 
wie für die Beseitigung dieser die zweckmd- 
bigen Maaßregeln ergriffen werden können. 
2. Aus zwei Rechnungs= Sektionen, 
nämlich 
der Stistungs= Sektion, und der 
Kommunal-Sektion, # 
wovon eine jede, unter einem Ober-Rech- 
munge Kommissär mit der erfoderlichen 
Anzahl von Rechnungs-Kommtssarien 
und Kalkulatoren besezet ist; 
3. aus einem Sekretär welcher zugleich 
  
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den Ein- und Auslauf besorgt, und das Ex- 
hibitions- und Ecpeditions P.ototoll fuhit; 
4. endlich aus der noͤthigen Anzahl von 
Registratoren, Tabellisten, Kau- 
zellisten, Dienern und Boten. 
B. Die General-Landes: Kommissariate 
I. üben im Namen des Ministeriums des 
Innern unmittelbar die ganze Kommunal= 
und Patrimonial-Kuratel aus; 
2. ste erheben die Inventarisation 
des gesamren einschlägigen Vermögens; 
3. sie pruͤfen alle Kommunal-Etats, 
und bereifen sie zut allerhoͤchsten Sanktion; 
4 sie ordnen die Revision aller Kom- 
munal = Rechnungen, und die Prür- 
fung der von den Patrimonial-Ge= 
richtsherren einzusendenden Rechnungs- 
Duplikate an: 
§. sie liesern nach Verlauf eines jeden Mo- 
nats den Konspekt der Manuals-Ertrakte, 
und nach Verlauf eines jeden Semesters eis 
nen General-Konspekt über den De- 
stand des Kommunal-Vermigens; 
6. sie bealeiren diesen Konspekt am Schluße 
des Erats Jahres mit der Einsendung 
der revidirteu Kommunal-Rech- 
nungen, und mit einem General= Be 
richte über die Resultate ihrer Kuratel Funk- 
tion, woraus der Chef des gehelmen Zentral- 
Rechnungs: Kommissariates für die ihm uͤber- 
tragene kritische Redaktion des Ganzen die 
einschlägigen Materialien schöpfen kann. 
Jur Erfüllung dieser Kompetenz sind die 
General: Landes-Kommissariate konstitulre:
	        
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