Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

1113 
Königlich-Balerisches 
1114 
Regie rungsblaett. 
  
XXXNNNII. Stück. München, Samstag den 11. September 1813. 
  
Allgemeine Verordnung. 
  
(Das Ausfuhr= Verbot der Pferde betreffend.). 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden Konig von Bajern. 
D. die Erganzung Unserer Kavallerie fort- 
während eine bedeutende Anzahl von Pfer- 
den in Ansoruch nimmt, während auslän- 
dische Lieferanten durch Aufkaufen derselben 
für fremde Armeen diese Ergänzung täglich 
mehr erschweren, so sinden Wir Uns ver- 
anlaßt, die Ausfuhr von Pferden bis auf 
weiters gänzlich zu verbieten, und als Scrafe 
für diejenigen, welche diesem Verbote zuwider 
handeln, die Erlage des vollen Betrages des 
Remontepreises zu 102 fl. go kr. zu bestim- 
men, wovon das erste Drittheil dem Auf- 
bringer, das zweite dem einschlägigen Maut- 
amte, und das dritte Unserem Aerar zu ver- 
rechnen ist. 
Damttt Wir aber von dem Stande aller- 
vorhandenen, zum Dienste Unserer Kaval- 
lerie tauglichen Pferde unterrichtet, und im 
den Stand gesezt werden, hieraus die erfo- 
derlich-Anzahl von Unsern Unterthanen an- 
zukaufen, wollen Wir, daß ohne allen 
Verzug eine vollständige Beschreibung aller 
Pferde, welche das dritte Jahr erreicht, und 
das siebente Jahr nicht überschritten haben, 
und welche nicht durch offenbare Mängel 
zum Dienste der Kavallerie oder des Fuhrwe- 
sens unrauglich sind, mit Bemerkung der 
Größe, des Alters, der Farbe, des Geschlechts, 
längst binnen drei Wochen durch die Poli- 
zeibehörden des Landes hergestellt, und Uns 
zur weitern Verfügung vorgelegt werden. 
Auf die Verschweigung eines zum Diensie 
der Armee tanglichen Pferdes sezen Wir hies 
mit eine Strase von 50 fl. und auf jeden 
Verkauf oder jede Vertauschung eines in der 
Konskripzlon enthaltenen Pferdes ohne An- 
zeige bei den konskribirenden Polizeibehörden 
eine Strase von 25 fl., von welchen Stra- 
sen die eine Halste dem Anzeiger, und die 
andere Hälfre dem Lokal= Armensfonde gehs- 
rem soll. 
Muͤnchen den 4. September 1813. 
Max Joseph. 
Graf von Mo ntg elas. 
Auf kbniglichen allerhochsten Befehl 
der General-Sekretaͤr 
von Baumuͤller. 
(78)
	        
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