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werden.
Eine Kavallerie kann gebildet werden,
wo sich so viele, durch eigene Pferde wohl
beriteene Individuen finden, als zur Auf-
stellung einer Division von zwei Eskadrons,
einer ganzen oder halben Eskadron, oder
auch nur eines Zuges erfoderlich sind, wes-
wegen alle jene, welche vermög ihres Ge-
werbes Pferde zu halten benöthiget sind, und
hinreichendes Vermögen besizen, zum Ka-
vallerie-Dienst gezogen werden. Eine Di-
vision von zwei Eskadrons darf nur in jenen
Städten errichtet werden, wo noch ein In-
fanterie-Regiment von wenigstens drei Ba-
kaillons besteht.
Eine Artillerie kann nur da sich bilden,
wo sich wirklich brauchbare Kanonen be-
finden, und zwar nur im Verhältnisse der
Anzahl des Geschüzes. Bei 6 Kanonen
darf eine ganze Kompagnie, bei s und 4
eine halbe Kompagnie, bei 3 und 2 eine
Sekzion bestehen.
Eine Grenadier= oder Fusilier-Kompagnie
bestehert aus 1 Kapitän, 1 Oberlieutenant,
1 Unterlieutenant, 1 Feldwebel, 2 Serz:
geanten, 4 Korpordle, 1 Pfeiffer, 2 Tam-
bours, dann zum mindesten aus bo bis hoͤch-
stens 100 Feuergewehren, unter welchen ein
Pionier sich befindet.
Wenn bei dem Ausrücken einige Unter-
offiziere zu erscheinen verhindert sind, so
werden ihre Stellen einsweilen durch Vize-
Korporcle, welche aber deshalb keine beson-
und Unteroffziere benachtheiliget
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dere Auszeichnung auf der Uniform tragen,
ersezt.
Es ist nothwendig, daß die Grenadiers-
und Fusiliers-Kompagnien, so wie die Es-
kadrors stark gehalten werden, weil beim
Bürger-Militär selten der Fall eintreten
wird, daß die Kompagnie in ihrem ganzen
Stande ausrückt, indem gewerbtreibende Bür-
ger öfter durch billige Ursachen am Erschei-
nen gehindert seyn können.
Eine Schüzen = Kompagnie ist eben so
formirt, nur führt selbe keinen Pionier,
und darf ausser der Prima Plana nie über
go Feuergewehre zählen.
Eine halbe Kompagnie oder ein Zug be-
steht aus r Oberlientenant, 1 Unterlieute-
nant, 1 Sergeanten, 4 Korporälen, 1 Pfeif-
fer, 1 Tambour und 40f% bis bo Feuerge-
wehren.
Ein halber Zug oder eine Sekzion be-
steht aus 1 Unterlieutenant, 1 Sergeanten,
2 Korpordle, 1 Tambour, und 20o bis 40
Feuergewehre.
Solche Züge und Sekzions können nur
aus Fusfiliers gebildet werden, indem die
Grenadiers und Schüzen nur in ganzen
Kompagnieen und in keinen kleinern Theilen
formirt werden dürfen.
Eine Eskadron besteht aus 1 Ritemei-
ster, 1 Oberlieutenant, 1 Unterlieutenant,
1 ersten Wachtmeister, 2 zweite Wachtmei-
ster, 4 Korporäle, 2 Trompeter, und 60
bis höchstens 100 Rriter; eine halbe Es-
kadron oder zwei Zuͤge aus 1 Oberlieutenant,