Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

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1  Unterlieutenant,  1  zweiten  Wachtmeister,
4  Korporle,  1  Trompeter,  40  bis  60  Reuter;
  ein  Zug  aus  1  Unterlieutenant,  1  zweiten
  Wachtmeister,  2  Korporälen,  1  Trompeter,
  und  20  bis  40%  Reiter.

Eine  Artillerie:  Kompagnie  besteht  aus
1  Kapitän,  1  Oberlieutenant,  1  Unterlieutenant,
  1  Oberfeuerwerker,  2  Feuerwerker,
4  Korporäls,  1  Pfeiffer,  2  Tambours,
dann  zum  mindesten  aus  60  bis  höchstens
8f0  Kanoniers;  eine  halbe  Kompagnie  aus
1  Oberlieutenant,  1  Unterlieutenanr,  1  Feuerwerker,
  4  Korporäls,  1  Pfelffer,  1  Tambour,
  und  4%  bis  60  Kanoniers;  eine  Sekzion
  aus  1  Unterlieutenant,  1  Feuerwerker,
:  Korporáls,  1  Tambour,  und  2c  bis  40
Kanoniers.

Die  Fuhrwesens-Abtheilung  soll  niche
stärker  seyn,  als  die  Führung  der  Kanonen
ersedert;  wo  eine  ganze  oder  halbe  Artillerie:
  Kompagnie  bestehr,  ist  derselben  ein  Korporal
  vorgesezt.

Ein  Bataillen  wird  durch  vier  Kompagnien,
  und  zwar  die  rechte  Flügel=  Kompagnie
  aus  Grenadiers,  die  übrigen  drei  aus
Füsiliers  gebilder,  dasselbe  wird  durch  einen
Major  geführt.

Bei  einem  Regimente  von  zwei  und  mehr
Bataillons  führt  ein  Oberst  das  Kommando,
das  erste  Bataillon  kommandire  ein  Oberstlieutenant,
  die  übrigen  kommandiren  Majors.

Eine  Kavallerie"  Diviston  wird  durch  einen
  Maser  geführt.

 

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Jeder  (Kommandant  eines  Regiments,

dasselbe  mag  aus  zwei  oder  mehr  Bataillons

bestehen,  hat  einen  eigenen  Regimenes",
dann  jeder  Bataillons-Kommandant,  einen
Bataillons-Adjutanten,  so  wie  jedem  Kavallerie:
  Divisions-Kommandanten  ein  Adjutant
  beigegeben  ist.

Die  Regiments=  und  Bataillons-Adjutanten
  werden  aus  der  Reihe  der  Ober=  und
Unterlieutenants  genommen.  Die  Regimentss,
Bataillons-,  und  Kavallerie  :  Divisions-=Kommandanten
  wählen  die  fähigsten,  zur
Besezung  dieser  Stelle,  tauglichsten  Subjekte.
  Da  jedes  Bataillon  eine  Fahne,  und
jede  Kavallerle  Divisfon  ein  Standarte
führt,  so  hat  jedes  Bataillon,  und  jede  Kavallerie:
  Division  einen  Junker,  derselbe  hat
den  Rang  als  erster  Unterofftzier  vor  den
Feldwebel.  Die  Junkers-Seelle  wird  als
Uebergang  zum  Offzier  betrachtet,  und  er
rückt  in  diese  Charge  vor,  wenn  er  die  zu
einem  Oberofsftzier  erfoderlichen  Fähigkeiten
besizt,  und  sich  im  Dienste  durch  Geschicklichkeit
  und  Eifer  auszeichnet.

Bei  jedem  Regimente  von  zwei  und  mehr
Bataillons  ist  ein  Regiments:  Quartiermeister,
  ein  Regiments-Auditor,  und  ein  Regiments
  =  Chicurg,  welche  in  der  Achtung
eines  Kapitäns  stehen,  angestellt;  einem  Regiments=
  Quartiermeister  und  Auditor,  ist
ein  Bataillons=  Quartiermeister  und  Auditor
mit  der  Achtung  eines  Oberlieutenants  beigegeben,
  auch  besteht  ein  Bataillons-Quartiermeister
  und  Auditor,  da  wo  nur  ein