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all in Berbindung mit den Studienschulen
eigene Realschulen als besondere
Anstalten einrichten zu lassen, derer eigentlichste
Bestimmung es also ist, den
einer Kunst oder höheren Gewerbsart
sich widmenden Bürgern einen
ihrem Berufs= und Bildungs-Bedürfnisse
angemessenen Unterricht zu ertheilen.
Die Vereinigung der Realschulen
mit den Studienschulen, und die Stellung,
welche denselben im Verhältniß zu
den Primärschulen gegeben worden,
scheint aber über deren eigentliche Bestimmung
Mißverständnisse veranlaße zu haben, welche
durch eine nähere Erörterung der Beziehung,
in der die Realschulen zu den Primarschulen
stehen, zu heben sind.
a) Die Realschule sezt die Primärschule
nicht nothwendig voraus. Dieß ist schon
dadurch ausgesprochen, daß als Bedingung
der Aufnahme in die Realschule
nicht die Kenntnisse der Primärschule, sondern
die Kenntnisse der Volksschule
gesodert, und der unmittelbare Uebergang
aus der Volkeschule in die Realschule gestattet
worden, so daß die Realschule
zunächst nur als gesteigerte Volksschule
erscheint. — Dem ungeachter ist aus
mehr, als Einem Grunde wohl zu erwarten,
daß die Realschule in der Regel ihre gründlicher
vorbereiteten Schüler aus der Primärschule
erhalten werde, obgleich diese leztere
keine besondere Rücksicht auf Realunterricht
nimmt, sondern ihren Unterricht vielmehr
nach ihrer Haupebestimmung für das gelehrte
Studium zu richten hat.
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b) Ausser diesem allgemeinen Grunde,
welchem zufolge der Primaͤrschule die Stellung
als Vorbereitungs= Anstalt auch zugleich
für die Realschule gegeben werden
mußte, finden sich noch mehrere überwiegende
Gründe für diese Anordnung.
1) Doe die Realschule, in ihrer Eigenschaft
als gesteigerte Volksschule, den Unterricht in
alten Sprachen nicht aufnehmen kann; dieser
auch für Schüler, die nicht dem eigentlich gelehrten
Seudium gewidmet sind, in dem Alter,
in welchem sie gemeiniglich in die Realschule
eintreten, meistentheils mehr störend als forderlich
ist; auf der anderen Seite aber nicht nur
manche Aeltern aus alter Observanz noch
immer wünschen, daß ihre Kinder wenigstens
etwas Latein erlernen, sondern es auch in
der That für manche Zweige des Kunst= und
Gewerbs-Berufes immer vorzüglich wünschenowürdig
bleiben wird, daß die dazu sich Bestimmenden
mit der lateinischen Sprache nicht
ganz unbekannt senen: so ist für alle Realschüler,
welche diese Absicht haben, die Primärschule
zur Vorbereitung nicht wohl entbehrlich.
2) Da in dem Alter, in welchem
ein Kind zuerst zur Schule Feschickt
wird, über seine Tauglichkeit zum Studieren
bei weitem nicht immer mit Zuverlässigkeit
entschieden werden kann; die Bestimmung
zum Studieren aber nicht nur von den Aeltern,
die diesen Plan mit ihren Kindern haben,
meistens so frühe schon entschieden wird,
sondern in der That auch, wenn der zum
Studieren erfoderliche Stufengang des Unterrichtes
gehörig eingehalten werden soll, so
frühe schon entschieden werden muß; manche