Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

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bekannt  gemachten  allerhoͤchsten  Verordnung.
Die  Pruͤfung  beschraͤnkt  sich  auf  diejenigen
Priester,  welche  im  Regenkreise  ihre  Anstellung,
  und  acht  Jahre  in  der  Seelsorge
zurückgelegt  haben.  Drei  Woechen  vor  der
Erêffnung  des  Konkurses  müssen  die  Kandidaten
  mit  ihren  Bittschriften  die  Zeugnisse
über  die  gesezmäßige  Vollendung  ihrtr  Studien
  auf  inlandischen  Gymnasien  und  Lyzeen,
  Arbeiten  in  der  Seelsorge,  in  der
Volks=  und  Jugendbildung,  über  ihr  stteliches
  Betragen  u.  s.  w.  veon  dem  einschlägigen
  Studien  Rektorate,  Ordinariate,  Landgerichte,
  und  der  Schuldistrikto-Inspekzion
vorlegen.
Regensburg  den  6.  März  1815.

 

(Präfungs  Konkurs  der  katholischen  Pfarramts-=Kandldaten
  des  Isarkreises.)

In  Folge  allerhöchster  Verordnung  wird
bei  dem  General  Kommissariate  des  Isarkreises
  die  Prüfung  der  kathelischen  Pfarramts
  Kandidaten  Dienstags  den  6.  künftigen
Monats  Juni  ihren  Anfang  nehmen;  welches
  den  betreffenden  Kandidaten  mit  dem
Auftrage  bekannt  gemacht  wird,  daß  selbe
längstens  in  Zeit  vier  Wochen  ihre  mit  den
vorschristmäßigen  Zeugnissen  belegten  Admissiens
  Gesuche  dortselbstohnfehlbar  rorzulegen
  haben;  außerdessen  dlejenigen  Kandidaten,
  welche  dieses  nicht  befolgen,  von  der
Prüfung  ausgeschlossen  bleiben;  so  wie  in
keinem  Falle  jene,  welche  die  vorgeschrie,

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Svvvv----  —

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benen  acht  Seelsorge  Jahre  noch  nicht
vollkommen  vollsteecket  haben,  jugelassen.
werden.

München  den  33.  Mäc  1815.

 

PfattelenErledigü  ngen.

 

Im  Mainkreise:
1)  Die  Pfarrel  Kemnaty.

Durch  den  Tod  des  Pfarrers  Joseph
Clerambault  ist  die  Pfarrei  Kemnath  erlediget
  worden.  Diese  Pfarrei  liegt  in  det
Diszese  Regensburg,  dem  Dekanate  Kirchenrhumbach,
  und  dem  Landgerichte  Kemnath;
  die  Seelenzahl  in  der  Pfarrei  belduft
  sich  auf26061;  zur  Erleichterung  des
Pfarrers  sind  zwei  Hilfpriester  angestellt.
Die  Pfarrei  erträgt  nach  der  von  dem  nun
verstorbenen  Pfarrer  übergebenen  Fassion  an
Geld  und  Natralien  die  Summe  von
az#s  fl.;  die  Lasten  berechnen  sich  auf
1261  fl.  ·

Im  Rezatkreise:
2)  Die  protestantische  Pfarrei  Hohenstadt.

Durch  den  am  23.  Februar  l.  J.  erfolgten
  Tod  des  Pfarrers  Scharrer,  ist  die
Pfarrei  Hohenstadt,  im  Landgerichte
und  Dekanate  Hersbruck,  erlediget  worden,
deren  Ertrag  in  der  Fassten  von  1807  auf
767  fl.  25  kr.  berechnet  worden  ist.