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ding Landgeriches Monheim erlediget wor-
den. i
Diese Pfarrei enthält à rJ0 Seelen, und
die Einkünfte derselben bestehen in dem Er
trage des grossen und kleinen Zehents, in dem
Genasse mehrerer Tagwerke Widdum = Wie-
sen, dann in dem Bejuge der Stollgebühren
und so weiter, und können sicher auf 25064
Gulden 45 Kreuzer angenommen werden.
Diejenigen., welche sich um diese Pfarrei
bewerben wollen, haben sich bei unterzeichne-
ter Stelle unter Beibringung der vorgeschrie-
benen Zeugnisse, binnen 1#.#4 Tagen gehö=
rig zu melden.
Eichstädt, den 3. Juni r800.
Königliches General-Kommissariat
des Altmühl-Kreises.
Graf von Tassis.
von Heckel.
(Die Erledigung des Pfarr-Wlkariats zu Met-
tenhausen, Landgerichts Landau, betreffend.)
Im Namen Seiner Masestät des Königs.
Die Erledigung des Vikariats zu Met-
tenhausen, Landgerichts Landau, wird
zur allgemeinrn Kenntniß gebracht.
Passau, den 8. Juni 1809.
Königliches General-Kommissariat
des Unter-Donanu-Kreises.
von Stichaner.
Stlwel.
(Die Erledigung der protestantischen Pfarrei Nä=
hermemmingen, im Landgerlchte Rbrd--
lingen, im Oberdonau-Kreise, betressend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Es ist am a. Juni l. J. durch den Tod
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des Pfarrers Johann Wilhelm Daniel Dop-
pelmayr die Pfarrei Rähermemmin=
gen, im andgerichte Nördlingen, in Erledio
gung gekommen.
Das Pfarrdorf Nähermemmingen liege
eine halbe Seunde von der Stade Näördlingen
entfernt, und hat eine Bevölkerung von 391
Seelen. Die Einkünfte bestehen in einem Wid=
dumgute, sann der freien Pfarrwohnung auf
133 fl. zo kr. angeschlagen, in Zehenten und
Gülten, mit 316 fl. Erträgniß, dann in Kom-
petenz, wovon die Naturalien 106 fl., und
die baaren Gefälle 271 fl., somit die sämtli-
chen Pfarr-Einkünfte 810 fl. 30 kr. betragen.
Die vorschrifemässig qualisizirten Kompe=
temen evangelischer Konfession haben sich da-
her gebührend bei der unterzeichneten Seelle
zu melden.
Ulin, den 9. Juni 1809.
Koͤnigliches General-Kommissariat
des Oberdonau--Kreises als pro-
testantisches Generaldekanat.
Freiherr von Gravenreuth.
Wagner.
(Einen Belrtrag der Stadt Nürnberg für dle
durch Brand verunglückten Einwohner von
Stadt am Hof betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Da die Kreisstadt Nörnberg in ihren
kreiwilltgen Beiträgen für die durch Bran
verunglückten Einwohner von Stadtamhof
und dessen Umgebungen am linken Donau-
Ufer, auf die edle theilnehmende Veranlas-
sung des königlichen General, Kommissarlats
des Pegntz= Kreises, sich voczüglichst und