Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

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Behufe  der  Allodifikazion  und  Klassifikazion
der  Lehenguͤter,  ohne  auf  Stempelpapier  geschrieben
  zu  seyn,  eingekommen  sind;  so  wird
den  saͤmtlichen  koͤniglichen  Vasallen  hiemit  bekannt
  gemacht,  daß  die  gedachten  Fassionen

mit  ihren  Beilagen,  so  wie  die  Vertraͤge  uͤber
die  Afterlehen,  bei  Vermeidung  der  gesezlichen
  Strafe,  auf  das  geeignete  Stempelpapier
  geschrieben  werden  muͤssen,  und  auf  solche

  Art  innerhalb  des  bis  zum  1.  Juli  l.  J.
verlängerten  Termins  anher  einzusenden  sind.
München  den  16.  Februar  1813.
Graf  von  Montgelas.
Durch  den  Minister
der  General-Sekretär
Bau  müller- 



(Umlage  in  dem  vormaligen  Pflegamte  Reicheneck
  im  Rezatkreise  betreffend.)
Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten.


 

Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.

Seine  königliche  Majestät  geneh'nigen  den
don  dem  General=  Kommissariate  des  Rezat-Kreises
  vorgelegten  Ausschlag,  gemäß  welchem
  zur  Bezahlung  der  noch  rückständigen
Kosten  von  roo  fl.  17  kr.,  welche  im  Jahre
1806  im  vormaligen  Pflegamte  Reicheneck
auf  Begleitung  der  Militär-Vorspann  durch
Amts-Individuen  erlaufen  sind,  die  ehemaligen
  Reichenecker  Marsch-Stazionen  als

die  Stazion  Happurg  mit  17  fl.  —  kr.
—  —  Ferrenbach  18  41
—  —  Trhalheim  14  14.

 

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die  Stazion  Aefeld  12  fl.  56  kr.
—  —  Schupf  172  —  -
—  —  Eschenbach  19  -56-zu

  konkurriren  haben,  und  wollen,  daß  die

Einheischung  dieser  Beträge  durch  die  königlichn
  Finanz-Direkzion  des  erwähnten  Kreises
  verfuͤgt  werde.

Manchen  den  16.  Februar  1313.

Graf  von  Montgelas.
Durch  den  Minister
der  General-Sekretär
Baumuiller.

(Die  Verpflichtung  der  bei  der  königlichen  Nazional-Garde

  III.  Klasse  dienenden  Regiments-Bataillons=

  und  Unter-Chirurgen  betreffend.)


Ministerium  des  Innern.

 

Auf  Befehl  Seiner  Majestat  des  Königs.

Da  Seine  königliche  Majestät  für  zweckmäßig
  und  unzlich  befunden  haben,  auch
die  Chirurgen  der  Razlonal-Garde  III.  Klasse
in  Pflichten  nehmen  zu  lassen,  so  befehlen
Höchstdieselben,  daß  diese  Verpflichtung  der
Regiments-Bataillons=  und  Unter-Chirurgen
  von  den  Auditoren,  oder  deren  Stellvertretern
  bei  der  genannten  Nazional-Garde
nach  der  hierbei  folgenden  Eides,  Formel
sogleich  vorgenommen,  bei  jedesmaliger  Anstellung
  eines  Chirurgen  ebenfalls  geschehen
solle,  und  daß  über  die  jederzeit  geschehene
Verpflichtung  von  dem  Kommando  der  Nazional-Garde

  III.  Klasse  ein  ordentliches  Protofoll-abgehalten,

  und  zu  den  Akten  Zenom-*-


  werde.