Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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gewidmet, werden den Rechnungs= Kommissa- 
rien der zweiten Klasse zugetheilt, um unter 
ihrer Leitung zu arbeiten; die Haftung faͤllt 
jedoch auf die Kalkulatoren und Accessisten 
zurück; weßwegen sie auf Handgelübd an Eides- 
statt in Pflicht genommen werden; die von 
ihnen angefertigten Protokolle unterliegen der 
Drüfung der Rechnungs-Kommissarien. 
III. Kapitel. 
Dienst des Sekretärs, der Registratoren, der 
Tabellisten und Kanzellisten. 
§6. 1. Der Sekretär ist mit der Leitung des 
laufenden Dienstes der Kanglei in ihrem ganzen 
Detail · beauftragt; 
er selbst fahrt das Geschäfts-Protokoll, in 
monatlichen Hefren, und in zwei Abtheilun- 
gen, wovon eine dem Stiftungs, die andere 
dem Kommunal-Vermögen gewidmet ist; 
er träge jeden Einlauf auf der Stelle in 
die einschlägige Abtheilung des Geschäfts- 
Protokolls, und bringe ihn sodann zur Re- 
partition des Bureau-Chefs; 
er befördert hierauf den Einlauf in Ueber- 
einstimmung mit der Repartition an das be- 
treffende Individuum entweder sogleich, wenn 
zur Bearbettung keine Vorakten erfoderlich 
sind, oder im Falle, daß solche erfodert 
werden, nach vorgängiger Erholung derselben 
auf der Registratur; 
er wohnt den Bureau= Sizungen bei, und 
trägt die Resultate derselben in die einschld- 
gigen Abtheilungen des Geschäfts-Protokolls 
ein; « 
er sezt in der Eigenschaft als Tarator auf 
jeden Aufsat eines tarablen Refrriptes sogseich 
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die betreffende Tare, trägt dieselbe in dem 
Geschäáfts-Protokoll in einer eigenen Kolonne 
vor, erhebt die anfallenden Taren, bestreiter 
hieraus die Exigenz; des Bureau-Dienstes, 
führt hierüber eine Geld, und Materialrech= 
nung, und liefert den Ueberschuß zur Siif- 
tungs, Zentralkasse; 
er befördert alle Aufscze, welche dem Mie 
nisterinm von dem Bureau= Chef vorgetragen 
worden sind, in die Ministerial: Kanzlei zur 
Reinschrift und Expedition, nach welcher er 
die Aussäze zu dem doppelten Behufe jurück- 
empfangt, um den Expeditions-Tax in das 
Geschäfts-Prorokoll auszunehmen, und die 
Aufsäze sodann zur Bureau-Registratur ab- 
zuliefern; 
er läßt von allen unmittelbaren Ausferti- 
gungen des Bureau die Reinschriften sertigen, 
legt sie dem Bureau-Chef zur Unterschrift 
vor, und besorge nach gleichmäßigem Eintrage 
in das Geschäáfts-Protokoll die Erpedition; 
er ist also für eine jede Auskunft über ein 
Gesch#ftenumer von ihrem Ein= bis zu ihrem 
Auslaufe verantwortlich. 
§. 2. Der Dienst der Registratur ist im 
Allgemeinen dem bei den übrigen Registraturen 
eingeführten Gange gleichförmig; 
die aus den speziellen Verwaltungs= Ob- 
jekten der Ministerial-Kuratel nohwendig 
entspringenden Modisikationen sind einer eige- 
nen Spezial, Instruktion vorbehalten; und 
der Oberregistrator ist insbesondere beauf- 
tragt, ein Archiv aller Original: Seiftungs- 
Urkunden anzulegen. 
K. 3. Die Dienste eines Tabellisten, der
	        
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