Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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gabe  gleichfalls  in  dem  baierischen  Klafter-Maße
  geschehen,  und  zu  diesem  Ende  die
Reduktion  anderer  Klaster-Maße  in  das
baierische  von  den  betreffenden  Forstbehörden
erholet  werden.  Die  Scheiterlänge,  die
Gattung  des  harten  oder  weichen  Holzes,  der
Seöcke,  Wellen  oder  Büschel  (Bauschen)
des  Abholzes,  und  der  Schleißbäume  2c.  c.,
welche  der  Besoldungs"  Empfänger  erhälr,
muß  genau  angegeben,  und  der  Preis  jeder
Gattung  von  dem  einschlägigen  königlichen
Forstamte  nach  der  demselben  vorgeschriebenen
Norm  bestimme,  und  mit  dessen  Atteste  belegt
  werden.

G.  §.  Die  Bezüge  von  Bier,  Most,  Wein,
und  Baumfrüchten  sind  nach  den  Mittelpreisen
  der  lezten  16  Jahre  unter  Attestirung
des  betressenden  Rentamts  in  Anschlag  zu
bringen,  und  zu  berechnen.

O.  6.  Was  die  Form  der  Fassionen  betrifft;
so  erhalten  sie  von  aussen  die  Aufschrift:

„  Fassion  über  den  jährlichen  Ertrag  der

Ofarrei  (der  Kuratie,  Erpositur,  des  Benefizium

  rc.  2c.)  zu  R.  —  (Patrimonial=Gerichts

  N.  —  wenn  die  Pfründe  in  einem

solchen  Bezirke  liegt)  —  in  dem  Landgerichte

  N.  —  Stiftungs-Administrations-Disteikte

  N.—  im  N.  —  Kreise,  verfaßt

durch  den  gegenwärtigen  Pfarrer  N.  —

Benefiziaten  Kuraten  rc.  u.  )  im..  ten

Jahre  seines  Lebens,  und  ....  ten  seines

Dienstes:""  im  Jahre  181.

Auf  der  zwelten  Seite  des  Bogens  fünge
die  Beschreibung  der  farvEinkünfte
  mit  dieser  ueberschrift  an.  —  Ve- 



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ren  Betrag  wird  in  Partial-und  Total-  Summen,
  in  erstern  für  die  einzelnen  Positionen,
und  lezkern  für  den  Gesammt=  Betrag  jeder
  Gattung  von  Einnahmen  überhaupt  ausgeworfen.


Auf  der  Seite  gegenüber  werden  die  Beilagen,
  welche  für  jeden  Posten  als  die  entsprechenden
  Belege  beigebracht  werden  müssen,
angeführt,  und  in  einer  nebenstehenden  Kolumne
  nach  fortlaufenden  Ziffern  bezeichnet.
Der  übrige  Raum  bleibt  für  Bemerkungen
offen.

In  der  nämlichen  Form  wird  bei  Beschreibung
  der  kasten  fortgefahren.
In  Ansehung  des  zu  gebrauchenden  Papiers
muß  durchgäugig  das  vorgeschriebene  Kanzlei-Format
  angewendet  werden.

Die  Beilage  l.  enthält  das  Formular
dieser  Fassionen.

Beschreibung  der  Einkünfte.

S.  7.  Die  Beschreibung  der  Einkünfte  enthält
  in  Beziehung  auf  die  Quellen  derselben
solgende  Rubriken:

I.  aus  ständigem  Gehalte;

II.  aus  Zinsen  an  den  zur  Pfarrei  gefslifteten

  Kapitalien;

III.  aus  dem  Ertrage  der  Realiräten;

IV.  aus  dem  Ertrage  der  Rechte:

V.  aus  den  Einnahmen  für  besonders  bezahlte

  Dienstverrichtungen;

VI.  aus  herkommlichen  Gaben  und  Sammlungen

  von  der  Gemeinde.

Nach  diesen  Rubriken  muß  die  Beschreibung
  vollstaͤndig,  und  erschoͤpfend  hergestellt
werden.