Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

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Fourage enthalten ist, Plünderungen aber 
auf Entschädigung keinen Anspruch geben, 
sondern zur allgemeinen Kriegsschadens Be- 
schreibung gehören, so wurden diese 31a#fl. 
dem Striche unterworfen, und die sich zur 
örtlichen Konkurrenz eignende Summe auf 
Viertausend achtzig Gulden zwan- 
zig Kreuzer richtig gestellt. 
Seine königliche Majestät genehmigen 
demnach, daß dieser Betrag auf sämtliche 
Gemeinden des königlichen Landgerichts 
dauerkirchen nach den Rüstgeldern und der 
Ertrapfennings Beitrags Quote repartirt, in 
drei Einhebungs Terminen, als in den Jah- 
ren 1815, 1816 und 1817 zu 13600 fl. 
61 kr. sährlich erholt, und hiedurch diese 
Gemeinde Schuldenlast abgeführt werde. 
München den 24. Oktober 1814. 
(Im ehemaligen Kommissariats Bezirke Fran- 
ken burg.) 
Nachdem sich die Gemeindeglieder des 
ehemaligen Kommissariats Frankenburg 
derbindlich machten, die in diesem Kemmis- 
sariats Bezirke während der Kriegs Epoche 
130#5 ohne Verschulden der Vekturanten 
zu Grunde gegangenen Pferde und Wagen 
unter sich verhältnißmäßig zu vergüten; so 
genehmigen Seine königliche Majestät den 
mit Bericht vom 7. dieses Monats zu die- 
sem Behufe vorgelegten Plan, wonach die 
liquidirte Schadens Summe von 3703 fl. 
Konvenzions Münze auf sämtliche Gemein- 
den des königlichen Patrimonialgerichts 
Frankenburg, nach den Rüstgeldern, 
  
40 
und der Ertrapfennings Beitrags Quote an- 
repartirt, in drei Einhebungs Terminen, naͤm- 
lich in den Jahren 1815, 1816 und 1877, 
jedesmal mit 1234 fl. 20 kr. erholt, und 
den Interessenten die treffenden Beträge 
hinaus vergütet werden sollen. 
München den à7. November 13813. 
  
Pfarreien= und Benefizien Er- 
ledigungen. 
  
Im Regenkreise: 
1) Die Pfarrei Wifelsdorf. 
Die Pfarrei Wifelsdorf, im königli- 
chen Landgerichte Burglengenfeld ist durch 
die Versezung des Pfarrers Ulrich Baum- 
gärmers, auf das Benefizium zum heiligen 
Martin in Amberg erlediget worden. 
In dem Bezirke derselben befinden sich 
zwei Schulen, drei Filialkirchen, und 1130 
Seelen, welche einen Hilfspriester erfodern. 
Die jährlichen Renten bestehen in einem 
ständigen Einkommen von den Kirchen zu 
40 fl. Sso; kr., an dem Holzbezuge aus der 
Kirchenwaldung zu 4 fl. r5 kr., in Getreid= 
Dienste zu 22 fl., in dem Betrage der Wid- 
dumgründe zu 56 fl. 4!7 kr., der Jehente zu 
428 fl., der Stolgebühren zu 20 fl. 
Die Lasten beschränken sich auf den Un- 
terhalt eines Hilfpriesters, auf einen an den 
abgetretenen Pfarrer hinaus zu zahlenden 
Bauschilling zu 140 fl., von welchen der 
jährliche Aussiz Jo fl. beträgt, auf die Steu- 
ern und andere ständige Abgaben zu 07 fl. 
36 kr. 
 
	        
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