64 Die revolutionäre Parthie der Regierung Friedrich Wilhelm’a IT.
Lager von Givet aufgestellt hatte. Aber er war unheilsschwanger
für Preussen und den herzoglichen Triumphator. Dieser war,
wie er in einem späteren Schreiben an Schlieffen aussprach,
davon überzeugt, dass die Macht Frankreichs aus der Armeeliste
Europa’s gestrichen sei, und nur dieser Glaube verleitete ihn
1792 zu dem strategischen Unding, seine ihm knapp zugemessene
Armee ohne irgend eine militärische Basis wie einen Zwirnfaden
durch das Loch der Ardennen in Frankreich einzufädeln und
der Gefahr der Vernichtung oder Gefangennalime auszusetzen.
Auch der andere Erfolg des holländischen Feldzugs, die
von Hertzberg gesuchte und im Jahr darauf geschlossene Allianz
mit England, trug nicht die Früchte, die man sich von ihr in
Berlin versprach. Zwar vereinigten sich beide Mächte zur
Unterstützung Schwedens gegen Russland, welches damals im
Bunde mit Österreich den Krieg gegen die Türkei begann.
Gustav, mit Londoner, Berliner und türkischem Golde unterstützt,
hielt auch die russische Flotte, die nach dem Archipelagus
segeln wollte, in der Ostsee zurück und erschreckte Katharinen
mit seinen Kanonen vor den Mauern von Petersburg. Allein
England und Preussen liessen ihn sich mit den nachhaltigeren
Kräften Russlands und dessen Umtrieben unter seinen Unterthanen
verbluten und mussten zusehen, wie er sich endlich im
Jahr 1790 zum Frieden mit der Zarin verstand.
Ihrem Höhepunkt näherte sich die neue Politik Friedrich
Wilhelm’s in den Lütticher Unruhen, zeigte aber auch dabei
alle Schwächen und Halbheiten, welche das zwitterhafte, Deutschthum
und Preussenthum mit einander mengende und beides noch
durch ein starkes europäisches Machtgefühl in Unruhe versetzende
Wesen des damaligen Preussens mit sich brachte.
Friedrich Wilhelm war als Herzog von Cleve in Gemeinschaft
mit dem Herzog von Jülich (Pfalz-Bayern) und dem Bischof von
Münster (damals Kurfürst von Köln) vom Reichskammergericht
mit der Ausführung eines Executions-Mandates beauftragt worden.
Es galt der Zurückführung des Landfriedens, welchen die Bürger
von Lüttich am 17. August 1789 durch Absetzung des alten
Magistrats und Einsetzung einer neuen Verwaltung gebrochen
hatten. Sie hatten der nicht gerade abschlägigen Antwort des
Fürstbischofs auf ihre Bitte um Beseitigung des ihrer früheren
Wahlfreiheit entgegengesetzten Reglements vom Jahre 1664 zu
schnell die bewafinete Vollziehung folgen lassen. Friedrich