Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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die  Last,  welche  die  Beischaffung  einer  solchen

  Summe  in  dem  gegebenen  Termine  verursachet,
  nach  Thunlichkeit  zu  erleichtern
wünschen,  so  wollen  Wir  hievon  zum  voraus
  einen  Theil  auf  Unser  Staats,  Acrar
übernehmen,  und  da  dieses,  nach  den  vorliegenden
  Uebersichten  für  die  zur  Dotation
der  Kriegs=  Konkurrenz-Kassen  geleisteten
baaren  Vorschüsse,  und  für  abgegebene  Naturalien
  eine  Summe  von  1.144,0771  fl.  zu
sodern,  und  nebenher  zu  den  früher  ausgeschriebenen
  allgemeinen  Umlagen  nach  dem
Verhälinisse  des  Steuer:  Kapitals  seiner
Realitäten  und  Dominikalien  betrachtliche
Summen  konkurrirt  hac,  wogegen  die  Konkurrenz-Kassen
  an  dasselbe  lediglich  für  die
an  Unsere  eigene  Truppen  abgegebenen  Naturalien
  eine  Summe  von  höchstens  300,  000
fl.  zu  sodern  haben;  so  wollen  Wir,  daß  gegen
Aushebung  dieser  Foderung  das  ganze  Aerarial:
  Guthaben,  wie  solches  von  Unsern
Generak-Kreis=  Kommissariaten  in  ihren
Berechnungen  aufgeführt  ist,  nemlich  mit  der
obenbemerkten  Summe  von  r,144,071  fl.
oder  nach  Abzug  der  von  demselben  schuldenden
  Joo,  ooo  fl.  mit  847,671  fl.  alo  Beitrag
  zur  Kriegsschulden=  Tilgung  betrachter,
sohin  von  dessen  Ersaz  völliger  Umgang  genommen,
  und  die  noch  zu  berichtigende
Kriegsschuld  auf  die  mindere  Summe  von
5,612,085  fl.  I  kr.  herabgesezt  werden
solle.

VI.  Da  von  dieser  Summe  noch  im  Lause
  des  gegenwaͤrtigen  Jahres  wenigstens

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650,  ooo  fl.,  und  in  den  nachstfolzenden  4
Jahren  jährlich  circa  1,240,  doo  fl.  berichti:
get  werden  mussen,  so  verordnen  Wir,  daß
für  alle  fünf  Jahre,  während  welchen  die
Peräquation  vollzogen  werden  soll,  folglich
noch  mit  dem  gegenwärtigen  Jahre  anfangend
  jährlich  eine  ausserordenrliche  Kriegs-Umlage,
  nach  dem  Maaßstabe  des  Familien=
  Schuzgeldes,  welche  dessen  einfachen
Betrag  erreicht,  und  nebenher  von  dem
sämtlichen  steuerbaren  Vermögen  jährlich
Jt  Prozent,  jedoch  nur  für  die  nächsten
4  Jahre  erhoben,  und  von  den  Rentämtern
  unmittelbar  in  die  Kriegskosten:  Perdquations"
  Kassen  abgeliefert  werden  sollen.

Nach  dieser  Unserer  allerhöchsten  Verordnung,
  welche  Wir  durch  das  allgemeine
Regierungsblatt  bekanne  machen  lassen,  haben
  sich  Unsere  General-Kommissariare  und
Finanz-Direktionen  des  Isar-,  Regen:,
Umerdonau-,  Main-,  Rezat:,  Oberdonauund
  Iller:Kreises,  dann  Unser  Lokal-Kommissariat
  der  Stade  Augsburg,  welchem
  die  Perdquations-Geschäfte  des  ehemaligen
  Lech-Kreises  übertragen  sind,  zu
achten.

München  den  13.  April  1811.
Max  Josepyh-Graf
  von  Montgelacs.
Auf  könlglichen  allerhöchsten  Befehl
der  General,  Sekreikh
Baumuller,

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