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Fourage enthalten ist, Plünderungen aber
auf Entschädigung keinen Anspruch geben,
sondern zur allgemeinen Kriegsschadens Be-
schreibung gehören, so wurden diese 31a#fl.
dem Striche unterworfen, und die sich zur
örtlichen Konkurrenz eignende Summe auf
Viertausend achtzig Gulden zwan-
zig Kreuzer richtig gestellt.
Seine königliche Majestät genehmigen
demnach, daß dieser Betrag auf sämtliche
Gemeinden des königlichen Landgerichts
dauerkirchen nach den Rüstgeldern und der
Ertrapfennings Beitrags Quote repartirt, in
drei Einhebungs Terminen, als in den Jah-
ren 1815, 1816 und 1817 zu 13600 fl.
61 kr. sährlich erholt, und hiedurch diese
Gemeinde Schuldenlast abgeführt werde.
München den 24. Oktober 1814.
(Im ehemaligen Kommissariats Bezirke Fran-
ken burg.)
Nachdem sich die Gemeindeglieder des
ehemaligen Kommissariats Frankenburg
derbindlich machten, die in diesem Kemmis-
sariats Bezirke während der Kriegs Epoche
130#5 ohne Verschulden der Vekturanten
zu Grunde gegangenen Pferde und Wagen
unter sich verhältnißmäßig zu vergüten; so
genehmigen Seine königliche Majestät den
mit Bericht vom 7. dieses Monats zu die-
sem Behufe vorgelegten Plan, wonach die
liquidirte Schadens Summe von 3703 fl.
Konvenzions Münze auf sämtliche Gemein-
den des königlichen Patrimonialgerichts
Frankenburg, nach den Rüstgeldern,
40
und der Ertrapfennings Beitrags Quote an-
repartirt, in drei Einhebungs Terminen, naͤm-
lich in den Jahren 1815, 1816 und 1877,
jedesmal mit 1234 fl. 20 kr. erholt, und
den Interessenten die treffenden Beträge
hinaus vergütet werden sollen.
München den à7. November 13813.
Pfarreien= und Benefizien Er-
ledigungen.
Im Regenkreise:
1) Die Pfarrei Wifelsdorf.
Die Pfarrei Wifelsdorf, im königli-
chen Landgerichte Burglengenfeld ist durch
die Versezung des Pfarrers Ulrich Baum-
gärmers, auf das Benefizium zum heiligen
Martin in Amberg erlediget worden.
In dem Bezirke derselben befinden sich
zwei Schulen, drei Filialkirchen, und 1130
Seelen, welche einen Hilfspriester erfodern.
Die jährlichen Renten bestehen in einem
ständigen Einkommen von den Kirchen zu
40 fl. Sso; kr., an dem Holzbezuge aus der
Kirchenwaldung zu 4 fl. r5 kr., in Getreid=
Dienste zu 22 fl., in dem Betrage der Wid-
dumgründe zu 56 fl. 4!7 kr., der Jehente zu
428 fl., der Stolgebühren zu 20 fl.
Die Lasten beschränken sich auf den Un-
terhalt eines Hilfpriesters, auf einen an den
abgetretenen Pfarrer hinaus zu zahlenden
Bauschilling zu 140 fl., von welchen der
jährliche Aussiz Jo fl. beträgt, auf die Steu-
ern und andere ständige Abgaben zu 07 fl.
36 kr.