Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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all  in  Berbindung  mit  den  Studienschulen
  eigene  Realschulen  als  besondere
  Anstalten  einrichten  zu  lassen,  derer  eigentlichste
  Bestimmung  es  also  ist,  den
einer  Kunst  oder  höheren  Gewerbsart
  sich  widmenden  Bürgern  einen
ihrem  Berufs=  und  Bildungs-Bedürfnisse
angemessenen  Unterricht  zu  ertheilen.

Die  Vereinigung  der  Realschulen
mit  den  Studienschulen,  und  die  Stellung,
  welche  denselben  im  Verhältniß  zu
den  Primärschulen  gegeben  worden,
scheint  aber  über  deren  eigentliche  Bestimmung
Mißverständnisse  veranlaße  zu  haben,  welche
durch  eine  nähere  Erörterung  der  Beziehung,
in  der  die  Realschulen  zu  den  Primarschulen
stehen,  zu  heben  sind.

a)  Die  Realschule  sezt  die  Primärschule
nicht  nothwendig  voraus.  Dieß  ist  schon
dadurch  ausgesprochen,  daß  als  Bedingung
  der  Aufnahme  in  die  Realschule
nicht  die  Kenntnisse  der  Primärschule,  sondern
  die  Kenntnisse  der  Volksschule
gesodert,  und  der  unmittelbare  Uebergang
aus  der  Volkeschule  in  die  Realschule  gestattet
  worden,  so  daß  die  Realschule
zunächst  nur  als  gesteigerte  Volksschule
  erscheint.  —  Dem  ungeachter  ist  aus
mehr,  als  Einem  Grunde  wohl  zu  erwarten,
daß  die  Realschule  in  der  Regel  ihre  gründlicher
  vorbereiteten  Schüler  aus  der  Primärschule
  erhalten  werde,  obgleich  diese  leztere
keine  besondere  Rücksicht  auf  Realunterricht
nimmt,  sondern  ihren  Unterricht  vielmehr
nach  ihrer  Haupebestimmung  für  das  gelehrte
Studium  zu  richten  hat.

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b)  Ausser  diesem  allgemeinen  Grunde,
welchem  zufolge  der  Primaͤrschule  die  Stellung
  als  Vorbereitungs=  Anstalt  auch  zugleich
  für  die  Realschule  gegeben  werden
mußte,  finden  sich  noch  mehrere  überwiegende
  Gründe  für  diese  Anordnung.

1)  Doe  die  Realschule,  in  ihrer  Eigenschaft
als  gesteigerte  Volksschule,  den  Unterricht  in
alten  Sprachen  nicht  aufnehmen  kann;  dieser
auch  für  Schüler,  die  nicht  dem  eigentlich  gelehrten
  Seudium  gewidmet  sind,  in  dem  Alter,
in  welchem  sie  gemeiniglich  in  die  Realschule
eintreten,  meistentheils  mehr  störend  als  forderlich
  ist;  auf  der  anderen  Seite  aber  nicht  nur
manche  Aeltern  aus  alter  Observanz  noch
immer  wünschen,  daß  ihre  Kinder  wenigstens
etwas  Latein  erlernen,  sondern  es  auch  in
der  That  für  manche  Zweige  des  Kunst=  und
Gewerbs-Berufes  immer  vorzüglich  wünschenowürdig
  bleiben  wird,  daß  die  dazu  sich  Bestimmenden
  mit  der  lateinischen  Sprache  nicht
ganz  unbekannt  senen:  so  ist  für  alle  Realschüler,
  welche  diese  Absicht  haben,  die  Primärschule
  zur  Vorbereitung  nicht  wohl  entbehrlich.

2)  Da  in  dem  Alter,  in  welchem
ein  Kind  zuerst  zur  Schule  Feschickt
wird,  über  seine  Tauglichkeit  zum  Studieren
bei  weitem  nicht  immer  mit  Zuverlässigkeit
entschieden  werden  kann;  die  Bestimmung
zum  Studieren  aber  nicht  nur  von  den  Aeltern,
  die  diesen  Plan  mit  ihren  Kindern  haben,
  meistens  so  frühe  schon  entschieden  wird,
sondern  in  der  That  auch,  wenn  der  zum
Studieren  erfoderliche  Stufengang  des  Unterrichtes
  gehörig  eingehalten  werden  soll,  so
frühe  schon  entschieden  werden  muß;  manche