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über die Verhältnisse der Brand= Versiche-
rungs-Anstalt definitive Enrschliessung er-
folgen wird, sowohl rücksichtlich der den.
tandgerichten obliegenden Verbindlichkeit, die
Brandschäden ex officio abzuschäzen, als
auch rücksichtlich der Taggelder, welche den zu
diesen Abscházungen zu verwendenden Werk-
leuten zu verreichen sind, lediglich bei dem
General. Mandate vom Jahre 1700 sein Be-
wenden behalten solle. .
Wonach sich also sämtliche königliche land-
und Datrimonial-Gerichte, die der Baieri-
schen Brand-Assekuranz einverleibt sind, zu
achten wissen werden.
Mänchen den 20. Juli r809.
Königliches General’' Kommissa-
rlat des Isar-Kreises.
Freiherr von Weichs.
Rainprechter.
(Den diesiährlgen Prüfungs - Konkurs für die
Pfarramts-Kandidaten im Lech. und Iller-
Kreise betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
In Folge der allerhöchsten Verordnung
vom 13. November 1808, vermög welcher
nach S. 0, der diesjäbrige allsemeine Prü-
sungs-Kenkurs für die Pfarramts Kandida-
ten im tech= und IllerKreise in der
Seadt Augsburg gebalten werden soll, wird
biedurch zur Nachricht und gebührenden Nach-
achtung bekannt gemache, wie folge:
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I. Die Eréffnung der Kenkurs-Prüfung
der Aspiranten zu den pfarrlichen und an-
deren geistlichemp fründen wird Dienstags den
10. Oktober l. J. bei dem unterfertigten
Genecral: Kommissuriate statt finden;
II. dasjenige, was in Rücksicht der Zur
lassung zum Komurse und der Art und
Weise der Nachweisung der erfoderlichen Eir
geuschaften in den allerböchsten Verordnun-
gen vom F. und 30. Dezember 1806 ver-
fügt worden, wird auch pier auf das pünkt-
lichste beobachtet werden;
III. Fein Kandidat wird mithin zum
Konkurse gelassen werden, der nicht zuvor
alle, in den eben erwähnten allerböchsten
Verordnungen, besonders F. 4., 5., 6. und
7, vorgeschriebenen Bedingungen vollständig
erfüllt Haben wird;
IV. da des Königs Majestae durch al-
lerhöchste Entschliessung vom 14. Februar
I. J. allergn#digst bewilliget baben, daß die
renstenirten Erreligiosen bei dem heurigen
Pfarr-Konkurse schon mit 6 in der Seel-
sorge zurückgelegten Jahren zugelassen wer-
den können; so werden dieselben biemie ins-
besondere aufgerusen, unter vollständiger Er-
füllung der in Ansebung des Konkurses
festgesezten Bedingungen bei dem bevorste-
benden Konkurse um so gewisser zur Prü-
fung sich zu stellen, oder über die legalen
Hindernisse genüglich sich auszuweisen, als im
Nichterscheinungs, Falle, nach Beschaffenheit