Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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gabe gleichfalls in dem baierischen Klafter- 
Maße geschehen, und zu diesem Ende die 
Reduktion anderer Klaster-Maße in das 
baierische von den betreffenden Forstbehörden 
erholet werden. Die Scheiterlänge, die 
Gattung des harten oder weichen Holzes, der 
Seöcke, Wellen oder Büschel (Bauschen) 
des Abholzes, und der Schleißbäume 2c. c., 
welche der Besoldungs" Empfänger erhälr, 
muß genau angegeben, und der Preis jeder 
Gattung von dem einschlägigen königlichen 
Forstamte nach der demselben vorgeschriebenen 
Norm bestimme, und mit dessen Atteste be- 
legt werden. 
G. §. Die Bezüge von Bier, Most, Wein, 
und Baumfrüchten sind nach den Mittelprei- 
sen der lezten 16 Jahre unter Attestirung 
des betressenden Rentamts in Anschlag zu 
bringen, und zu berechnen. 
O. 6. Was die Form der Fassionen betrifft; 
so erhalten sie von aussen die Aufschrift: 
„ Fassion über den jährlichen Ertrag der 
Ofarrei (der Kuratie, Erpositur, des Bene- 
fizium rc. 2c.) zu R. — (Patrimonial= 
Gerichts N. — wenn die Pfründe in einem 
solchen Bezirke liegt) — in dem Landge- 
richte N. — Stiftungs-Administrations- 
Disteikte N.— im N. — Kreise, verfaßt 
durch den gegenwärtigen Pfarrer N. — 
Benefiziaten Kuraten rc. u. ) im.. ten 
Jahre seines Lebens, und .... ten seines 
Dienstes:"" im Jahre 181. 
Auf der zwelten Seite des Bogens fünge 
die Beschreibung der farvEin- 
künfte mit dieser ueberschrift an. — Ve- 
  
80 
ren Betrag wird in Partial-und Total- Sum- 
men, in erstern für die einzelnen Positionen, 
und lezkern für den Gesammt= Betrag je- 
der Gattung von Einnahmen überhaupt aus- 
geworfen. 
Auf der Seite gegenüber werden die Bei- 
lagen, welche für jeden Posten als die ent- 
sprechenden Belege beigebracht werden müssen, 
angeführt, und in einer nebenstehenden Ko- 
lumne nach fortlaufenden Ziffern bezeichnet. 
Der übrige Raum bleibt für Bemerkungen 
offen. 
In der nämlichen Form wird bei Be- 
schreibung der kasten fortgefahren. 
In Ansehung des zu gebrauchenden Papiers 
muß durchgäugig das vorgeschriebene Kanz- 
lei-Format angewendet werden. 
Die Beilage l. enthält das Formular 
dieser Fassionen. 
Beschreibung der Einkünfte. 
S. 7. Die Beschreibung der Einkünfte ent- 
hält in Beziehung auf die Quellen derselben 
solgende Rubriken: 
I. aus ständigem Gehalte; 
II. aus Zinsen an den zur Pfarrei gefslif- 
teten Kapitalien; 
III. aus dem Ertrage der Realiräten; 
IV. aus dem Ertrage der Rechte: 
V. aus den Einnahmen für besonders be- 
zahlte Dienstverrichtungen; 
VI. aus herkommlichen Gaben und Samm- 
lungen von der Gemeinde. 
Nach diesen Rubriken muß die Beschrei- 
bung vollstaͤndig, und erschoͤpfend hergestellt 
werden.
	        
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