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Vor Auesfluß dieser Zeit, und zwar ein
halbes Jahr vor der anfangenden Heimbe-
zahlung geschieht eine Berloosung, und nach
dein Resultate derselben erhaͤlt jedes Kapi-
tal fuͤr so viele Jahre, als es noch zu ruhen
bat, die weiteren Zins-Coupons.
24. Uebrigens verordnen und erklären
Wir, daß diese Zins Coupons, wenn sie verfal-
len sind, bei ollen Rentamts-und Kreis-Kassen,
oder auch unmittelbar bei der Central- Staats=
Kasse realisirt, oder auch nach Gefallen der
Inhaber statt baar Geld für schuldige Staats-
Abgaben angenommen werden sollen.
E. Heimbezahlung.
K. 35. Das Anlehens-Kapital selbst ruht
6 Jahre bindurch, während welchen keine
Heimbezahlung statt finder; nach deren Ab-
lauf aber bat dessen Abbezahlung in 8 Jah=
res: Fristen dergestalt zu geschehen, daß jähr-
lich der achte Tbeil aller Obligationen nach
dem loose heimbezahlt wird. "
Die Verloosung geschiebt im Verlaufe des
sechsten Jabres, und zwar für bas ganze
tandanlehen, wonach in Folge des obigen
23. S. die neuen Zins= Coupons nach dem
Maße der Jahre, welche jedes einzelne Ka-
pital wäbrend der acht Heimbezahlungs=
Jahre noch abzuwarten hat, ausgetheilt
werden.
#. 26. Eine angemessene Anzat# der durch
das loos bestimmten Obligations= Numern
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erhaͤlt besondere Praͤmien, welche nicht un-
ter 10 und nicht uͤber 50 Procent des Be-
trages der Obligationen stehen, und wozu
uͤberhaupt zwei Procente von der Gesamt-
Summe des Anlebens verwendet werden sol-
len.
Die näbere Bestimmung erfolgt vor der
wirklichen Verloofung.
I. :7. Mit diesen Anlebens-Obligationen
darf auch vor ihrer Verfallszeit bei allen
Verkäufen von Staats-Realitckten, dann
Grund-Eigenebums= und Beutellehens: Ab-
lösungen die Hälfte desjeuigen, was der
Käufer oder Ablêser an die Stats-Kasse
baar zu bezahlen bätee, state baar Geld ab-
geführt werden. Desgleichen auch die Hálf-
te an allen rückständigen Kaufschillings-
Fristen. Räckständige dleere Staats= Abga-
ben aber, wenn sie nicht schon mie beson:
deren Nachlässen begnadiget worden sind, köne
nen mit diesen Obligationen auch vor ihrer
Verfallszeit ganz abgeführt werden; sind
aber schon Nachlässe bieran geschehen, zur
Hälfte.
5. 283. Zur mehreren Sicherheit der Dar-
leiher erklären Wir zu diesem Seaats, AUn-
leben alle Steuer= Gesälle Unsers Reiches
als Spezial-Unterpfand, und werden die
Heimbezahlung der durch das toos bezeich
neten Kapitalien jederzeit bei denjenigen
Kreis-Kassen, an welche dieselben erlege, und
deßwegen die Obligationen von dem einschl#-
gigen Kreis= Kassier kontrasignirt worden