Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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die Last, welche die Beischaffung einer sol- 
chen Summe in dem gegebenen Termine ver- 
ursachet, nach Thunlichkeit zu erleichtern 
wünschen, so wollen Wir hievon zum vor- 
aus einen Theil auf Unser Staats, Acrar 
übernehmen, und da dieses, nach den vor- 
liegenden Uebersichten für die zur Dotation 
der Kriegs= Konkurrenz-Kassen geleisteten 
baaren Vorschüsse, und für abgegebene Na- 
turalien eine Summe von 1.144,0771 fl. zu 
sodern, und nebenher zu den früher ausge- 
schriebenen allgemeinen Umlagen nach dem 
Verhälinisse des Steuer: Kapitals seiner 
Realitäten und Dominikalien betrachtliche 
Summen konkurrirt hac, wogegen die Kon- 
kurrenz-Kassen an dasselbe lediglich für die 
an Unsere eigene Truppen abgegebenen Na- 
turalien eine Summe von höchstens 300, 000 
fl. zu sodern haben; so wollen Wir, daß gegen 
Aushebung dieser Foderung das ganze Aera- 
rial: Guthaben, wie solches von Unsern 
Generak-Kreis= Kommissariaten in ihren 
Berechnungen aufgeführt ist, nemlich mit der 
obenbemerkten Summe von r,144,071 fl. 
oder nach Abzug der von demselben schulden- 
den Joo, ooo fl. mit 847,671 fl. alo Bei- 
trag zur Kriegsschulden= Tilgung betrachter, 
sohin von dessen Ersaz völliger Umgang ge- 
nommen, und die noch zu berichtigende 
Kriegsschuld auf die mindere Summe von 
5,612,085 fl. I kr. herabgesezt werden 
solle. 
VI. Da von dieser Summe noch im Lau- 
se des gegenwaͤrtigen Jahres wenigstens 
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650, ooo fl., und in den nachstfolzenden 4 
Jahren jährlich circa 1,240, doo fl. berichti: 
get werden mussen, so verordnen Wir, daß 
für alle fünf Jahre, während welchen die 
Peräquation vollzogen werden soll, folglich 
noch mit dem gegenwärtigen Jahre anfan- 
gend jährlich eine ausserordenrliche Kriegs- 
Umlage, nach dem Maaßstabe des Fami- 
lien= Schuzgeldes, welche dessen einfachen 
Betrag erreicht, und nebenher von dem 
sämtlichen steuerbaren Vermögen jährlich 
Jt Prozent, jedoch nur für die nächsten 
4 Jahre erhoben, und von den Rentäm= 
tern unmittelbar in die Kriegskosten: Per- 
dquations" Kassen abgeliefert werden sollen. 
Nach dieser Unserer allerhöchsten Ver- 
ordnung, welche Wir durch das allgemeine 
Regierungsblatt bekanne machen lassen, ha- 
ben sich Unsere General-Kommissariare und 
Finanz-Direktionen des Isar-, Regen:, 
Umerdonau-, Main-, Rezat:, Oberdonau- 
und Iller:Kreises, dann Unser Lokal- 
Kommissariat der Stade Augsburg, wel- 
chem die Perdquations-Geschäfte des ehe- 
maligen Lech-Kreises übertragen sind, zu 
achten. 
München den 13. April 1811. 
Max Josepyh- 
Graf von Montgelacs. 
Auf könlglichen allerhöchsten Befehl 
der General, Sekreikh 
Baumuller, 
(347)
	        
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