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die Last, welche die Beischaffung einer solchen
Summe in dem gegebenen Termine verursachet,
nach Thunlichkeit zu erleichtern
wünschen, so wollen Wir hievon zum voraus
einen Theil auf Unser Staats, Acrar
übernehmen, und da dieses, nach den vorliegenden
Uebersichten für die zur Dotation
der Kriegs= Konkurrenz-Kassen geleisteten
baaren Vorschüsse, und für abgegebene Naturalien
eine Summe von 1.144,0771 fl. zu
sodern, und nebenher zu den früher ausgeschriebenen
allgemeinen Umlagen nach dem
Verhälinisse des Steuer: Kapitals seiner
Realitäten und Dominikalien betrachtliche
Summen konkurrirt hac, wogegen die Konkurrenz-Kassen
an dasselbe lediglich für die
an Unsere eigene Truppen abgegebenen Naturalien
eine Summe von höchstens 300, 000
fl. zu sodern haben; so wollen Wir, daß gegen
Aushebung dieser Foderung das ganze Aerarial:
Guthaben, wie solches von Unsern
Generak-Kreis= Kommissariaten in ihren
Berechnungen aufgeführt ist, nemlich mit der
obenbemerkten Summe von r,144,071 fl.
oder nach Abzug der von demselben schuldenden
Joo, ooo fl. mit 847,671 fl. alo Beitrag
zur Kriegsschulden= Tilgung betrachter,
sohin von dessen Ersaz völliger Umgang genommen,
und die noch zu berichtigende
Kriegsschuld auf die mindere Summe von
5,612,085 fl. I kr. herabgesezt werden
solle.
VI. Da von dieser Summe noch im Lause
des gegenwaͤrtigen Jahres wenigstens
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650, ooo fl., und in den nachstfolzenden 4
Jahren jährlich circa 1,240, doo fl. berichti:
get werden mussen, so verordnen Wir, daß
für alle fünf Jahre, während welchen die
Peräquation vollzogen werden soll, folglich
noch mit dem gegenwärtigen Jahre anfangend
jährlich eine ausserordenrliche Kriegs-Umlage,
nach dem Maaßstabe des Familien=
Schuzgeldes, welche dessen einfachen
Betrag erreicht, und nebenher von dem
sämtlichen steuerbaren Vermögen jährlich
Jt Prozent, jedoch nur für die nächsten
4 Jahre erhoben, und von den Rentämtern
unmittelbar in die Kriegskosten: Perdquations"
Kassen abgeliefert werden sollen.
Nach dieser Unserer allerhöchsten Verordnung,
welche Wir durch das allgemeine
Regierungsblatt bekanne machen lassen, haben
sich Unsere General-Kommissariare und
Finanz-Direktionen des Isar-, Regen:,
Umerdonau-, Main-, Rezat:, Oberdonauund
Iller:Kreises, dann Unser Lokal-Kommissariat
der Stade Augsburg, welchem
die Perdquations-Geschäfte des ehemaligen
Lech-Kreises übertragen sind, zu
achten.
München den 13. April 1811.
Max Josepyh-Graf
von Montgelacs.
Auf könlglichen allerhöchsten Befehl
der General, Sekreikh
Baumuller,
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